Volltext: Zeitungsband (1873)

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Sonnabend, 
18. October 1873. 
Der fünfte Provinzial - Landtag. 
Siebente Sitzung. 
Rendsburg, 15. Octbr. Vor Eintritt in 
sie Tagesordnung der heutigen Sitzung hatte 
Dr. Wachs sich das Wort erbeten, um in 
Veranlassung des schon in der Montags- 
Hammer der Kieler-Zeitung enthaltenen Aus- 
-chußberichtes über die Reg,-Vorlage, betref 
fend den Gesetzentwurf über den Provinzial- 
pnd, der erst in der nächsten Sitzung zur 
Verhandlung kommen soll, den Herrn Laud- 
îdgSmarschall zu ersuchen, eine Untersuchung 
Uber die etwa vom Bureau begangene Indis 
kretion einzuleiten. Nachdem Herr Wiggers 
sls Vorsitzender des Ausschusses erklärt hatte, 
"atz der Ausschuß eine Indiscretion sich nicht 
habe zu Schulden kommen lassen, erwidert der 
Üandtagsmarschall, eine Untersuchung anstellen 
i>l ,vollen und dem Schuldigen eine Rüge zu 
^theilen. Rach der Mittheilung einiger Peti 
tionen um Erstattung von Kriegsschäden und 
Vorlesung eines an die Regierung abzu 
bildenden Bedenkens mit Bezug auf die 17, 
^ und 33 des Statuts für die provinzialstän- 
"ischeu Brandversicherungsanstalten, über die 
èir Landtag kürzlich eine Abänderung beschlossen 
ot, kömmt der Tagesordnung gemäß zunächst 
àsr Antrag über die Tarifirung der Armen- 
U'legekosten zur Verhandlung. Rach der An- 
!>ahme des Amendements von Dr. Wachs, „für 
Würdigung von Armenleichen kommen die ge 
labten Auslagen, jedoch nicht über den Be 
lauf von 6 Thlrn., zur Erstattung" und dem 
bisherigen Passus 6 die Position No. 7 zu 
Aden, (Erhöhung zweier Tarifsätze um je 
sitzen Silbergroschen) wird der Tarif unter 
dieser Abänderung genehmigt. 
Als hierauf die Rechnung über die Kosten 
"P vorigen Diät des Landtags die Geneh 
migung gesunden hatte, wird zur Wahl von 
Rlitgtiedern und 9 Stellvertretern in die 
^ezirkscoinmìssio» für die klassifizirte Einkom 
mensteuer geschritten. 
. Es folgt nun die Verhandlung über einige 
Petitionen um Erstattung von Kriegsschäden da- 
MiNler Gesuche des El. Selk zu Osterrönfeld, 
Knills Thomsen nebst andern Eingesessenen 
"°n Jdstedt, des Kirchenvorstandes in Arnis 
llr tb des Albertsen in Borsbüll. 
Indem der Berichterstatter, .Lesser-Altona, 
Darauf hinweist, daß der Prov.-Landtag für 
"ie von Kriegsschäden Betroffenen und' zum 
Dheil dadurch dauernd Geschädigten sowohl 
Gründen des Rechts, wie der Billigkeit, 
^getreten ist, demselben jedoch auf den bei 
M'in Kaiser eingereichten Antrag: „Anzuord 
nen, daß die erhobenen Ersatzansprüche aner- 
'annt werden", keine Antwort geworden sei, 
^antragt der Ausschuß den Uebergang zur 
Tagesordnung, welcher Antrag angenommen 
Mird. 
Der alsdann zur Erledigung kommende Ge 
genstand der Tagesordnung, betreffend die 
jillfliche Erwerbung eines Hauses in Kiel für 
T ständische Verwaltung, veranlaßte wiederum 
Mne recht lebhafte Debatte, in der das pro 
'Ad contra in derselben Weise wie in der 
1'vrberathung über diesen Gegenstand noch 
Einmal eingehend erörtert wird) Weinmann- 
^chleêwig trat-besonders energisch für die Ver- 
Püng der ständischen Behörde nach Schleswig 
M die Schranken und wurde von einigen Ab 
geordneten unterstützt. Ueber kurz oder lang, 
Meinte er, jedenfalls aber wenn der projectirte 
peubau eines Regierungs-Gibäudes erst zur 
Msführung gebracht worden sei, werde das 
Dberprüsidium ja doch nach Schleswig verlegt 
M-; er empfehle daher, das Anerbieten jener 
ptabt, der ständischen Verwaltung das Rath 
aus daselbst zu überlassen, anzunehmen. Dr. 
