I
Abonnemeutspreis:
2 vierteljährlich i5 @gr. — frei ins HnnS
Wiefert 16 V, @gr. — für Auswärtige, die du« Blatt durch
^Pvft beziehe»i6'/,@gr. incl.fMenuielReueru Postgebühr,
jedoch ohne Bestellgeld,
66stcr Jahrgang.
Erscheint jeden Mittwoch und Sonnabend Morgens
Zuserationsgebllhr:
Für die Petitzeile 1 Sgr.. für die Corpuszeile 1'/, Sg,
Anzeigen werden für die Mittwoch-Nr. bis Dienstag, für
die Sonnabend-Nr, bi» Freitag-Mittag 12 Uhr erbeten.
uhle.
8 ß,
8 „
0 „
2 „
6 „
lurft,
[3c
und
ifd»/
Dis
ci»
'lr^
ter
w
bn
TUp;
iet}Cì>
ubli-
nach
ttt,
ib »; c
mcirtc
ļer .
♦
vcr-
oobn
:e z»
[3Î
rif
Sŗptî'
ôof*
ÜV.
OÏ)f £
lit ?"
4t-
e. ^
Pldk
er.
C
til j'
lt> O' 1 ’
'» 't
eti 1,6
ahe>
iî c'"‘
26(1
„ l" |f
/8 »,-•
481-
tadt^,
iger
Sonnabend,
18. October 1873.
Der fünfte Provinzial - Landtag.
Siebente Sitzung.
Rendsburg, 15. Octbr. Vor Eintritt in
sie Tagesordnung der heutigen Sitzung hatte
Dr. Wachs sich das Wort erbeten, um in
Veranlassung des schon in der Montags-
Hammer der Kieler-Zeitung enthaltenen Aus-
-chußberichtes über die Reg,-Vorlage, betref
fend den Gesetzentwurf über den Provinzial-
pnd, der erst in der nächsten Sitzung zur
Verhandlung kommen soll, den Herrn Laud-
îdgSmarschall zu ersuchen, eine Untersuchung
Uber die etwa vom Bureau begangene Indis
kretion einzuleiten. Nachdem Herr Wiggers
sls Vorsitzender des Ausschusses erklärt hatte,
"atz der Ausschuß eine Indiscretion sich nicht
habe zu Schulden kommen lassen, erwidert der
Üandtagsmarschall, eine Untersuchung anstellen
i>l ,vollen und dem Schuldigen eine Rüge zu
^theilen. Rach der Mittheilung einiger Peti
tionen um Erstattung von Kriegsschäden und
Vorlesung eines an die Regierung abzu
bildenden Bedenkens mit Bezug auf die 17,
^ und 33 des Statuts für die provinzialstän-
"ischeu Brandversicherungsanstalten, über die
èir Landtag kürzlich eine Abänderung beschlossen
ot, kömmt der Tagesordnung gemäß zunächst
àsr Antrag über die Tarifirung der Armen-
U'legekosten zur Verhandlung. Rach der An-
!>ahme des Amendements von Dr. Wachs, „für
Würdigung von Armenleichen kommen die ge
labten Auslagen, jedoch nicht über den Be
lauf von 6 Thlrn., zur Erstattung" und dem
bisherigen Passus 6 die Position No. 7 zu
Aden, (Erhöhung zweier Tarifsätze um je
sitzen Silbergroschen) wird der Tarif unter
dieser Abänderung genehmigt.
Als hierauf die Rechnung über die Kosten
"P vorigen Diät des Landtags die Geneh
migung gesunden hatte, wird zur Wahl von
Rlitgtiedern und 9 Stellvertretern in die
^ezirkscoinmìssio» für die klassifizirte Einkom
mensteuer geschritten.
. Es folgt nun die Verhandlung über einige
Petitionen um Erstattung von Kriegsschäden da-
MiNler Gesuche des El. Selk zu Osterrönfeld,
Knills Thomsen nebst andern Eingesessenen
"°n Jdstedt, des Kirchenvorstandes in Arnis
llr tb des Albertsen in Borsbüll.
