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Städtische
»»trül- und Auskunsts -
zu Kiel,
kür Sajjnmgsimüel, Genussmittel und Gedruuejisgegenstünde
aller Art,
Dame n ft r a ß e Xlv. 76,
verbunden mit einem
Technisch-Chemischen Laboratorium
und einem
Inteccidjts -Snpitut (iic laljiuagsniittel- H)emie uni) teil)iii[ii)ß ffljemiß
unter Leitung des beeidigten städtischen Chemikers
Dr. H. XDoIIny.
Auszug aus dem von den Stadtkollegien genehmigten Regulativ:
ß 2. Die von dein städtischen Chemiker geleitete Station hat die Aufgabe im
Auftrage von Behörden und privaten, so wie nach eigenem Ermessen Nahrungs
mittel, Genußmittel, sowie Gebrauchsgegenstände aller Art entsprechend dein Reichs
gesetz vom t-f. Mai m?y auf ihre Güte, auf Fälschungen, sowie insbesondere auch
auf Beimengung gesundheitsschädlicher Substanzen zu untersuchen, sodaiiii aber auch
den Fabrikanten und Geschäftsleuten auf deren Wunsch Auskunft zu ertheilen. Die
Station nimmt Aufträge zunächst aus der ganzeil Provinz, und, soweit es ohne
Schädigung dieses Zweckes geschehen kann, auch aus weiteren Bezirken entgegen.
8 3. Jur Beaufsichtigung der Station, insbesondere auch der technischen
Thätigkeit des Vorstehers derselben und des Assistenten (8 3) wird eine dem Magistrat
untergeordnete besondere städtische Kommission:
„Kommission für die städtische Control- und Auskunfts-Station" gebildet,
welche besteht:
aus einem Mitglied« des Magistrats als Vorsitzenden;
2. dem Kreisphysikus;
3. ans 2 Mitgliedern des Stadtverordneten-Kolleginms;
-f. aus 2 andern Bürgern, welche von de>i Stadtkollegien zu wählen sind,
und 5. aus dem Vorsteher der Station.
8 q. Der ponorartarif für die Untersuchungen x. p. wird vom Magistrat nach
Benehmen mit dem Vorsteher der Station festgestellt. Der Magistrat erläßt ferner
die erforderlichen Instruktionen und sonstigen allgemeinen Vorschriften nach Anhörung
der Kommission und des Vorstehers der Station.
Das Regulativ und der Honorartarif werden auf Anfrage
gratis und franco zugesendet.
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