General - Yersicherungs - Comtoir.
Versicherung gegen Feuer-, See-, Hagel- und tebens-Gesahr,
Pension-, Renten- und Capital-Versicherung, in Vollmacht der
„Colonia,“ „Concordia,“ der „Köln. Hagcl-Vcrsicherungs-Gesellschast“ etc.
Wilh. Ahlmann,
in Kiel (Holstenstr. 3).
Lehens - Versteherungs- Gesellschaft
CONCORDIA.
Grund - Capital: IS 30« OOO RtHlr.
Die Concordia übernimmt gegen feste und billige Prämien und zu den
liberalsten Bedingungen
I. Lebens-Versicherungen, mit der Verpflichtung der Gesell
schaft, beim Tode des Versicherten eine festbestimmte Summe an dessen
Erben, oder atich an eine bestimmte Person, falls diese den Versicherten
überlebt, ein Capital oder eine Rente auszuzahlen. Der Zweck dieser
Versicherung ist die Sicherstellung der Familien gegen die Folgen eines
frühzeitigen Todes des Familienvaters, die Versorgung von Wittwen,
die Deckung von Schuld- und andere» Verbindlichkeiten, Ver
mächtnisse zu milden Zwecken u. s. w.
II. Versicherungen von Leibrenten und Capitalien
auf den Lebensfall,'die nur unter der Bedingung zahlbar werden,
daß eine oder mehrere bestimmte Personen zu einer im Voraus bestimmten
Zeit leben.
Die Auszahlung der versicherten Capitalien kann für jedes Lebensalter
bedungen werden, und es eignet sich also diese Versicherung zur Beschaffung
von Ausstattungen, Altersversorgungen, Studiengeldern u. s. w.
Die Leibrenten können erworben werden:
entweder mit sofort beginnendem Genuß oder unter Aufschub der Zahlung
bis nach Ablauf einer bestimmten Zeit;
entweder für die Lebenszeit einer einzigen, oder bis zum Tode der längst
lebenden von zwei Personen, oder mit Rückfall der Hälfte oder eines
anderen beliebigen Theils der Rente an den Längstlebenden.
HI- Die Sparkasse der Concordia nimmt Einlagen jeder Größe
— jedoch nicht unter 25 Thlr. — an und vergütet dafür, unter dem
Vorbehalt einer Kündigungszeit von einem Jahr, einen Zins von 3i pEt.
nach zusammengesetzter Zinsrechnung (Zinseszins). Bei kürzerer Kündi
gungsfrist wird der Zinsfuß angemessen ermäßigt. Auch ist den Einlegern
gestattet, die Zinsen ihrer Einlagen jedesmal nach Ablauf des Zinsjahres
zu erheben, oder es können die Zinsen während der ganzen Periode der
Verzinsung zu ihrer Verfügung gehalten werden.
Die Kinder-Bersorgungscassen der Concordia beruhen
auf dem Grundsätze der Gegenseitigkeit, in der Art, daß die Concordia die
Beiträge der Theilhaber auf ihre Gefahr verwaltet und dafür einen festen