Volltext: (1900)

Allgemeine Nachrichten. 
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th. 11 5. 
NieinannSwcg bis zu dein Vvn Bellevue kom° 
iWienden Privatwege des Besitzers v. Fvrsteck A. 1.20 
Eftrnwarte „ 1/20 
Fmsteck 1,40 
Baumschule 1 CO 
^Tüvelsdeker Weg „ l,60 
Weltzgarten (bis zum Wvt,nl,ouse) „ 1/20 
f t- und Nen-Chrislinenhöhe „ 1,50 
i{ bis zur Mühle „ 2,— 
llenauer Schleuse „ 2,50 
B Kempen „ 1,50 
Kieler Hos „ 2,— 
Kiiooper Fährhaus „ 3, - 
Dpperpahl 2,— 
wchsdorf „ 3,— 
,^^sfkldieksdomm „ 2,50 
Winlerbek bis zum fr Rehm'fchcn Gasthaus „ 1,50 
Hamburger Baum „ 1,50 
Eidcrkrug „ 2,— 
Hammer „ 2,— 
Hornheim „ 1,20 
Viiehburg „ 2,— 
» Rarlsburg „ 2,— 
Gaarden — Landkreis Kiel — soweit es nicht 
'' A - iiiitet 1 der Taxe fallt . „ 1,— 
darben — Krris Plön — die Schönberger Slr. 
bis zum Karlsthal „ 1,— 
Tie Schönberger Sir. bis zur Kaiserstr. . , „ 1/20 
Kijrlsthal „ 1.20 
AOferstr., Werftdivisionskaseine, Preetzer Str. 
iMMlreetzer Chaussee bis zur Preetzer Str. . . „ 1,50 
Eljerbek „ 2,50 
/Wellingdorf und Neumühlen „ 3,— 
Für jede Person mehr 30 Ps. 
v. S t u n den fa h rten: 
für eine Person . . . .1,50 Ji 
für jede Person mehr . . 0,30 „ 
Die Zeit der Rückfahrt der Tioschle noch ih.eni P(a#fc- 
lc ist bei Fahrlcn oußeiholb der unter I bezcichiecken 
tliizcn mit zu berechnen. 
Bei Fahrten über eine Stunde ist die Berechnuiig 
ch Viertelstunden zulässig. 
. Bei der Zeitfahrt hat der Kutscher vor Beginn der- 
jlben dem Fahrgast feine Uhr vorzuzeigen und mit 
pmsclben die Zeit zu bestimmen. 
4V. Gepäckstücke: Für ein Gepäckstück 80 Pf. 
>««oaiidgepäck ist frei. Znni Handgepäck gehören Hut 
schachteln, kleine Reisetaschen und sonstige kleine Gepäck- 
®i(ff. 
[VI. Wartezeit: Für die 5 Minuten übersteigende 
Wartezeit 30 Ps. für jede angefangene Viertelstunde. 
°ird eine Tvurenfahrt aus Verlangen des Fahrgastes 
if nicht länger als 5 Minuten unterbrochen, so sind 
solche Unterbrechung 20 Ps. zu zahlen. 
IVII. Allgemeine Bestimmungen, 
dlls der Fahrgast nach Zeit zu fahren wünscht, 
j dies dem Droschkenkutscher vor Beginn der 
stu erklären und mit demselben die Anfangszeit 
Immen. Für Tourfahten, sür welche vorstehend 
Mxe uictit bestimmt ist, tritt die Berechnung nach 
Di, wenn nicht Fahrgast und Trvfchlenkutfcher ein 
»Vereinbarung über die zu zahlende Vergütung 
I» haben. ...... 
»halb der Grenzen unter 1 und die aut dem 
Denen Halteplätze haltenden Droschkenkutscher 
s, die Fahrgäste unentgeltlich abzuholen. Im 
J ist für das Abholen die Hälfte der für eine 
Dltendcn Taxe zu bezahlen. 
3. Fahre» die Fahrgäste innerhalb 10 Minuten von 
dem Bestimmungsorte nach dem Absahrlsorte zurück, so 
ist für diese Rückfahrt die Halste der Taxe zu bezahlen 
und wird für den Aufenthalt nichts entrichtet. 