^achs, Niemand, Warburg, Hamann u. jA. 
Pipfehlen dagegen mit großer Wärme den Antrag 
°s ständischen Ausschusses: das zum Preise von 
,0,000 Thlrn. angebotene Haus in Kiel au 
fkaufen, und halten einen anderen Ausweg, 
g'-is der augenblicklichen Verlegenheit heraus 
kommen, für „unmöglich", indem einMieth- 
*?fa [ mit hinreichenden Räumlichkeiten in Kiel 
Qcht zu bekommen sei und die Unterbringung 
Bureaus in verschiedenen Häusern wegen 
, p dann erschwerten Controlle sich nicht em- 
. fehle. Eine Uebersiedelung nach Schleswig 
? auch deshalb nicht möglich weil § 1 der 
Geschäftsordnung für den ständischen Verwal- 
Oigsausschuß, wonach die Sitzungen desselben 
am Sitze des Königl. Oberpräsidiums abgehal 
ten werden sollen, und 8 4 der Instruktion sür 
den Landesdirektor, nach welchem derselbe sei 
nen Wohnsitz ani Sitze des Oberpräsidenten 
zu nehmen hat, solches zur Zeit nicht zulassen. 
Rach der Ablehnung des Amendements 
von Wiggers, nur das Hauptgebäude (welches 
als groß genug für den fraglichen Zweck an 
gegeben wurde, utld für 30,000 Thlr. käuflich 
ist) zu kaufen, wurde der Antrag des ständi 
schen Ausschusses mit 28 gegen 19 Stimmen 
angenommen. 
Im Lause der Debatte über den vorgedach- 
teu Gegenstand machte Wiggers die Mitthei 
lung, daß unsere städtischen Kollegien beschlos 
sen hätten, den erforderliche» Platz von dem 
am Jungfernstiege zwischen dem Hause des 
Hrn. Dr. Hass und der Graupenmühle bele- 
genen Grundstücke zum Bau eines Hauses für 
die ständische Verwaltung uuentgeldlich herzu 
geben. Er empfiehlt den Beschluß bei einer 
später vorkommenden definitiven Regelung die 
ser Angelegenheit einer gütigen Berücksichtigung. 
Hierbei will ich zugleich bemerken, daß in dem 
anzukaufenden Hause nur das Büreau der 
stünd. Verwaltung untergebracht werden soll, 
daß dagegen der Prov. Landtag bis weiter 
seine Sitzungen in unserer Stadt abhalten wird. 
A u üf cdusz - Bericht 
über 
die 9ifgiern»gMmrlmje vom 5. Octbr. d. 3., betr. 
den dm Landtage der Monarchie vorzulegenden 
Gesetzentwurf über die Anweisung eines Provinzial- 
fondê an die Provinz Schleswig-Holstein 
Der Landtag der Provinz Schleswig-Hol 
stein hat in seiner vierten Diät eine Immediat 
eingabe an Se. Majestät den Kaiser und Kö 
nig beschlossen und eingereicht, in welcher er 
Namens der Provinz Beschwerden Ausdruck 
geben zu müssen geglaubt hat, sür welche die 
selbe bei der Königlichen Siaatsregierung bis 
her ein geneigtes Ohr nicht hatte finden kön 
nen. Wenn der Landtag sich dabei der zuver 
sichtlichen Hoffnung hingegeben hat, aus diesem 
Wege eine nochmalige eingehende Prüfung der 
von ihm vorgebrachten Desiderien herbeizufüh 
ren und damit einer endlichen Lösung verschie 
dener brennender Fragen entgegensehen zu dür 
fen, so ist diese Hoffnung nicht in Erfüllung 
gegangen. Die Mittheilungen, welche wir bei' 
Eröffnung der fünften Diät des Schleswig-Hol 
steinischen Proviuziallandtages aus dem Munde 
des Königlichen Herrn Landtags-Commissarius 
vernommen haben, geben uns die Gewißheit, 
daß auch der von uns gemachte Versuch, die 
Forderungen und Wünsche der Provinz an 
Allerhöchster Stelle unmittelbar zu Gehör zu 
bringen, nicht den erhofften Erfolg gehabt hat, 
und zwar, wie uns eröffnet worden, weil nicht 
mangelnde Fürsorge-sür die Provinz, sondern 
Gründe zwingender Natur die Königl. Staats 
regierung abgehalten hätten und abhielten, den 
gestellten Anträgen im vollen Umfange zu ent 
sprechen. 
