Volltext: (1886)

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Städtische 
»»trül- und Auskunsts - 
zu Kiel, 
kür Sajjnmgsimüel, Genussmittel und Gedruuejisgegenstünde 
aller Art, 
Dame n ft r a ß e Xlv. 76, 
verbunden mit einem 
Technisch-Chemischen Laboratorium 
und einem 
Inteccidjts -Snpitut (iic laljiuagsniittel- H)emie uni) teil)iii[ii)ß ffljemiß 
unter Leitung des beeidigten städtischen Chemikers 
Dr. H. XDoIIny. 
Auszug aus dem von den Stadtkollegien genehmigten Regulativ: 
ß 2. Die von dein städtischen Chemiker geleitete Station hat die Aufgabe im 
Auftrage von Behörden und privaten, so wie nach eigenem Ermessen Nahrungs 
mittel, Genußmittel, sowie Gebrauchsgegenstände aller Art entsprechend dein Reichs 
gesetz vom t-f. Mai m?y auf ihre Güte, auf Fälschungen, sowie insbesondere auch 
auf Beimengung gesundheitsschädlicher Substanzen zu untersuchen, sodaiiii aber auch 
den Fabrikanten und Geschäftsleuten auf deren Wunsch Auskunft zu ertheilen. Die 
Station nimmt Aufträge zunächst aus der ganzeil Provinz, und, soweit es ohne 
Schädigung dieses Zweckes geschehen kann, auch aus weiteren Bezirken entgegen. 
8 3. Jur Beaufsichtigung der Station, insbesondere auch der technischen 
Thätigkeit des Vorstehers derselben und des Assistenten (8 3) wird eine dem Magistrat 
untergeordnete besondere städtische Kommission: 
„Kommission für die städtische Control- und Auskunfts-Station" gebildet, 
welche besteht: 
aus einem Mitglied« des Magistrats als Vorsitzenden; 
2. dem Kreisphysikus; 
3. ans 2 Mitgliedern des Stadtverordneten-Kolleginms; 
-f. aus 2 andern Bürgern, welche von de>i Stadtkollegien zu wählen sind, 
und 5. aus dem Vorsteher der Station. 
8 q. Der ponorartarif für die Untersuchungen x. p. wird vom Magistrat nach 
Benehmen mit dem Vorsteher der Station festgestellt. Der Magistrat erläßt ferner 
die erforderlichen Instruktionen und sonstigen allgemeinen Vorschriften nach Anhörung 
der Kommission und des Vorstehers der Station. 
Das Regulativ und der Honorartarif werden auf Anfrage 
gratis und franco zugesendet. 
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