Abth. II 5.
Allgemeine Nachrichten.
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SSj' f ur das Zurückbringen des Bootes nach der
Absahrtsstelle den Fahrpreis für eine Person nach
°er Taxe für Tourenfahrten zu fordern.
lll- Allgemeine B e st i in m u n g e n.
.§ :*_■ Für die ersten 10 Minuten einer Warte-
>fl eine Entschädigung nicht zu zahlen. Nach
-üdlauf dieser 10 Minuten sind für das längere
harten für jede angefangene Viertelstunde 30
Pfennige Wartegeld zu entrichten.
Eine Wartezeit bei Unterbrechungen der Zeit
fahrt wird auf die Dauer der letzteren angerechnet.
Für eine Fahrt zum 'Abholen ist die Hälfte des
Fahrpreises für eine Person nach der Taxe für
Tourenfahrten zu zahlen.
.§ 1 ( ). Das Gepäck ist frei zu befördern, soweit
sucht unter Zusammenrechnung aller Stücke das
Gewicht von 18 kg für den Kopf der Fahrgaste
überschritten wird. Darüber hinaus sind für jede
angefangenen 18 kg des Gesammtgepäcks 10 Pfen-
uige Fracht zu entrichten. ,, ...
11- Für Fahrten während der Nachtzeit >ft
d>e Hälfte des geivöhnlichen Fahrpreises mehr zu
zahle».
Als Nachtzeit gilt . , r . .
a ) >m Sommer «'April bis September einlchließ-
lich) die Zeit von 11 Uhr Abends b>^
5 Uhr Morgens,
b) im Winter (Oktober bis März einschließlich)
die Zeit von 10 Uhr Abends bis 7 Uhr
Morgens.
§ 12. Sofern wegen stürmischen Wetters auf
gegebenes Zeichen hin ein Boot von 2 Mann be
dient werden niuß, ist für die Annahme des
zweiten Mannes die Hälfte des gewöhnlichen
Fahrpreises mehr zu zahlen, und zwar während
der Nachtzeit neben der im § 11 vorgesehenen
Erhöhung, so daß alsdann das Doppelte des
gewöhnlichen Fahrpreises zu zahlen ist.
§ 13. Kinder unter 10 Jahren zahle» in Be
gleitung Erwachsener in allen Fällen nur die
Hälfte der für Envachsene zu zahlenden Preise.
§ 14. Ergeben sich bei der Berechnung Pfennig
beträge, welche durch 8 nicht theilbar sind, so sind
sie auf solche zu erhöhen.
IV. Ausnah mebe st i m m u n g.
§ 18. Der Fahrpreis auf der Bootsfähre zwischen
Wilhelminenhöhe und dem Fischerleger beträgt:
a) am Tage für jede Person 10 Pfennige,
b) bei Nacht „ „ „ 20
ohne, daß eine Ermäßigung für Kinder stattfindet.
Für Annahme eines zweiten Mannes bei stür
mischem Wetter <8 12) erhöhen sich beide Sätze
um die Hälfte.
Auszug aus der Stolgebuhrtiltare
lli» die Kieler ev.-luth. Kirchengemeinde vo»i 12. Mai 1897.
i .. . Es werden für. die Kirchenkasse erhoben:
• saufen:
31 '^Echentaufen am Sonntage zu der für diese Taufen fest-
. gesetzten Zeit
Tut sonstige Kirchentaufen
v " Haustaufen , .
a ~ ,. " Nothtaufen nichts
lFur Taufen von Zwillingen >vird nur die einfache Gebühr
o f . erhoben.)
— l>e> Trauungen:
a > Trauungen in der Kirche am Sonntage zn der für diese
Trauungen festgesetzten Zeit
D > für sonstige Trauungen in der Kirche
daneben für Orgelspiel, wenn solches verlangt wird . .
9 Ihr Trauungen im Hause in Krankheitsfällen. ....
a» für Trauungen im Hause
3 - bei Beerdigungen: '
a > für Leichenreden
für Läuten der Kirchenglocken, wenn solches verlangt wird,
für jede angefangene Stunde
Außerdem ist der 'Arbeitslohn mit M. 7,80 an die Läutenden
, ... zu zahlen.
tw den Konfirmationsunterricht
• • kur Auszüge aus den Kirchenbüchern
tonne in den Fällen, in welchen dies bisher zulässig war .
.Klasse
I. j II. j III. j IV. j V. j VI.
Maximalgrenze des steuerpflichtigen
Einkommens.
M.
M.
M.
J<.
M,
M:
1200
2400
3600
6000
8400
über
8400
2
8
10
18
20
30
2
6
8
12
16
20
8
10
13
20
30
48
4,80
4,60
4,60
4,30
4,80
4,30
6
10
16
20
30
48
10
16
20
30
46
60
3
6
12
20
30
18
18
13
18
16
16
3
6
12
20
30
1,80
1,80
1,80
1,30
1,60
1,80
0,60
0,60
0,60
0,60
0,60
0,60
FritdhofsgtbührtN nach Regulativ vom
'■ für Gräber und für Benutzung der Kapelle und
des Leichenhauses auf den Kieler Friedhöfen.
Es ist zu bezahlen ,«Ps.
!• für den Platz zu einem geinauerten Grab
für das Quadratmeter Fläche. . . . 100 -
2- für den Platz zu einem Erbbegräbnis; (I)
3 Meter lang, 1,8 Meter breit - • • 75
und für jede Leichenbreite von 1 Meter
mehr 50
28. April
16. Juni
1900.
* Pf-
.3. für den Platz zu einem Erbbegräbnis; ill)
2,3 Mtr. lang, 1,18 Mtr. breit ... 38 —
und für jede Leichenbreite von derselben
Größe mehr 38 —
4. für den Platz zu einem Reihengrab
für Erwachsene 12
für Kinder 4