Es kannftucht unsere Aufgabe sein, hier Ver 
muthungen darüber aufzustellen, welche zwin 
gende Gründe die Staatsregierung verhindern 
konnten, den an sie gerichteten Anträgen Folge 
zu geben. Wenn aber der ganze Landtag einer 
Provinz sich einmüthig gedrungen fühlt, mit 
seinen Anliegen an den Thron des Landesherrn 
zu treten, so ist in der That der Schluß ge 
rechtfertigt, daß die Gründe, welche ihm für 
ein -solches Vorgehen zur Veranlassung gedient 
haben, nicht minder zwingender Natur gewesen 
sein müffen. Und so ist es denn auch in Wahr 
heit! 
Fragen, welche seit Jahren'das Rechtsgefühl 
der Bewohner unserer Provinz verletzen, That 
sachen, welche für eine nicht geringe Anzahl 
von Einwohnern der Herzogthümer die Quelle 
ihres materiellen Ruins geworden, Forderun 
gen, welche zwar in einer anderen Zeit, unter 
anderen Verhältnissen entstanden, aber mit der 
Umformung, welche unser Staatswesen seitdem 
erlitten hat, doch keineswegs erloschen sind, 
das sind die Gegenstände der Beschwerden, 
welche in unserer Provinz die Gemüther noch 
fort und fort bewegen, und eng verwachsen 
sind mit dem Rechtsbewußtsein unseres Volkes, 
das sind die Quellen der Schäden, für welche 
der Landtag einzutreten nicht länger anstehen 
durfte und auf deren Abhülfe er um so fester 
und sicherer hoffen zu können glaubte, als die 
ilngewöhnlich günstige Finanzlage der Monar 
chie der Königlichen Staatsregierung erlaubt 
haben würde, den Maßstab der Billigkeit da 
anzulegen, wo nach ihrer Ansicht der Rechts 
anspruch zweifelhaft sein kann. 
Können wir nun die Vorenthaltung der von 
uns reclamirten Ueberschüsse der sogenannten 
Zettelschuld als gerechtfertigt nicht ansehen und 
steht uns zur Verfolgung unserer Ansprüche an 
den Zuchthausfonds der Rechtsweg offen, so 
müssen wir die Ablehnung der Ersatzansprüche 
vieler Bewohner unserer Provinz für die Kriegs 
schäden, welche sie in den Jahren 1848 bis 
1850 und 1864 erlitten haben, als einen Be- 
schwerdepuukt bezeichnen, zu dessen gewieriger 
Bescheidung eine moralische Verpflichtung die 
Staatsregierung hätte drängen sollen und müs 
sen. Trotz aller bisher ergangenen abweisen 
den Bescheide liegen auch heute wieder auf dem 
Tische des Hauses Bittgesuche derer, welche in 
den kriegerischen Ereignissen der letzten Jahr 
zehnte Hab und Gut verloren haben und da 
durch in Unglück und Roth gerathen sind. Daß 
man nicht ermüdet, immer wieder und wieder 
mit solchen Ersatzansprüchen hervorzutreten, ist 
ein Beweis dafür, wie schwer von chen Ein 
zelnen die Täuschung ihrer auf frühere Vor 
gänge gestützten Hoffnungen empfunden wird, 
und es ist auch ein Beweis dafür, wie tief die 
Geschädigten von dem Vertrauen durchdrun 
gen sind, daß ihr Anspruch, selbst wenn er Ge 
setz und geschriebenes Recht nicht zur Stütze 
haben möchte, als ein in sich begründeter end 
lich aus Rücksichten der Billigkeit die ersehnte 
und so oft erbetene Erfüllung finden müsse — 
und sie hoffen um so mehr darauf, da der 
durch die Sturmfluth im Jahre 1872 herbei 
geführte Nothstand die willfährige Hülse der 
Königl. Regierung in der That gefunden hat. 
