54
Allgemeine Nachrichten.
Abth. II S.
2. bei Trauungen:
a) Trauungen in der Kirche am Sonntage zu der für diese
Trauungen festgesetzten Zeit
b) für sonstige Trauungen in der Kirche
daneben für Orgelspiel, wenn solches verlangt wird . .
c) für Trauungen im Hause in Krankheitsfällen . . . .
d) für Trauungen im Hause .
3. bei Beerdigungen:
a) für Leichenreden
b) für Läuten der Kirchenglocken, wenn solches verlangt wird,
für jede angefangene Stunde
Außerdem ist der Arbeitslohn für die St. Nikolaikirche mit
J(. 14,60, für die anderen Kirchen mit Ji. 7,80 an die
Läutenden zu zahlen.
4. für den Konfirmalionsunlerricht
5. für Auszüge aus den Kirchenbüchern
sowie in den Fällen, in welchen dies bisher zulässig war .
Klasse
I. I II. I III. | IV. | V. | VI.
Maximalgrenze des steuerpflichtigen
Einkommens.
M.
M.
M.
1200
2400
3600
5
10
15
4,50
4,50
4,50
5
10
15
10
15
20
—
3
6
15
15
15
3
6
1,50
1,50
1,50
0,60
0,60
0,60
M.
M.
M.
6000
8500
über
8500
20
30
45
4,50
4,50
4,50
20
30
45
30
45
60
12
20
30
15
15
15
12
20
• 30
1,50
1,50
1,50
0,60
0,60
0,60
Friedhofsgebühre» nach Regulativ vom ^ 1900.
I. für Gräber und für Benutzung der Kapelle und
des Leichenhauses auf den Kieler Friedhöfen.
Es ist zu bezahlen M. 4
1. für den Platz zu einem gemauerten Grab
für das Quadratmeter Fläche.... 100 —
2. für den Platz zu einem Erbbegräbniß (I)
3 Meter lang, 1,5 Meter breit ... 75 —
und für jede Leichenbreite von 1 Meter
mehr 50 —
3. für den Platz zu einem Erbbegräbniß (II)
2,3 Mtr. lang, 1,15 Mtr. breit ... 35 —
und für jede Leichenbreite von derselben
Größe mehr 35 —
4. für den Platz zu einem Reihengrab
für Erwachsene 12 —
für Kinder 4 —
5. für Beerdigungen, welche auf Kosten
einer Armenkasse geschehen
für Erwachsene 6 —
für Kinder 3 —
für den Kaufbrief über Erbbegräbnisse,
Kapellengräber einbegriffen, an
Schreibgebühr 10 —
II. für das Grabmachen und die Beisetzung M. 4
1. in gemauerten Gräbern für jeden Sarg 15 —
2. in Erbbegräbnissen:
a) für einen Erwachsenen 12 —
b) für ein Kind 6 —
3. in Reihengräbern:
Klaffet: a) für einen Erwachsenen . . 6 —
b) für ein Kind 4 —
4. in Armengräbern:
für einen Erwachsenen 4 —
für ein Kind 2,50
für die Benutzung des Leichenzimmers
für jeden Tag 1 —
für die Aufstellung des Sarges in der Ka
pelle m. Decken u. Beleuchtung 5 resp. 2 —
für die Aufstellung des Sarges in der
Kapelle ohne Decken und Beleuch
tung wird nichts bezahlt.
Andere, als die vom Kirchenvorstand vorstehend
genehmigten Gebühren dürfen weder erhoben
noch entgegenommen werden.
Die Kosten und Gebühren werden von der Kirchen
kaffe gegen Quittung erhoben.
S1 e u e r t a r i f.
Gemäß § 17 des Einkommensteuergesetzes beträgt
mehr als:
bis einschließlich:
jährlich
die Einkommensteuer bei einem Einkommen von
M.
JL
M.
mehr als:
bis einschließlich:
jährlich:
2 100
2 400
36
M.
M.
JL
2 400
2 700
44
900
1050
6
2 700
3 000
52
1050
1 200
9
3 000
3 300
60
1200
1 350
12
3 300
3 600
70
1 350
1 500
16
3 600
3 900
80
1500
1650
21
3 900
4 200
92
1650
1 800
26
4 200
4 500
104
1 800
2 100
31
4 500
5 000
118