Allgemeine Nachrichten.
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th. 11 5.
NieinannSwcg bis zu dein Vvn Bellevue kom°
iWienden Privatwege des Besitzers v. Fvrsteck A. 1.20
Eftrnwarte „ 1/20
Fmsteck 1,40
Baumschule 1 CO
^Tüvelsdeker Weg „ l,60
Weltzgarten (bis zum Wvt,nl,ouse) „ 1/20
f t- und Nen-Chrislinenhöhe „ 1,50
i{ bis zur Mühle „ 2,—
llenauer Schleuse „ 2,50
B Kempen „ 1,50
Kieler Hos „ 2,—
Kiiooper Fährhaus „ 3, -
Dpperpahl 2,—
wchsdorf „ 3,—
,^^sfkldieksdomm „ 2,50
Winlerbek bis zum fr Rehm'fchcn Gasthaus „ 1,50
Hamburger Baum „ 1,50
Eidcrkrug „ 2,—
Hammer „ 2,—
Hornheim „ 1,20
Viiehburg „ 2,—
» Rarlsburg „ 2,—
Gaarden — Landkreis Kiel — soweit es nicht
'' A - iiiitet 1 der Taxe fallt . „ 1,—
darben — Krris Plön — die Schönberger Slr.
bis zum Karlsthal „ 1,—
Tie Schönberger Sir. bis zur Kaiserstr. . , „ 1/20
Kijrlsthal „ 1.20
AOferstr., Werftdivisionskaseine, Preetzer Str.
iMMlreetzer Chaussee bis zur Preetzer Str. . . „ 1,50
Eljerbek „ 2,50
/Wellingdorf und Neumühlen „ 3,—
Für jede Person mehr 30 Ps.
v. S t u n den fa h rten:
für eine Person . . . .1,50 Ji
für jede Person mehr . . 0,30 „
Die Zeit der Rückfahrt der Tioschle noch ih.eni P(a#fc-
lc ist bei Fahrlcn oußeiholb der unter I bezcichiecken
tliizcn mit zu berechnen.
Bei Fahrten über eine Stunde ist die Berechnuiig
ch Viertelstunden zulässig.
. Bei der Zeitfahrt hat der Kutscher vor Beginn der-
jlben dem Fahrgast feine Uhr vorzuzeigen und mit
pmsclben die Zeit zu bestimmen.
4V. Gepäckstücke: Für ein Gepäckstück 80 Pf.
>««oaiidgepäck ist frei. Znni Handgepäck gehören Hut
schachteln, kleine Reisetaschen und sonstige kleine Gepäck-
®i(ff.
[VI. Wartezeit: Für die 5 Minuten übersteigende
Wartezeit 30 Ps. für jede angefangene Viertelstunde.
°ird eine Tvurenfahrt aus Verlangen des Fahrgastes
if nicht länger als 5 Minuten unterbrochen, so sind
solche Unterbrechung 20 Ps. zu zahlen.
IVII. Allgemeine Bestimmungen,
dlls der Fahrgast nach Zeit zu fahren wünscht,
j dies dem Droschkenkutscher vor Beginn der
stu erklären und mit demselben die Anfangszeit
Immen. Für Tourfahten, sür welche vorstehend
Mxe uictit bestimmt ist, tritt die Berechnung nach
Di, wenn nicht Fahrgast und Trvfchlenkutfcher ein
»Vereinbarung über die zu zahlende Vergütung
I» haben. ......
»halb der Grenzen unter 1 und die aut dem
Denen Halteplätze haltenden Droschkenkutscher
s, die Fahrgäste unentgeltlich abzuholen. Im
J ist für das Abholen die Hälfte der für eine
Dltendcn Taxe zu bezahlen.
3. Fahre» die Fahrgäste innerhalb 10 Minuten von
dem Bestimmungsorte nach dem Absahrlsorte zurück, so
ist für diese Rückfahrt die Halste der Taxe zu bezahlen
und wird für den Aufenthalt nichts entrichtet.
