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(Zweiter Band)

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Bibliografische Daten

fullscreen: (Zweiter Band)

Zeitschrift

Persistente ID:
PPN106678924X
Titel:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsjahr:
1821
Erscheinungsort:
Schleswig
Universitätsbibliothek Kiel
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Geisteswissenschaften
Slesvico-Holsatica

Band

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-6158670
Persistente ID:
PPN1066800863
Titel:
Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Signatur:
X 701-2
Dokumenttyp:
Band
Herausgeber:
Königlich. Taubstummen-Institut
Erscheinungsjahr:
1823
Erscheinungsort:
Schleswig
Sprache:
Deutsch
Sammlung:
Geisteswissenschaften
Slesvico-Holsatica
Physikalischer Standort:
Universitätsbibliothek Kiel

Artikel

Titel:
I. Einige Bemerkungen über unsere Stempelpapierabgabe. (Ein Schreiben an den Verfasser der Erfahrungen und Wünsche eines Schleswig-Holsteinischen Justizbeamten im ersten Bande dieser Zeitschrift S. 164.)
Strukturtyp:
Artikel
Sprache:
Deutsch

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
  • (Zweiter Band)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalt des zweiten Bandes.
  • Zweiten Bandes erstes Heft.
  • I. Einige Bemerkungen über unsere Stempelpapierabgabe. (Ein Schreiben an den Verfasser der Erfahrungen und Wünsche eines Schleswig-Holsteinischen Justizbeamten im ersten Bande dieser Zeitschrift S. 164.)
  • I.
  • II.
  • Anmerkungen.
  • II. Ueber die Landkriege der Dänen mit den Deutschen im neunten und zehnten Jahrhunderte. (Beiläufig etwas über die s. g. Schleswigsche Mark und die historische Glaubwürdigkeit Adams von Bremen. - Ein Seitenstück zu Hegewisch "Ueber die vermeinten seeräuberischen Unternehmungen der s. g. Normänner." (Fortsetzung von No. XXXII. des ersten Bandes.)
  • III. Abhandlung über das Protocollationswesen in den Herzogthümern Schleswig und Holstein [et]c. von Andr. Aug. Posselt, Advocaten in Neustadt. (Fortsetzung von No. XXXIII. im 4ten Hefte des ersten Bandes.)
  • IV. Anzeige zweier kleiner Schriften über Armenversorgung.
  • V. Bemerkungen zu dem 16ten Aufsatze im ersten Bande des Staatsbürgerlichen Magazins, unter der Aufschrift: Sollte es wirklich gut seyn, statt der Geldabgaben Kornlieferungen eintreten zu lassen? Von dem Kammerherrn und Grafen zu Holstein zu Holsteinburg.
  • VI. Ueber die östliche Grenze Nordalbingiens vor und nach der Eroberung desselben durch Carl den Großen. Von dem Justizrath und Bankdirector Dr. Schmidt in Altona. Nebst einem Schreiben an einen der Herausgeber, Dethmars Chronik betreffend.
  • VII. Ueber die Lage der sogenannten Bishorster Marsch und Kirche Bishorst. Von C. Kuß, Prediger in Kellinghusen.
  • VIII. Miscellen.
  • IX. Chronik.
  • Anzeige von Druckfehlern.
  • Zweiten Bandes zweites Heft.
  • Zweiten Bandes drittes Heft.
  • Zweiten Bandes viertes Heft.
  • Druckfehler in den Materialien zur Chronik [et]c. Staatsbürgerl. Magazin 2ten Bds 2tes Heft.
  • Einband
  • Abschnitt

Volltext

Â]ÂE 15 
fen, auf der andern Seite aber auch Leichtsinn und Bos- 
heit der Aussteller zügeln, die nicht erst durch Regreßklagen, 
sondern vom Stempelamte zur Bezahlung dieser Strafe an- 
gehalten zu werden erwarten müßten. Es darf hiebey nicht 
verschwiegen werden, daß jene schwere Strafe häufig dahin 
führt, daß die Contrahenten, wenn ihnen die Contravention 
klar wird, sich über Ausstellung neuer Documente auf dem 
gehörigen Stempelpapier vereinbaren und solchergestallt doch 
dem Staate die Strafgelder entziehen. Endlich darf ein 
Uebelstand, der durch diese schwere Strafe möglicherweise 
herbeygeführt werden könnte, nicht übersehen bleiben. Bey 
einem nicht auf Stempelpapier verfaßten Contracte klagt ei- 
ner der Contrahenten aus diesem Contract ohne Production 
des darüber verfaßten Documents. Der Mitcontrahent 
leugnet, vielleicht gar nur aus Unwissenheit, die angegebenen 
contenta des Contracts, und Kläger muß daher zur Eides- 
delation seine Zuflucht nehmen. Es ist klar, daß der unter 
diesen Bedingungen geleistete Meineid, er werde nun ab- 
sichtlich oder schuldlos geleistet, eine Folge der übermäßigen 
Strafe auf Stempelpapiercontraventionen seyn würde und 
doch wie leicht könnte derselbe, unter den angegebenen Ums 
ständen, herbeygeführt werden. 
B. Hier würde es nun auch am rechten Orte seyn, 
noch Einiges über die Strafe der Contraventionen, bey letz- 
willigen Dispositionen zu bemerken, die nur auf den vierfa- 
hen Stempelwerth gesettt ist; wenn ich nicht vielmehr der 
Meinung wäre, daß diese letzwilligen Dispositionen, als Aus- 
nahme von der Regel, nur dann erst der Stempeltaxe un- 
terzogen werden müßten, wenn sie in Wirksamkeit träten. 
Es scheint mir nämlich als ob dies auf der einen Seite so 
9erechc als billig seyn, auf der. andern Seite aber, weit ent-
	        

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Staatsbürgerliches Magazin Mit Besonderer Rücksicht Auf Die Herzogthümer Schleswig, Holstein Und Lauenburg. Schleswig: Königlich. Taubstummen-Institut, 1823. Print.
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