Indem der Berichterstatter, .Lesser-Altona,
Darauf hinweist, daß der Prov.-Landtag für
"ie von Kriegsschäden Betroffenen und' zum
Dheil dadurch dauernd Geschädigten sowohl
Gründen des Rechts, wie der Billigkeit,
^getreten ist, demselben jedoch auf den bei
M'in Kaiser eingereichten Antrag: „Anzuord
nen, daß die erhobenen Ersatzansprüche aner-
'annt werden", keine Antwort geworden sei,
^antragt der Ausschuß den Uebergang zur
Tagesordnung, welcher Antrag angenommen
Mird.
Der alsdann zur Erledigung kommende Ge
genstand der Tagesordnung, betreffend die
jillfliche Erwerbung eines Hauses in Kiel für
T ständische Verwaltung, veranlaßte wiederum
Mne recht lebhafte Debatte, in der das pro
'Ad contra in derselben Weise wie in der
1'vrberathung über diesen Gegenstand noch
Einmal eingehend erörtert wird) Weinmann-
^chleêwig trat-besonders energisch für die Ver-
Püng der ständischen Behörde nach Schleswig
M die Schranken und wurde von einigen Ab
geordneten unterstützt. Ueber kurz oder lang,
Meinte er, jedenfalls aber wenn der projectirte
peubau eines Regierungs-Gibäudes erst zur
Msführung gebracht worden sei, werde das
Dberprüsidium ja doch nach Schleswig verlegt
M-; er empfehle daher, das Anerbieten jener
ptabt, der ständischen Verwaltung das Rath
aus daselbst zu überlassen, anzunehmen. Dr.
^achs, Niemand, Warburg, Hamann u. jA.
Pipfehlen dagegen mit großer Wärme den Antrag
°s ständischen Ausschusses: das zum Preise von
,0,000 Thlrn. angebotene Haus in Kiel au
fkaufen, und halten einen anderen Ausweg,
g'-is der augenblicklichen Verlegenheit heraus
kommen, für „unmöglich", indem einMieth-
*?fa [ mit hinreichenden Räumlichkeiten in Kiel
Qcht zu bekommen sei und die Unterbringung
Bureaus in verschiedenen Häusern wegen
, p dann erschwerten Controlle sich nicht em-
. fehle. Eine Uebersiedelung nach Schleswig
? auch deshalb nicht möglich weil § 1 der
Geschäftsordnung für den ständischen Verwal-
Oigsausschuß, wonach die Sitzungen desselben
am Sitze des Königl. Oberpräsidiums abgehal
ten werden sollen, und 8 4 der Instruktion sür
den Landesdirektor, nach welchem derselbe sei
nen Wohnsitz ani Sitze des Oberpräsidenten
zu nehmen hat, solches zur Zeit nicht zulassen.
Rach der Ablehnung des Amendements
von Wiggers, nur das Hauptgebäude (welches
als groß genug für den fraglichen Zweck an
gegeben wurde, utld für 30,000 Thlr. käuflich
ist) zu kaufen, wurde der Antrag des ständi
schen Ausschusses mit 28 gegen 19 Stimmen
angenommen.
Im Lause der Debatte über den vorgedach-
teu Gegenstand machte Wiggers die Mitthei
lung, daß unsere städtischen Kollegien beschlos
sen hätten, den erforderliche» Platz von dem
am Jungfernstiege zwischen dem Hause des
Hrn. Dr. Hass und der Graupenmühle bele-
genen Grundstücke zum Bau eines Hauses für
die ständische Verwaltung uuentgeldlich herzu
geben. Er empfiehlt den Beschluß bei einer
später vorkommenden definitiven Regelung die
ser Angelegenheit einer gütigen Berücksichtigung.
Hierbei will ich zugleich bemerken, daß in dem
anzukaufenden Hause nur das Büreau der
stünd. Verwaltung untergebracht werden soll,
daß dagegen der Prov. Landtag bis weiter
seine Sitzungen in unserer Stadt abhalten wird.
A u üf cdusz - Bericht
über
die 9ifgiern»gMmrlmje vom 5. Octbr. d. 3., betr.
