40 . Allgemeine
Bei Abmeldung nach auswärts muß noch ein drittes
Exemplar der Abmeldung eingereicht werden, welches
abgestempelt zurückgegeben wird und als Abzuqsattest
zur Legitimation des Verziehenden bei der Behörde
seines neuen Wohnortes bestimmt ist.
8 9, Die Meldungen müssen genau nach Maßgabe des
amtlichen Formulars unter vollständiger und deutlicher
Ausfüllung sämmtlicher Spalten derselben erstattet werden.
8 10, Jede Person ist auf einem besonderen Melde
zettel zu melden. Jedoch dürfen bst Meldungen über
den An- und Abzug von Familien, sowie über Wohnungs-
Veränderungen von Familien die zu dem betr, Haus
stände gehörigen Fannlienmitglieder und Dienstboten
aus einem und demselben Meldezettel gemeldet werden,
8 11. Meldungen, welche den vorstehenden Bestim-
mungen nicht entsprechen, gelten als nicht erstattet und
werden dem Meldenden als unbrauchbar zurückgegeben.
Dieselben sind alsdann binnen 5 Tagen vollständig und
vorschriftsmäßig zu lviederholeu,
8 12, Aktive Militärversonen stnd nur hinsichtlich
ihrer eigenen Person nicht meldepflichiig,
8 13. Die Verpflichtung der G istwirthe zur Führung
von Freindenvcrzeichnissen bleibt unberührt,
8 14, Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Be-
stimmungen werden, soweit nicht nach allgemeinen
Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, mit Geld
strafe bis zu 60./£ und im Unvermögensfalle mit Hast
bestraft.
Wer den Betrieb eines stechenden Gewerbes
anfängt, muß davon vorher oder spätestens gleich
zeitig mit dem Beginne des Betriebes den, Gemeinde
vorstand des Ortes/ wo solches geschieht, schriftlich oder
zu Protokoll Anzeige machen. Dieselbe Verpflichtung
trifft auch denjenigen, welcher
a. das Gewerbe eines Andern übernimmt und fortsetzt,
l>, neben seinein bisherigen Gewerbe oder an Stelle
desselben ein anderes Gewerbe anfängt,
Gewerbetreibende, welche an mehreren Orten in
Preußen einen stehenden Betrieb unterhalten, haben an
jedem Orte, wo solches geschieht, den Anfang des ein
zelnen Betriebes anzumelden.
Das Aufhören eines steuerpflichtigen Gewerbes ist
den, Vorsitzenden des für die Veranlagung zuständigen
Steuerausschuffes anzuzeigen.
(Meldungen für Kiel im Personenstandsbüreau,)
Zum einjährig-freiwilligen Militärdienst
sind Meldungen behuss Zulassung zur Prüfung frühe
stens nach vollendeten! 17. Lebensjahre und spätestens
bis zum 1, Februar des Jahres, in welchem der Bewer
ber das 20, Lebensjahr vollendet hat, bei der Ersatz
kommission des Aufenthaltsortes anzubringen,
Gesuchsanlagen: a. Gebnrtssch nn, l>. Bescheinigung
der Einwilligung des Vaters, oder Vormundes, mit der
Erklärung über die Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den
Freiwilligen während einer einjährigen aktiven Dienst
zeit zu bekleiden, auszurüsten und die Kosten für Woh-
nuug und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit
hierzu muß obrigkeitlich bescheinigt sein, c. Ei» Un-
beschollenheitszeugniß,
Im Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist anzugeben,
in welchen zwei iremden Sprachen die Prüsnng gewünscht
wird, au ch ist ein selbstgeschriebener Lebenslauf beizufügen.
Wer die Berechtigung zum eins,»freiwilligen Dienst
auf Grund eines Schulzeugnisses erwirken will,
hat das betr, Gesuch mit denselben Anlagen, wie oben
angegeben, bei der Kön'gl, Prüfungskommission für
Einjähr.-Freiwillige in Schleswig spätestens bis zum
1, April des 20, Lebensjahres anzubringen. Der zum
einjährig -freiwilligen Dienst Berechtigte hat beim Eintritt.
