Full text: (1903)

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Allgemeine Nachrichten. 
Abth. II S. 
2. bei Trauungen: 
a) Trauungen in der Kirche am Sonntage zu der für diese 
Trauungen festgesetzten Zeit 
b) für sonstige Trauungen in der Kirche 
daneben für Orgelspiel, wenn solches verlangt wird . . 
c) für Trauungen im Hause in Krankheitsfällen . . . . 
d) für Trauungen im Hause . 
3. bei Beerdigungen: 
a) für Leichenreden 
b) für Läuten der Kirchenglocken, wenn solches verlangt wird, 
für jede angefangene Stunde 
Außerdem ist der Arbeitslohn für die St. Nikolaikirche mit 
J(. 14,60, für die anderen Kirchen mit Ji. 7,80 an die 
Läutenden zu zahlen. 
4. für den Konfirmalionsunlerricht 
5. für Auszüge aus den Kirchenbüchern 
sowie in den Fällen, in welchen dies bisher zulässig war . 
Klasse 
I. I II. I III. | IV. | V. | VI. 
Maximalgrenze des steuerpflichtigen 
Einkommens. 
M. 
M. 
M. 
1200 
2400 
3600 
5 
10 
15 
4,50 
4,50 
4,50 
5 
10 
15 
10 
15 
20 
— 
3 
6 
15 
15 
15 
3 
6 
1,50 
1,50 
1,50 
0,60 
0,60 
0,60 
M. 
M. 
M. 
6000 
8500 
über 
8500 
20 
30 
45 
4,50 
4,50 
4,50 
20 
30 
45 
30 
45 
60 
12 
20 
30 
15 
15 
15 
12 
20 
• 30 
1,50 
1,50 
1,50 
0,60 
0,60 
0,60 
Friedhofsgebühre» nach Regulativ vom ^ 1900. 
I. für Gräber und für Benutzung der Kapelle und 
des Leichenhauses auf den Kieler Friedhöfen. 
Es ist zu bezahlen M. 4 
1. für den Platz zu einem gemauerten Grab 
für das Quadratmeter Fläche.... 100 — 
2. für den Platz zu einem Erbbegräbniß (I) 
3 Meter lang, 1,5 Meter breit ... 75 — 
und für jede Leichenbreite von 1 Meter 
mehr 50 — 
3. für den Platz zu einem Erbbegräbniß (II) 
2,3 Mtr. lang, 1,15 Mtr. breit ... 35 — 
und für jede Leichenbreite von derselben 
Größe mehr 35 — 
4. für den Platz zu einem Reihengrab 
für Erwachsene 12 — 
für Kinder 4 — 
5. für Beerdigungen, welche auf Kosten 
einer Armenkasse geschehen 
für Erwachsene 6 — 
für Kinder 3 — 
für den Kaufbrief über Erbbegräbnisse, 
Kapellengräber einbegriffen, an 
Schreibgebühr 10 — 
II. für das Grabmachen und die Beisetzung M. 4 
1. in gemauerten Gräbern für jeden Sarg 15 — 
2. in Erbbegräbnissen: 
a) für einen Erwachsenen 12 — 
b) für ein Kind 6 — 
3. in Reihengräbern: 
Klaffet: a) für einen Erwachsenen . . 6 — 
b) für ein Kind 4 — 
4. in Armengräbern: 
für einen Erwachsenen 4 — 
für ein Kind 2,50 
für die Benutzung des Leichenzimmers 
für jeden Tag 1 — 
für die Aufstellung des Sarges in der Ka 
pelle m. Decken u. Beleuchtung 5 resp. 2 — 
für die Aufstellung des Sarges in der 
Kapelle ohne Decken und Beleuch 
tung wird nichts bezahlt. 
Andere, als die vom Kirchenvorstand vorstehend 
genehmigten Gebühren dürfen weder erhoben 
noch entgegenommen werden. 
Die Kosten und Gebühren werden von der Kirchen 
kaffe gegen Quittung erhoben. 
S1 e u e r t a r i f. 
Gemäß § 17 des Einkommensteuergesetzes beträgt 
mehr als: 
bis einschließlich: 
jährlich 
die Einkommensteuer bei einem Einkommen von 
M. 
JL 
M. 
mehr als: 
bis einschließlich: 
jährlich: 
2 100 
2 400 
36 
M. 
M. 
JL 
2 400 
2 700 
44 
900 
1050 
6 
2 700 
3 000 
52 
1050 
1 200 
9 
3 000 
3 300 
60 
1200 
1 350 
12 
3 300 
3 600 
70 
1 350 
1 500 
16 
3 600 
3 900 
80 
1500 
1650 
21 
3 900 
4 200 
92 
1650 
1 800 
26 
4 200 
4 500 
104 
1 800 
2 100 
31 
4 500 
5 000 
118
	        
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