den dm Landtage der Monarchie vorzulegenden
Gesetzentwurf über die Anweisung eines Provinzial-
fondê an die Provinz Schleswig-Holstein
Der Landtag der Provinz Schleswig-Hol
stein hat in seiner vierten Diät eine Immediat
eingabe an Se. Majestät den Kaiser und Kö
nig beschlossen und eingereicht, in welcher er
Namens der Provinz Beschwerden Ausdruck
geben zu müssen geglaubt hat, sür welche die
selbe bei der Königlichen Siaatsregierung bis
her ein geneigtes Ohr nicht hatte finden kön
nen. Wenn der Landtag sich dabei der zuver
sichtlichen Hoffnung hingegeben hat, aus diesem
Wege eine nochmalige eingehende Prüfung der
von ihm vorgebrachten Desiderien herbeizufüh
ren und damit einer endlichen Lösung verschie
dener brennender Fragen entgegensehen zu dür
fen, so ist diese Hoffnung nicht in Erfüllung
gegangen. Die Mittheilungen, welche wir bei'
Eröffnung der fünften Diät des Schleswig-Hol
steinischen Proviuziallandtages aus dem Munde
des Königlichen Herrn Landtags-Commissarius
vernommen haben, geben uns die Gewißheit,
daß auch der von uns gemachte Versuch, die
Forderungen und Wünsche der Provinz an
Allerhöchster Stelle unmittelbar zu Gehör zu
bringen, nicht den erhofften Erfolg gehabt hat,
und zwar, wie uns eröffnet worden, weil nicht
mangelnde Fürsorge-sür die Provinz, sondern
Gründe zwingender Natur die Königl. Staats
regierung abgehalten hätten und abhielten, den
gestellten Anträgen im vollen Umfange zu ent
sprechen.
Es kannftucht unsere Aufgabe sein, hier Ver
muthungen darüber aufzustellen, welche zwin
gende Gründe die Staatsregierung verhindern
konnten, den an sie gerichteten Anträgen Folge
zu geben. Wenn aber der ganze Landtag einer
Provinz sich einmüthig gedrungen fühlt, mit
seinen Anliegen an den Thron des Landesherrn
zu treten, so ist in der That der Schluß ge
rechtfertigt, daß die Gründe, welche ihm für
ein -solches Vorgehen zur Veranlassung gedient
haben, nicht minder zwingender Natur gewesen
sein müffen. Und so ist es denn auch in Wahr
heit!
Fragen, welche seit Jahren'das Rechtsgefühl
der Bewohner unserer Provinz verletzen, That
sachen, welche für eine nicht geringe Anzahl
von Einwohnern der Herzogthümer die Quelle
ihres materiellen Ruins geworden, Forderun
gen, welche zwar in einer anderen Zeit, unter
anderen Verhältnissen entstanden, aber mit der
Umformung, welche unser Staatswesen seitdem
erlitten hat, doch keineswegs erloschen sind,
das sind die Gegenstände der Beschwerden,
welche in unserer Provinz die Gemüther noch
fort und fort bewegen, und eng verwachsen
sind mit dem Rechtsbewußtsein unseres Volkes,
das sind die Quellen der Schäden, für welche
der Landtag einzutreten nicht länger anstehen
durfte und auf deren Abhülfe er um so fester
und sicherer hoffen zu können glaubte, als die
ilngewöhnlich günstige Finanzlage der Monar
chie der Königlichen Staatsregierung erlaubt
haben würde, den Maßstab der Billigkeit da
anzulegen, wo nach ihrer Ansicht der Rechts
anspruch zweifelhaft sein kann.
Können wir nun die Vorenthaltung der von
uns reclamirten Ueberschüsse der sogenannten
Zettelschuld als gerechtfertigt nicht ansehen und
steht uns zur Verfolgung unserer Ansprüche an
den Zuchthausfonds der Rechtsweg offen, so
müssen wir die Ablehnung der Ersatzansprüche
vieler Bewohner unserer Provinz für die Kriegs
schäden, welche sie in den Jahren 1848 bis
1850 und 1864 erlitten haben, als einen Be-
schwerdepuukt bezeichnen, zu dessen gewieriger
Bescheidung eine moralische Verpflichtung die
Staatsregierung hätte drängen sollen und müs
sen. Trotz aller bisher ergangenen abweisen
den Bescheide liegen auch heute wieder auf dem
Tische des Hauses Bittgesuche derer, welche in
den kriegerischen Ereignissen der letzten Jahr
zehnte Hab und Gut verloren haben und da
durch in Unglück und Roth gerathen sind. Daß
man nicht ermüdet, immer wieder und wieder
mit solchen Ersatzansprüchen hervorzutreten, ist
ein Beweis dafür, wie schwer von chen Ein
zelnen die Täuschung ihrer auf frühere Vor
gänge gestützten Hoffnungen empfunden wird,
und es ist auch ein Beweis dafür, wie tief die
Geschädigten von dem Vertrauen durchdrun
gen sind, daß ihr Anspruch, selbst wenn er Ge
setz und geschriebenes Recht nicht zur Stütze
haben möchte, als ein in sich begründeter end
lich aus Rücksichten der Billigkeit die ersehnte
und so oft erbetene Erfüllung finden müsse —
und sie hoffen um so mehr darauf, da der
durch die Sturmfluth im Jahre 1872 herbei
geführte Nothstand die willfährige Hülse der
Königl. Regierung in der That gefunden hat.
