Full text: (1902)

'J(btt). II 5. 
Allgemeine Nachrichten- 
53 
Ö* 
Auszug aus der Stolgtbührcutarc 
für die Kieler ev--luth. Kirchengemeinde vom 12- Mai 1897. 
Es werden für die Kirchenkasse erhoben: 
1- bei Taufen: 
a) Kirchentaufen am Sonntage zu der für diese Taufen fest 
gesetzten Zeit - 
b) für sonstige Kirchentaufen 
c) „ Haustaufen 
d) „ Nothtaufen nichts 
(Für Taufen von Zwillingen wird nur die einfache Gebühr 
erhoben). 
2- bei Trauungen: 
a) Trauungen in der Kirche am Sonntage zu der für diese 
Trauungen festgesetzten Zeit 
b) für sonstige Trauungen m der Kirche ....... 
daneben für Orgelspiel, wenn solches verlangt wird . . 
c) für Trauungen im Hause in Krankheitsfällen . . . . 
d) für Trauungen im Hause 
3. bei Beerdigungen: 
a) für Leichenreden • 
b) für Läuten der Kirchenglockem wenn solches verlangt wird, 
für jede angefangene Stunde 
Außerdem ist der Arbeitslohn mit JC. 7,80 an die Läutenden 
zu zahlen. 
für den Konfirmationsunterricht 
für Auszüge aus den Kirchenbüchern 
sowie in den Fällen, in welchen dies bisher zulässig war . 
Klasse 
i. ! ii. |. in. | iv. | v. | vi. 
Maximalgrenze des steuerpflichtigen 
Einkomniens. 
JC 
JC 
JC. 
JC 
JC. 
JC. 
1200 
2400 
3600 
6000 
8500 
über 
8500 
— 
— 
— 
— 
2 
5 
10 
15 
20 
30 
2 
5 
8 
12 
16 
20 
5 
10 
15 
20 
30 
45 
4,50 
4,50 
4,50 
4,50 
4,50 
4,50 
5 
10 
15 
20 
30 
45 
10 
15 
20 
30 
45 
60 
— 
3 
6 
12 
20 
30 
15 
15 
15 
15 
15 
15 
3 
6 
12 
20 
30 
1,50 
1,50 
1,50 
1,50 
1,50 
1,50 
0,60 
0,60 
0,60 
0,60 
0,60 
0,60 
Friedhofsgebühren nach Regulativ vom 10 
1900. 
2. 
3. 
. 100 
75 
50 — 
35- 
für Gräber und für Benutzung der Kapelle und 
des Leichenhauses auf den Kieler Friedhöfen. 
Es ist zu bezahlen JC. 
für den Platz zu einem gemauerten Grab 
für das Quadratmeter Fläche.... 
für den Platz zu einem Erbbegräbniß (I) 
3 Meter lang, 1,5 Meter breit . . . 
und für jede Leichenbreite von 1 Meter 
mehr 
für den Platz zu einem Erbbegräbniß (II) 
2,3 Mtr. lang, 1,15 Mir. breit . . . 
und für jede Leichenbreite von derselben 
Größe mehr .35 — 
4. für den Platz zu einem Reihengrab 
für Erwachsene 12- 
für Kinder ............ 4- 
5. für Beerdigungen, welche auf Kosten 
einer Armenkasse geschehen 
für Erwachsene 6 — 
für Kinder 3- 
für den Kaufbrief über Erbbegräbnisse, 
Kapellengräber einbegriffen, an 
Schreibgebühr 10 — 
II. für das Grabmachen und die Beisetzung. JC 
1. in gemauerten Gräber» für jeden Sarg 15 
2. in Erbbegräbnissen: 
a) für einen Erwachsenen . . . 
b) für ein Kind 
3. in Reihengräbern: 
Klaffet: a) für einen Erwachsenen 
b) für ein Kind . . . 
4. in Armengräbern: 
für einen Erwachsenen . . . . 
für ein Kind 
für die Benutzung des Leichenzimmers 
für jeden Tag 
für die Aufstellung des Sarges in der Ka 
pelle m. Decken u. Beleuchtung 5 resp. 
für die Aufstellung des Sarges in der 
Kapelle ohne Decken uno Beleuch 
tung wird nichts bezahlt. 
Andere, als die vom Kirchenvorstand vorstehend 
genehmigten Gebühren dürfen weder erhoben 
noch entgegengenommen werden. 
Die Kosten und Gebühren werden von der Kirchen 
kasse gegen Quittung erhoben. 
12 — 
6 — 
6 — 
4 — 
4 — 
2 50 
2 — 
Steuertarif. 
Gemäß § 17 des Einkommensteuergesetzes beträgt 
die Einkommensteuer bei einem Einkommen von 
mehr als: bis einschließlich: jährlich: 
JC. 
JC. 
JC. 
900 
1050 
6 
1050 
1200 
9 
1 200 
1350 
12 
1 350 
1500 
16 
1 500 
1 650 
21 
1 650 
1 800 
26 
1 800 
2 100 
31 
JC 
JC 
JC 
2 100 
2 400 
36 
2 400 
2 700 
44 
2 700 
3 000 
52 
3 000 
3 300 
60 
3 300 
3 600 
70 
3 600 
3 900 
80 
3 900 
4 200 
92 
4 200 
4 500 
104 
4 500 
5 000 
118 
5 000 
5 500 
132
	        
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