'J(btt). II 5.
Allgemeine Nachrichten-
53
Ö*
Auszug aus der Stolgtbührcutarc
für die Kieler ev--luth. Kirchengemeinde vom 12- Mai 1897.
Es werden für die Kirchenkasse erhoben:
1- bei Taufen:
a) Kirchentaufen am Sonntage zu der für diese Taufen fest
gesetzten Zeit -
b) für sonstige Kirchentaufen
c) „ Haustaufen
d) „ Nothtaufen nichts
(Für Taufen von Zwillingen wird nur die einfache Gebühr
erhoben).
2- bei Trauungen:
a) Trauungen in der Kirche am Sonntage zu der für diese
Trauungen festgesetzten Zeit
b) für sonstige Trauungen m der Kirche .......
daneben für Orgelspiel, wenn solches verlangt wird . .
c) für Trauungen im Hause in Krankheitsfällen . . . .
d) für Trauungen im Hause
3. bei Beerdigungen:
a) für Leichenreden •
b) für Läuten der Kirchenglockem wenn solches verlangt wird,
für jede angefangene Stunde
Außerdem ist der Arbeitslohn mit JC. 7,80 an die Läutenden
zu zahlen.
für den Konfirmationsunterricht
für Auszüge aus den Kirchenbüchern
sowie in den Fällen, in welchen dies bisher zulässig war .
Klasse
i. ! ii. |. in. | iv. | v. | vi.
Maximalgrenze des steuerpflichtigen
Einkomniens.
JC
JC
JC.
JC
JC.
JC.
1200
2400
3600
6000
8500
über
8500
—
—
—
—
2
5
10
15
20
30
2
5
8
12
16
20
5
10
15
20
30
45
4,50
4,50
4,50
4,50
4,50
4,50
5
10
15
20
30
45
10
15
20
30
45
60
—
3
6
12
20
30
15
15
15
15
15
15
3
6
12
20
30
1,50
1,50
1,50
1,50
1,50
1,50
0,60
0,60
0,60
0,60
0,60
0,60
Friedhofsgebühren nach Regulativ vom 10
1900.
2.
3.
. 100
75
50 —
35-
für Gräber und für Benutzung der Kapelle und
des Leichenhauses auf den Kieler Friedhöfen.
Es ist zu bezahlen JC.
für den Platz zu einem gemauerten Grab
für das Quadratmeter Fläche....
für den Platz zu einem Erbbegräbniß (I)
3 Meter lang, 1,5 Meter breit . . .
und für jede Leichenbreite von 1 Meter
mehr
für den Platz zu einem Erbbegräbniß (II)
2,3 Mtr. lang, 1,15 Mir. breit . . .
und für jede Leichenbreite von derselben
Größe mehr .35 —
4. für den Platz zu einem Reihengrab
für Erwachsene 12-
für Kinder ............ 4-
5. für Beerdigungen, welche auf Kosten
einer Armenkasse geschehen
für Erwachsene 6 —
für Kinder 3-
für den Kaufbrief über Erbbegräbnisse,
Kapellengräber einbegriffen, an
Schreibgebühr 10 —
II. für das Grabmachen und die Beisetzung. JC
1. in gemauerten Gräber» für jeden Sarg 15
2. in Erbbegräbnissen:
a) für einen Erwachsenen . . .
b) für ein Kind
3. in Reihengräbern:
Klaffet: a) für einen Erwachsenen
b) für ein Kind . . .
4. in Armengräbern:
für einen Erwachsenen . . . .
für ein Kind
für die Benutzung des Leichenzimmers
für jeden Tag
für die Aufstellung des Sarges in der Ka
pelle m. Decken u. Beleuchtung 5 resp.
für die Aufstellung des Sarges in der
Kapelle ohne Decken uno Beleuch
tung wird nichts bezahlt.
Andere, als die vom Kirchenvorstand vorstehend
genehmigten Gebühren dürfen weder erhoben
noch entgegengenommen werden.
Die Kosten und Gebühren werden von der Kirchen
kasse gegen Quittung erhoben.
12 —
6 —
6 —
4 —
4 —
2 50
2 —
Steuertarif.
Gemäß § 17 des Einkommensteuergesetzes beträgt
die Einkommensteuer bei einem Einkommen von
mehr als: bis einschließlich: jährlich:
JC.
JC.
JC.
900
1050
6
1050
1200
9
1 200
1350
12
1 350
1500
16
1 500
1 650
21
1 650
1 800
26
1 800
2 100
31
JC
JC
JC
2 100
2 400
36
2 400
2 700
44
2 700
3 000
52
3 000
3 300
60
3 300
3 600
70
3 600
3 900
80
3 900
4 200
92
4 200
4 500
104
4 500
5 000
118
5 000
5 500
132