Wenn das Deutsche Reich seinen neuerwor
benen Landen Elsaß und Lothringen gegenüber
die moralische Verpflichtung zur Erstattung der
Kriegsschäden bereitwillig erfüllt hat, so durs
ten auch wir uns der Hoffnung hingeben, daß
die Königliche Staatsregierung an ihrer Pro
vinz thun werde, was das Reich an den von
ihm erworbenen Landen zu thun nicht verab
säumt hat. Dabei fragen wir nicht, ob dort
die gewährte Entschädigung aus den von dem
besiegten Frankreich gezahlten Milliarden oder
aus anderen Reichsmitteln entnommen ist; die
Beendigung des Krieges fand die Finanzen des
preußischen Staates thatsächlich in der günstig
sten Lage, so daß thru die Mittel nicht fehlen
konnten, auch hier endlich den erhobenen An
sprüchen zu genügen und damit dem Vertrauen
derer zu ensprechcn, welche ihre Hoffnung auch
jetzt noch nicht ausgeben wollen.
Wie in der an Se. Majestät den Kaiser und
König von uns vertrauensvoll eingereichten
Vorstellung die von der Provinz erhobenen Be
schwerden offen und rückhaltlos dargelegt wor
den sind, so halten wir es auch der uns Aller
höchst gewordenen Entschließung gegenüber für
eine unabweisbare Pflicht des Landtags, den
Empfindungen einen offenen und unverfälschten
Ausdruck zu geben, welche seine Mitglieder bei
der Eröffnungsrede des Königl. Herrn Land-
tags-Coiumissars'bewegt haben. Und wenn wir
es ^ gleich beklagen müssen, daß die Mehrzahl
unserer Wünsche die von Neuem erhoffte Er
füllung auch jetzt nicht hat finden können, so
stehen wir doch nicht an, es als einen Beweis
, des Allerhöchsten Wohlwollens gegen die Pro
vinz zu begrüßen, daß Se-. Majestät die Be
schleunigung der Neberweisung des uns durch
das Gesetz vom 30. April 1873 zugesicherten
DotatiouSfonds an die Provinz zu befehlen ge
ruht haben, und wagen die Hoffnung daran zu
knüpfen, daß das Wohlwollen Sr. Majestät des
Kaisers und Königs unserer Provinz auch die
baldige Erfüllung der Bitte um Erstattung der
sogenannten Zwangsanleihe zur Verpflegung
der Reichstruppen aus dem Jahre 1849, auf
welche eine specielle Resolution uns in Aussicht
gestellt worden, sichern werde.
Die Vorlage, welche wir als ein wichtiges
Mittel für die von uns ersehnte Fortentwicke
lung der provinziellen Selbstverwaltung freu
dig begrüßen, weist darauf hin, daß es sich,
behufs Feststellung eines dazu erforderlichen Ge
setzentwurfs um Fragen handeln werde, deren
Erörterung und Lösung zunächst durch das dem
provinzialständischen Ausschuß zu Gebot ste
hende, resp. von diesem zu beschaffende Mate
rial bedingt werden, und daß es um so mehr
erwünscht sei, die Bedingungen und Einzeln-
heiten des Gesetzentwurfs mit dem provinzial-,
ständischen Ausschuß zu verhandeln, als diese
Verhandlungen der Natur der Sache nach in
dem kurzen Zeitraum, welcher der jetzigen Land
tagsdiät zugemessen sei, nicht beendet werden
können. Der Ausschuß, von der Erwägung aus
gehend, daß sowohl aus dem letzteren Grunde,
wie auch mit Rücksicht darauf, daß der pro
vinzialständische Ausschuß vorzugsweise Gele
genheit habe, sich mit den einschlägigen Fragen
vertraut zu machen und sich daher der ihm zu
stellenden Aufgabe im Interesse der Förderung
dieser sür die Provinz so wichtigen Angelegen
heit mit Erfolg unterziehen werde, glaubt dem
Landtag empfehlen zu dürfen, daß derselbe mit
den weiteren Verhandlungen in dieser Sache,
und zwar bei deren Wichtigkeit etwa unter Bei
ordnung von Mitgliedern der Provinzialstände,
beauftragt werde. Hiernach erlaubt sich der
unterzeichnete Ausschuß zu beantragen:
Der Provinziallandtag wolle die Erklä
rung abgeben, daß er den in dem vorste
henden Bericht entwickelten Ansichten seine
Zustimmung ertheile und beschließen:
1. den ständischen Ausschuß zu beauftra
gen und zu autorisiren, mit der Kö
niglichen Regierung über die Feststel-
llung eines Gesetzentwurfs, betreffend
die Neberweisung eines Dotations-
sonds an die Provinz Schleswig-Hol
stein, sowie über alle etwa an diese
Vorlage sich knüpfenden Fragen zu
verhandeln resp. Beschlüsse zu fassen;
2. aus seiner Mitte dem provinzialständi
schen Ausschuß zu diesem Zwecke 6 Mit
glieder beizuordnen, von welchen je 2
aus den 3 Ständen zu wählen sind.
