Full text: (1899)

Abth. II 5. 
Allgemeine Nachrichten. 
39 
III. Für eine Fahrt bis zu folgenden Endpunk 
ten einschließlich für eine Person: 
Bellevue und Marienhöhe Ji 1,20 
Niemannsweg vom Karolinenwcge bis zum An 
fang des Düsternbrooker Holzes . ... Ji 1,— 
Niemannsweg bis zu dem von Bellevue kom 
menden Privatwege des Besitzers von-rorsteck Ji 1,20 
Sternwarte „ 1,20 
Forsteck „ 1,40 
Baumschule „ 1,60 
Düvelsbeker Weg 1,60 
Meltzgarten (bis zum Wohnhause) . . .> . „ 1,20 
Ali- und Neu-Christinenhöhe „ 1,50 
Wik bis zur Mühle 2,— 
Holtenauer Schleuse „ 2,50 
Kempen „ 1,50 
Kieler Hof „ 2,— 
Knooper Schleuse „ 3,— 
Kopperpahl „ 2,— 
Suchsdorf „ 3,— 
Kronshaqen 2,50 
Hasseldieksdamm 2,50 
Winterbek bis zum Nehm'schen Gasthaus. . „ 1,50 
Hamburger Baum „ 1,50 
Eiderkrug 2,— 
Hammer „ 2,— 
Hornheim „ 1,20 
Viehburg 2,— 
Karlsburg 2,— 
Gaarden — Landkreis Kiel — soweit es nicht 
unter 1 der Taxe fällt „ 1,— 
Gaarden — Kreis Plön — die Schönberger Str. 
bis zum Karlsthal „ 1,— 
Die Schönberger Str. bis zur Kaiserstr. . . „ 1,20 
Karlsthal 1,20 
Kaiserstr., Werftdivisionskaserne, Preetzer Str., 
Preetzer Chaussee bis zur Preetzer Str. . „ 1,50 
Ellerbek „ 2,50 
Wellingdorf und Neumühlen 3,— 
Für jede Person mehr 30 Pf. 
IV. Stundenfahrten: 
sür eine Person.... 1,50 Ji 
für jede Person mehr. . 0,30 „ 
Die Zeit der Rückfahrt der Droschke nach ihrem Stand 
orte ist bei Fahrten außerhalb der unter 1 bezeichneten 
Grenzen mit zu berechnen. 
Bei Fahrten über eine Stunde ist die Berechnung 
nach Viertelstunden zulässig. 
Bei der Zeitsahrt hat der Kutscher vor Beginn der 
selben dem Fahrgast seine Uhr vorzuzeigen und mit 
demselben die Zeit zu bestimmen. 
V. Gepäckstücke: Für ein Gepäckstück 30 Pf. 
Handgepäck ist frei. Zum Handgepäck gehören Hut 
schachteln, kleine Reisetaschen und sonstige kleine Gepäck 
stücke. 
VI. Wartezeit: Für die 5 Minuten übersteigende 
Wartezeit 30 Pf. für jede angefangene Viertelstunde. 
Wird eine Tourfahrt aus Verlangen des Fahrgastes 
aus nicht länger als 5 Minuten unterbrochen, so sind 
für eine solche Unterbrechung 20 Ps. zu zahlen. 
VII. Allgemeine Bestimmungen. 
1. Falls der Fahrgast nach Zeit zu fahren wünscht, 
hat er dies dem Droschkenkutscher vor Beginn der 
Fahrt zu erklären und mit demselben die Anfangszeit 
zu bestimmen. Für Tourfahrten, für welche vorstehend 
eine Taxe nicht bestimmt ist, tritt die Berechnung nach 
Zeit ein, wenn nicht Fahrgast und Droschkenkutscher eine 
andere Vereinbarung über die zu zahlende Vergütung 
getroffen haben. 
2. Innerhalb der Grenzen unter 1 sind die auf dem 
nächslbelegenen Halteplatze haltenden Droschkenkutscher 
verpflichtet, die Fahrgäste unentgeltlich abzuholen. Im 
Uebrigen ist für das Abholen die Hälfte der für eine 
Person geltenden Taxe zu bezahlen. 