Nachrichten. Abth. II ®
in das militärpflichtige Alter (20. Lebensjahr) seine e> ^
Zurückstellung bei der Ersatzkommission des Aushebuugs l
bezirks, wo er gestellungspflichtig ist, unter Einsendung >
seines Berechtigungsscheines zu beantragen,
ftüc den freiwilligen Eintritt zum zweijährige!
aktiven Dienst ist die Meldung bei der Ersatzkommistwi ;
des Aufenthaltsortes zu beantragen, .
Den mit Meldeschein Versehenen steht die Wahl dee •
Truppentheils frei.
Militärpflichtige haben sich vom 15. Januar bis:
1, Februar des Jahres, in welchem sie das 20, Lebens
jahr vollenden, zur Aufnahme in die Rekrutirungs»
stanimrolle anzumelden, Auß'rhalb Kiels Geborene
haben ihren Taufschein beizubringen. Für zeitig Ab
wesende sind die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- vder
Fabrikherren zur Anmeldung verpflichtet, , I
Militärpflichtige, welche ihren Wohnort im Laufe des ■
Jahres wechseln, haben innerhalb 3er Tage sich bei,
der betr, Behörde des alten Wohnortes ab- und der des ^
neuen anzumelden. , l
Verschuldete Bersäumuiß dieser Vorschriften unterliegt
einer Geldstrafe bis zu 30 Jk oder einer Haftstrafe bl»
zu 3 Tagen,
Die Anmeldung zur Stammrolle ist solange zu
wiederholen, bis über den Militärpflichtigen endgültig
entschieden ist, l
(Meldung für Kiel im Militärbüreau, im Stadthauie,
Dammstraße 5.)
Gebu rten sind binnen 7 Tagen, die Angabe der
Vornamen des Kindes binnen 2 Monaten nach der
Geburt desselben, Todesfälle spätestens am nächste»
Werktage beim Standesamt (Sophienblatt 21) zur An
zeige zu bringen.
W cr x e n.
Taxe für Droschken
(vom 10. Dezember 1886).
I. Für eine Fahrt in der Stadt bis zu
folgenden Endpunkten einschließlich: Bahn
hofsstraße, Gaardener Str,, Ecke des Sophicublatts u,
Königswegs, Königsweg, Winterbeker Str,, Papenkamp
und Kirchhofsallee bis zum neuen Kirchhof. Haffel-
dieksdammer Weg und Kronshagener Weg bis zum
Grundstück des städtischen Armen- und Krankenhauses,
Englischer Garten, Knooper Weg bis zur Jungmann
straße, Jungmannstraße, Marinekasernen, Marinewasch-
austalt. Marinelazareth, Schwanenweg, Düsternbrooker
Weg bis zum Schwanenweg
für eine Person.... 60 Pf,
für jede Person mehr. . 10 Pf.
II. Für eine Fahrt über diese Grenze hi naus
bis zu folgenden Endpunkte» einschließlich:
Lübecker Chaussee bis zur Gastwirthschaft „Zur Perle",
Krusenrott, Hamburger Chaussee bis zur Gastwirthschaft
„hohclust",EckernförderChausseebiszur fr, Kieler Mühle,
Ecke des Knooper Weges und der Holtenauer Straße,
Beselerallee, Niemannsweg bis zum Karolinenwege,
Düsternbrooker Weg bis zur neuen Seebadeanstalt
für eine Person , , , 80 Pf,
für jede Person mehr . 20 Pf,
III. Für eine Fahrt bis zu folgenden End-
punkten einschließlich für eine Person:
Bellevue und Marienhöhe Jk 1,20
Niemannsweg vom Karolineuwege bis zum An
fang des Düsternbrooker Holzes Ji 1,—