Rendsburg, den 11. October 1873.
vr. Wach^, Berichterstatter.
» Ahlcfcld. v. Lrockdorff-Ahlefcld. Krnse.
Mahlstedt. Niemand. Peters. Warbnra. Wiaaers.
Achte Sitzung.
— 16. Octbr. Zur Tagesordnung für die
heutige achte Sitzung des Landtags stand zu
nächst die „Vorberathung über die Regierungs-
Vorlage in Betreff des Provinzialfonds." Der
Berichterstatter Dr. Wachs verliest obigen Bericht
und erörtert u. A. die Gesichtspunkte, die
den Ausschuß bei der Abfassung desselben ge
leitet hätten. Indem er alsdann auf die Vor
lage selbst zu sprechen kommt, fügt er noch
einige Motive hinzu, die eine Bearbeitung des
Gesetzentwurfs seitens des ständischen Ausschus
ses in Verbindung mit der Königl. Regierung
als nothwendig erscheinen lassen. Jedoch we
gen der Wichtigkeit der Sache sei es erforder
lich, daß dem ständischen Ausschüsse etwa sechs
Mitglieder der Provinzialstände beigeordnet
würden. Der Regierungs-Präs. Bitter be
merkt dazu, daß gegen eine Verstärkung des
Ausschusses durch einige Mitglieder des Land
tags von der Regierung nichts einzuwenden
sei. Er müsse sich jedoch gegen die am Ein
gänge des Berichtes ausgedrückten Ansichten
in Betreff der bezweifelten eingehenden Prü
fung der von dem Landtage bei dem Kaiser
vorgebrachten Desiderien aussprecheu; denn
darnach habe es den Anschein, als meine der
Ausschuß, daß dieselben einer eingehenden Prü-
füng seitens der Staatsregierung nicht unter
zogen worden wären, was jedoch geschehen
sei. Dr. Wachs erwidert hierauf, daß es dem
Ausschüsse fern gelegen habe, solches zu be
zweifeln, daß derselbe jedoch angenommen habe,
(indem über die zwin gend en Gründe, welche
die Staatsregierung veranlaßt hätten, den
gestellten Anträgen nicht zu entsprechen, dem
Landtage keine Aufklärung geworden) daß
die Staatsregierung bei dem jetzigen ablehnen
den Bescheide dieselben Gesichtspunkte als maß
gebend erachtet hätte, wie bei der Ablehnung
der früheren Antrüge in dieser Beziehung. Hier
auf erwidert der Regierungs-Präs., daß mit
den zwingenden Gründen, welche die Regierung
veranlaßt habe, die Desiderien des Landtags
abzulehnen, zunächst gemeint sei, daß die Ver
hältnisse des Staats nicht allein von der Königl.
Regierung abhängen, sondern auch noch andere
Factoren ein Entscheidungs-Wort mitzusprechen
hätten und die Berücksichtigung der speciellen
Beschwerdepuukte eben deshalb nicht durch
führbar sei. — Nachdem von verschiedenen
Seiten in der Hoffnung auf endliche Gewäh
rung der rechtlichen Ansprüche der Provinz die