Wenn das Deutsche Reich seinen neuerwor 
benen Landen Elsaß und Lothringen gegenüber 
die moralische Verpflichtung zur Erstattung der 
Kriegsschäden bereitwillig erfüllt hat, so durs 
ten auch wir uns der Hoffnung hingeben, daß 
die Königliche Staatsregierung an ihrer Pro 
vinz thun werde, was das Reich an den von 
ihm erworbenen Landen zu thun nicht verab 
säumt hat. Dabei fragen wir nicht, ob dort 
die gewährte Entschädigung aus den von dem 
besiegten Frankreich gezahlten Milliarden oder 
aus anderen Reichsmitteln entnommen ist; die 
Beendigung des Krieges fand die Finanzen des 
preußischen Staates thatsächlich in der günstig 
sten Lage, so daß thru die Mittel nicht fehlen 
konnten, auch hier endlich den erhobenen An 
sprüchen zu genügen und damit dem Vertrauen 
derer zu ensprechcn, welche ihre Hoffnung auch 
jetzt noch nicht ausgeben wollen. 
Wie in der an Se. Majestät den Kaiser und 
König von uns vertrauensvoll eingereichten 
Vorstellung die von der Provinz erhobenen Be 
schwerden offen und rückhaltlos dargelegt wor 
den sind, so halten wir es auch der uns Aller 
höchst gewordenen Entschließung gegenüber für 
eine unabweisbare Pflicht des Landtags, den 
Empfindungen einen offenen und unverfälschten 
Ausdruck zu geben, welche seine Mitglieder bei 
der Eröffnungsrede des Königl. Herrn Land- 
tags-Coiumissars'bewegt haben. Und wenn wir 
es ^ gleich beklagen müssen, daß die Mehrzahl 
unserer Wünsche die von Neuem erhoffte Er 
füllung auch jetzt nicht hat finden können, so 
stehen wir doch nicht an, es als einen Beweis 
, des Allerhöchsten Wohlwollens gegen die Pro 
vinz zu begrüßen, daß Se-. Majestät die Be 
schleunigung der Neberweisung des uns durch 
das Gesetz vom 30. April 1873 zugesicherten 
DotatiouSfonds an die Provinz zu befehlen ge 
ruht haben, und wagen die Hoffnung daran zu 
knüpfen, daß das Wohlwollen Sr. Majestät des 
Kaisers und Königs unserer Provinz auch die 
baldige Erfüllung der Bitte um Erstattung der 
sogenannten Zwangsanleihe zur Verpflegung 
der Reichstruppen aus dem Jahre 1849, auf 
welche eine specielle Resolution uns in Aussicht 
gestellt worden, sichern werde. 
Die Vorlage, welche wir als ein wichtiges 
Mittel für die von uns ersehnte Fortentwicke 
lung der provinziellen Selbstverwaltung freu 
dig begrüßen, weist darauf hin, daß es sich, 
behufs Feststellung eines dazu erforderlichen Ge 
setzentwurfs um Fragen handeln werde, deren 
Erörterung und Lösung zunächst durch das dem 
provinzialständischen Ausschuß zu Gebot ste 
hende, resp. von diesem zu beschaffende Mate 
rial bedingt werden, und daß es um so mehr 
erwünscht sei, die Bedingungen und Einzeln- 
heiten des Gesetzentwurfs mit dem provinzial-, 
ständischen Ausschuß zu verhandeln, als diese 
Verhandlungen der Natur der Sache nach in 
dem kurzen Zeitraum, welcher der jetzigen Land 
tagsdiät zugemessen sei, nicht beendet werden 
können. Der Ausschuß, von der Erwägung aus 
gehend, daß sowohl aus dem letzteren Grunde, 
wie auch mit Rücksicht darauf, daß der pro 
vinzialständische Ausschuß vorzugsweise Gele 
genheit habe, sich mit den einschlägigen Fragen 
vertraut zu machen und sich daher der ihm zu 
stellenden Aufgabe im Interesse der Förderung 
dieser sür die Provinz so wichtigen Angelegen 
heit mit Erfolg unterziehen werde, glaubt dem 
Landtag empfehlen zu dürfen, daß derselbe mit 
den weiteren Verhandlungen in dieser Sache, 
und zwar bei deren Wichtigkeit etwa unter Bei 
ordnung von Mitgliedern der Provinzialstände, 
beauftragt werde. Hiernach erlaubt sich der 
unterzeichnete Ausschuß zu beantragen: 
Der Provinziallandtag wolle die Erklä 
rung abgeben, daß er den in dem vorste 
henden Bericht entwickelten Ansichten seine 
Zustimmung ertheile und beschließen: 
1. den ständischen Ausschuß zu beauftra 
gen und zu autorisiren, mit der Kö 
niglichen Regierung über die Feststel- 
llung eines Gesetzentwurfs, betreffend 
die Neberweisung eines Dotations- 
sonds an die Provinz Schleswig-Hol 
stein, sowie über alle etwa an diese 
Vorlage sich knüpfenden Fragen zu 
verhandeln resp. Beschlüsse zu fassen; 
2. aus seiner Mitte dem provinzialständi 
schen Ausschuß zu diesem Zwecke 6 Mit 
glieder beizuordnen, von welchen je 2 
aus den 3 Ständen zu wählen sind. 