3. Fahren die Fahrgäste innerhalb 10 Minuten von 
dem Bestimmungsorie nach dem Absahrtsorte zurück, jo 
ist für diese Rücksahrt die Hülste der Taxe zu bezahlen 
und wird sür den Aufenthalt nichts entrichtet. 
4. Werden auf der direkien Fahrt nach dem vom 
ersten Fahrgast angegebenen letzten Bestimmungsorte 
andere Fahrgäste aufgenommen, so gilt die ganze Fahrt 
als eine von dem ersten Abgangsort bis zum letzten 
Bestimmungsort gehende Tour, falls die Fahrt nicht 
ans den einzelnen Stellen durch eine länger 
als 5 Minuten dauernde Wartezeit unter 
brochen wird. Für die Wartezeit ist in einem solchen 
Falle, wenn dieselbe auf den einzelnen Stellen nicht 
länger als 5 Minuten dauert, nichts zu zahlen. 
5. Für ein Kind unter 10 Jahren ist die Hälfte der 
Taxe zu entrichten. Ist jedoch ein solches Kind der 
einzige Fahrgast, so ist die gewöhnliche Taxe zu zahlen. 
6. Von 10—11 Uhr Abends und 6—7 Uhr Morgens 
wird die Hälfte der Taxe mehr bezahlt. Von 11 Uhr 
Abends bis 6 Uhr Morgens ist die doppelte Taxe zu 
enlrichte». Chaussee- und Brückengelder sür die Hiu- 
und Rückfahrt zahlen die Fahrgäste. 
Taxe für Taxamctcr-Droschkc». 
(Nachtrag zur Polizeiverord». v. 10. Dezember 1886). 
A. Es sind zu zahle» bei Fahrten innerhalb des 
Polizeibezirks 
i. für l oder 2 Personen: 
1. bei Tage (im Sommer von 6 Uhr Morgens bis 
11 Uhr Abends, im Winter von 7 Uhr Morgens bis 
10 Uhr Abends) 
a) für Warten und eine Fahrt zum Abholen 
(zusammen) bis zu 4 Minuten 50 Pf. 
für je fernere 4 Minuten . 10 Ps. 
5) sofern die Tour innerhalb des engeren 
Stadtbezirks beginnt und endet, für die Fahrzeit 
bis zu 3 Minmen .... 50 Pf. 
für ;e fernere 3 Minute» . 10 Pf. 
c) sofern die Tour außerhalb des engeren 
Stadtbezirks beginnt oder endet, für die Fahrzeit 
bis zu 2 Minuten .... 50 Pf. 
für je fernere 2 Minulen. . 10 Pf. 
2. bei Nacht (im Sommer von 11 Uhr Abends bis 
6 Uhr Morgens, im Winter von 10 Uhr Abends bir 
7.Uhr Morgens) 
sür Warten, Fahrt zum Abholen und Fahrzeit ohne 
Unterschied, ob die Fahrt über den engeren Stadtbezirk 
hinausgeht oder nicht 
bis zu 2 Minuten .... 50 Ps. 
sür je fernere 2 Minuten. . 10 Pf. 
II. an Zuschlägen sür 
a) jede Person über 2 . . . . 25 Pf. 
b> jedeangesangenen 25 Icg Gepäck 25 Pf. 
Gepäck unter 10 kg Gesanimtgewicht ist frei. 
Der Betrag sür Warten, Abholen und Fahrzeit wird 
stets in der Weise zusammengerechnet, daß der erhöhte 
Grundpreis von 50 Ps. nur einmal, und zwar für 
Warten und Abholen, zu zahlen ist. 
Als Sommer gilt die Zeit vom 1. April bis 30. Sep 
tember einschließlich, als Winter die übrige Jahreszeit. 
Unter „engerem Stadtbezirk" wird der Stadtbezirk 
verstanden, soweit er nicht über den Düvelsbeker Weg, 
den Mühlenweg, das Rondeel, den Schlachthof und die 
Gaardener Straße hinaus liegt.
	        
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