4. Werben auf der direkten Fahrt nach dem vom
erstru Fahrgast angegebenen letzten Bestimmungsorte
andere Fahrgäste outgenommen, so gilt die ganze Fahrt
als eine von dem ersten Abgangsort bis zur» letzten
Bestiinmungscrt gehende Tour, falls die Fahrt nrcht
auf den einzelnen Stellen durch eine länger
als 5 Minuten dauernde Wartezeit unter
brochen wird. Für die Wartezeit ist in einem solchen
Falle, wen» dieselbe auf den einzelnen Stellen nicht
länger als 5 Minute» dauert, nichts zu zahlen.
5. Für ein Kind unter 10 Jahren ist die Hülste der
Taxe zu entrichte». Ist jedoch ein solches Kind der
einzige Jahrgast, so ist die gewöhnliche Taxe zu zahlen.
6. Von 10—11 Uhr Abends und 6—7 Uhr Morgens
wird die Hälfte der Taxe mehr bezahlt. Vvn 11 Uhr
»Abends bis 6 Uhr Morgens ist die doppelte Taxe zu
cnllickilkn. Chousfe- und Brückengelder für die Hin-
u»d Rückfahrt zahle» die Fahrgäste.
Taxe für Taxanictcrdroschkcn.
tNachlrog zur Pvlizeikeicrdn. v. 10. Dezen ter 1886).
A. Es slnd zu zahlen bei Fahrirn innerhalb des
P olizeibezirks
I. sürfl oder 2 Personen:
1. bei Tage (im Sommer vrn 6 Uhr Morgens bis
11 Uhr Abends, im Winter von 7 Uhr Morgens bis
10 Uhr Abends)
a.) sür Warten und eine Fahrt zum Abhole»
(zusammen) bis zu 4 Minuten 5t» Pf.
für je fernere 4 Minuten 10 Pf
\i) foftui > ie Teur >n» erbe>Ih des ^engeren
Stabile,irls beginnt und endet, sür die F g hrzelt
bis zu 3 Minuten .... 50 Pf.
sür jede fertrcrc 3 Minuten . 10 Ps.
c) sofern die Tour außerhalb des engeren
Stadtbezirks iegir.nt ober endet, sür die Fahrzeit
vis zu 2 Minuten 50 Ps.
für je fernere 2 Minuten. . 10 Ps.
2. bei Nacht ( im Sommer von 11 Uhr Abends bis
6 Uhr Morgens, im Winter von 10 Uhr Abends bis
7 Uhr Morgens)
für Marlen, Fahrt zur» Abholen und Fahrzeit ohne
Unterschied, ob die Fahrt über den engeren Stadtbezirk
hinausgeht oder nicht
bis zu 2 Minute» 50 Pf.
für je fernere 2 Minuten. . 10 Pf.
II. an Zuschlägen sür
») jede Person über 2 .... 25 Pf.
bl jede angefangene 25 hg Gepäck 25 Pf.
Gepäck »»Irr 10 kg Gefammtgewicht ist frei
Ter Betrog für Warten, Abholen und Fahrzeit wird
stets in der Weife zusammengerechnet, daß der erhöhte
Grundpreis vvn 50 Pf. nur einmal, und zwar sür
Warten und Abholen, zu zahle» ist.
Als Sommer gilt die Zeit vom I. April bis 30. Sep
tember einschließlich, als Winter die übrige Jahreszeit.
Unter „engerem Stadtbezirk" wird der Stadtbezirk
verstanden, soweit er nicht über den Tüvelsbeker Weg,
den Mühlenweg, das Rondeel, den Schlachthvs und die
Gaardener Straße hinaus liegt.
v. Tie Annahme von Fahrten über die Grenze des
Polizeibezirks Kiel hinaus und der dafür zu entrichtende
Preis bleibt der Vereinbarung überlassen.
Der Fahrpreis wird vom Taxameter selbstthätig am
Hauptzisserblatt angezeigt. Die Droschkeusührer haben