Rendsburg, den 11. October 1873. 
vr. Wach^, Berichterstatter. 
» Ahlcfcld. v. Lrockdorff-Ahlefcld. Krnse. 
Mahlstedt. Niemand. Peters. Warbnra. Wiaaers. 
Achte Sitzung. 
— 16. Octbr. Zur Tagesordnung für die 
heutige achte Sitzung des Landtags stand zu 
nächst die „Vorberathung über die Regierungs- 
Vorlage in Betreff des Provinzialfonds." Der 
Berichterstatter Dr. Wachs verliest obigen Bericht 
und erörtert u. A. die Gesichtspunkte, die 
den Ausschuß bei der Abfassung desselben ge 
leitet hätten. Indem er alsdann auf die Vor 
lage selbst zu sprechen kommt, fügt er noch 
einige Motive hinzu, die eine Bearbeitung des 
Gesetzentwurfs seitens des ständischen Ausschus 
ses in Verbindung mit der Königl. Regierung 
als nothwendig erscheinen lassen. Jedoch we 
gen der Wichtigkeit der Sache sei es erforder 
lich, daß dem ständischen Ausschüsse etwa sechs 
Mitglieder der Provinzialstände beigeordnet 
würden. Der Regierungs-Präs. Bitter be 
merkt dazu, daß gegen eine Verstärkung des 
Ausschusses durch einige Mitglieder des Land 
tags von der Regierung nichts einzuwenden 
sei. Er müsse sich jedoch gegen die am Ein 
gänge des Berichtes ausgedrückten Ansichten 
in Betreff der bezweifelten eingehenden Prü 
fung der von dem Landtage bei dem Kaiser 
vorgebrachten Desiderien aussprecheu; denn 
darnach habe es den Anschein, als meine der 
Ausschuß, daß dieselben einer eingehenden Prü- 
füng seitens der Staatsregierung nicht unter 
zogen worden wären, was jedoch geschehen 
sei. Dr. Wachs erwidert hierauf, daß es dem 
Ausschüsse fern gelegen habe, solches zu be 
zweifeln, daß derselbe jedoch angenommen habe, 
(indem über die zwin gend en Gründe, welche 
die Staatsregierung veranlaßt hätten, den 
gestellten Anträgen nicht zu entsprechen, dem 
Landtage keine Aufklärung geworden) daß 
die Staatsregierung bei dem jetzigen ablehnen 
den Bescheide dieselben Gesichtspunkte als maß 
gebend erachtet hätte, wie bei der Ablehnung 
der früheren Antrüge in dieser Beziehung. Hier 
auf erwidert der Regierungs-Präs., daß mit 
den zwingenden Gründen, welche die Regierung 
veranlaßt habe, die Desiderien des Landtags 
abzulehnen, zunächst gemeint sei, daß die Ver 
hältnisse des Staats nicht allein von der Königl. 
Regierung abhängen, sondern auch noch andere 
Factoren ein Entscheidungs-Wort mitzusprechen 
hätten und die Berücksichtigung der speciellen 
Beschwerdepuukte eben deshalb nicht durch 
führbar sei. — Nachdem von verschiedenen 
Seiten in der Hoffnung auf endliche Gewäh 
rung der rechtlichen Ansprüche der Provinz die
	        
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