Full text: (1903)

Abth. II 5. 
Allgemeine Nachrichten. 
53 
XI. Entrichtung des Fahrgeldes. 
15. Das Fahrgeld ist nach Beendigung der 
Fahrt sogleich zu entrichten. 
Bei Fahrten nach dem Bahnhof, nach Theatern 
oder nach anderen Orten und Veranstaltungen, 
wo Wagen in größerer Anzahl unmittelbar hinter 
einander vorfahren, ist das Fahrgeld vor Er 
reichung des Zieles zu begleichen. 
Bei Nachtfahrten ist der Droschkenführer be 
rechtigt. die Bezahlung des Fahrgeldes vor Be 
ginn der Fahrt zu verlangen. In diesem Falle 
ist bei Nachtfahrten mit unbestimmtem Endziel 
oder von sonstwie im Voraus nicht bestimmbarer 
Dauer das Fahrgeld halbstündlich im Voraus zu 
entrichten. 
XII. Schlittenfahrten. 
16. Der Fahrpreis für Schlittenfahrten unter 
liegt der freien Vereinbarung. Diese hat der 
Droschkenführer vor Antritt der Fahrt unaufge 
fordert nnt dem Fahrgast zu treffen. Bei Unter 
lassung einer solchen gelangt die Taxe für Wagen 
fahrten zur Anwendung. Für Schlittenfahrten 
im Bahnhofsdienst ist dies ohne Ausnahme der 
Fall. 
XIII. Vereinbarungen. 
17. Trinkgeld zu verlangen oder Vereinbarungen 
mit dem Fahrgaste abzuschließen, welche einen 
höheren als den tarifmäßigen Fahrpreis festsetzen, 
ist den Droschkenführern und Droschkenbesitzern 
untersagt. 
Droschkenhalteplätze. 
Am Hafen (Packhaus str.) - Am Bahnhof. — 
Am Schloßgarten („Holst's Hotel"). — Am Ziegel 
teich (Südseite). — Ecke von Fleethörn und Damm- 
straße. — Am Markt. — Ecke der Karlstraße und 
Langer Segen. — Reventlouallee (Nordende). 
Tarif für Droschken mit Fahrpreis-Anzeigern. 
(Taxametern) 
(vom 13. Juni 1902). 
Die Droschke leistet bei 
Beförderung 
Für die 
Grundtaxe 
von 50 4 
Für je 
fernere 
10 4 
Bon 1 bis 2 Personen am 1 i- Einfache Taxe 
Tage f bis 800 m bis 400 m 
(Wegstrecke! Wegstrecke 
Die Droschke leistet bei 
Beförderung 
Für die 
Grundtaxe 
von 50 4 
Für je 
fernere 
10^ 
Von 3 bis 5 Personen am 
Tage 
Von 1 bis"5 Personen 
Nachts." 
II. Erhöl 
bis 600 m 
Wegstrecke 
III. Dopp 
bis 400 m 
Wegstrecke 
,te Taxe 
bis 300 m 
Wegstrecke 
elte Taxe 
bis 200 m 
Wegstrecke 
Für Wartezeit berechnet der Fahrpreis-Anzeiger 
vor Beginn der Fahrt für 8 Minuten 50 A, im 
übrigen aber bei allen Fahrten für je angefangene 
4 Minuten 10 4> für die volle Stunde demnach 
1,50 JL 
a. Für ein Kind unter 10 Jahren in Begleitung 
Erwachsener ist Fahrgeld nicht zu entrichten, 
zwei solcher Kinder gelten einer, drei oder vier 
Kinder aber zwei erwachsenen Personen gleich. 
b. Die Nachtzeit umfaßt: 
1) in der Zeit vom 1. April bis 30. Sep 
tember die Stunden von 12 Uhr Nachts 
bis 6 Uhr Morgens; 
2) in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März 
die Stunden von 12 Uhr Nachts bis 7 Uhr 
Morgens. 
c. ^Gepäck bis zu 10 kg ist frei. 
An einmaligen Zuschlägen wird unabhängig 
von der jeweilig eingestellten Taxe erhoben: 
A. Für Gepäck von 10—25 kg .... 25 ^ 
für je weitere, wenn auch nur ange 
fangene 25 kg 25 „ 
B. Für Mitnahme eines Hundes . . . 25 „ 
C. Für Fahrten vom Bahnhof, wenn die 
Droschke daselbst durch Blechmarke er 
langt ist 25 „ 
Die Halteplätze 
dieser Droschken sind 
1. Bahnhof, 2. Jensenstraße, 3. Marktplatz. 
Taxe für die Kieler Bootführer. 
Eine neue Taxe ist in Arbeit, liegt aber bis zur 
Drucklegung der Abtheilung II des .Adreßbuches 
noch nicht vor. 
Auszug aus der Stolgebührentaxe 
für die Kieler ev.-luth. Kirchengemeinde vom 12. Mai 1897. 
Es werden für die Kirchenkasse erhoben: 
1. bei Taufen: 
a) Kirchentaufen am Sonntage zu der für diese Taufen fest 
gesetzten Zeit 
b) für sonstige Kirchentaufen 
c) „ Haustaufen 
d) „ Nothtaufen nichts 
(Für Taufen von Zwillingen wird nur die einfache Gebühr 
erhoben.) 
Klasse 
I. I II- I III. I IV. I V. j VI. ' 
Maximalgrenze des steuerpflichtigen 
Einkommens. 
Jt. 
M. 
M. 
M. 
M. 
JC 
1200 
2400 
3600 
6000 
8500 
über 
8500 
_ 
2 
5 
10 
15 
20 
30 
2 
5 
8 
12 
16 
20
	        
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