Zinseszins von 3£ pdt. vergütet. Die Ausschüttung der Cnssen erfolgt,
nachdem die in dieselben eingeschriebenen Kinder das 2Iste Lebensjahr er
reicht haben, und wird der Bestand alsdann ausschließlich an diejenigen
vertheilt, welche den Nachweis beibringen, daß die betreffenden Kinder als
dann noch leben. Die Beitrage können in Stückzahlungen zu beliebiger
Zeit während eines ganzen Jahres gezahlt werden.
V. Eisenbabn-Passagier-Versicherungcn gegen die Ge
fahr körperlicher Beschädigung durch Eiscnbahn-Unglücksfälle ertheilt die
Concordia auf bestimmte Zeit und für alle Reisen einer bestimmten
Person auf allen Eisenbahnen des Europäischen Continenks.
Die volle Versicherungs-Summe wird gezahlt bei Tö'dtung oder
solcher Beschädigung, die bleibende und vollkommene Arbeits-Un
fähigkeit nach sich zieht;
die Hälfte der Versicherungs-Summe, wenn die Verletzung
einen bleibenden Nachtheil zur Folge hat, der zur Aufgebung der
bisherigen Berufsgeschäfte nöthigt;
ein Viertel der Versicherungs-Summe in maximo für Cur-
und Verpflegungskosten und entgangenen Arbeitsverdienst, wenn
die Beschädigung keine der beiden vorgedachten Folgen hat.
Feuer-Versicherung« - Gesellschaft
COLONIA.
Grund-Capital: 4,000,000 Rthlr.
Reserve ultimo 1853: 1,500,000 Rthlr.
Versicherte Summe ultimo 1853: 540,530,010 Rthlr.
Die Gesellschaft versichert gegen feste Prämien, wobei die Ver
sicherten zu keinerlei Nachzahlung verbindlich gemacht werden, gegen Feuer
schäden: Gebäude, Waaren, Mobilien, Fabrikgcräthschaften, Maschinen,
Utensilien jeder Art, Vieh, Früchte, Getreide, Äckergeräthe u. s. w.
Die Gesellschaft, welche seit 1839 besteht, hat cs stets für ihre
hauptsächlichste Pflicht gehalten, die Garantien, welche sie ihren Ver
sickerten gewährt, durch Ansammlung starker Reserven zu mehren. Die
selben machen ihre Sicherheit von möglichen großen Verlusten ganz unab
hängig.
Kölnische Hagel-Versicherungs-Gesellschaft,
Grund-Capital: 2,000,000 Rthlr.,
Die Gesellschaft versichert gegen feste Prämien, wobei keine Nach
zahlung stattfindet, nicht blos Halm- und Hülsenfrüchte, Oel- und Handels-
Gewächse, sondern auch alle andere Boden-Erzeugnisse, als: Wein, Obst,
Hopfen, Taback, Forst-Culturen, Maulbeer-Pflanzungen, Blumen,
Orangcrieen k., sowie die Glasscheiben der Gewächshäuser und anderer
Gebäude; überhaupt Gegenstände jeder Art gegen die Gefahren des
Hagclschlags.