4. Werben auf der direkten Fahrt nach dem vom 
erstru Fahrgast angegebenen letzten Bestimmungsorte 
andere Fahrgäste outgenommen, so gilt die ganze Fahrt 
als eine von dem ersten Abgangsort bis zur» letzten 
Bestiinmungscrt gehende Tour, falls die Fahrt nrcht 
auf den einzelnen Stellen durch eine länger 
als 5 Minuten dauernde Wartezeit unter 
brochen wird. Für die Wartezeit ist in einem solchen 
Falle, wen» dieselbe auf den einzelnen Stellen nicht 
länger als 5 Minute» dauert, nichts zu zahlen. 
5. Für ein Kind unter 10 Jahren ist die Hülste der 
Taxe zu entrichte». Ist jedoch ein solches Kind der 
einzige Jahrgast, so ist die gewöhnliche Taxe zu zahlen. 
6. Von 10—11 Uhr Abends und 6—7 Uhr Morgens 
wird die Hälfte der Taxe mehr bezahlt. Vvn 11 Uhr 
»Abends bis 6 Uhr Morgens ist die doppelte Taxe zu 
cnllickilkn. Chousfe- und Brückengelder für die Hin- 
u»d Rückfahrt zahle» die Fahrgäste. 
Taxe für Taxanictcrdroschkcn. 
tNachlrog zur Pvlizeikeicrdn. v. 10. Dezen ter 1886). 
A. Es slnd zu zahlen bei Fahrirn innerhalb des 
P olizeibezirks 
I. sürfl oder 2 Personen: 
1. bei Tage (im Sommer vrn 6 Uhr Morgens bis 
11 Uhr Abends, im Winter von 7 Uhr Morgens bis 
10 Uhr Abends) 
a.) sür Warten und eine Fahrt zum Abhole» 
(zusammen) bis zu 4 Minuten 5t» Pf. 
für je fernere 4 Minuten 10 Pf 
\i) foftui > ie Teur >n» erbe>Ih des ^engeren 
Stabile,irls beginnt und endet, sür die F g hrzelt 
bis zu 3 Minuten .... 50 Pf. 
sür jede fertrcrc 3 Minuten . 10 Ps. 
c) sofern die Tour außerhalb des engeren 
Stadtbezirks iegir.nt ober endet, sür die Fahrzeit 
vis zu 2 Minuten 50 Ps. 
für je fernere 2 Minuten. . 10 Ps. 
2. bei Nacht ( im Sommer von 11 Uhr Abends bis 
6 Uhr Morgens, im Winter von 10 Uhr Abends bis 
7 Uhr Morgens) 
für Marlen, Fahrt zur» Abholen und Fahrzeit ohne 
Unterschied, ob die Fahrt über den engeren Stadtbezirk 
hinausgeht oder nicht 
bis zu 2 Minute» 50 Pf. 
für je fernere 2 Minuten. . 10 Pf. 
II. an Zuschlägen sür 
») jede Person über 2 .... 25 Pf. 
bl jede angefangene 25 hg Gepäck 25 Pf. 
Gepäck »»Irr 10 kg Gefammtgewicht ist frei 
Ter Betrog für Warten, Abholen und Fahrzeit wird 
stets in der Weife zusammengerechnet, daß der erhöhte 
Grundpreis vvn 50 Pf. nur einmal, und zwar sür 
Warten und Abholen, zu zahle» ist. 
Als Sommer gilt die Zeit vom I. April bis 30. Sep 
tember einschließlich, als Winter die übrige Jahreszeit. 
Unter „engerem Stadtbezirk" wird der Stadtbezirk 
verstanden, soweit er nicht über den Tüvelsbeker Weg, 
den Mühlenweg, das Rondeel, den Schlachthvs und die 
Gaardener Straße hinaus liegt. 
v. Tie Annahme von Fahrten über die Grenze des 
Polizeibezirks Kiel hinaus und der dafür zu entrichtende 
Preis bleibt der Vereinbarung überlassen. 
Der Fahrpreis wird vom Taxameter selbstthätig am 
Hauptzisserblatt angezeigt. Die Droschkeusührer haben
	        
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