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Allgemeine Nachrichten.
Abth. II 5.
werden. Der erste Umzugstag bezw. Anzugstag wird
nickt mitgerechnet.
Der Abzug (8 3) muß vor Eintritt desselben ge
meldet werden.
Z 8. Die Meldungen sind in 2 Exemplaren einzu
reichen. — Der Meldende kann verlangen, daß ihm ein
drittes Exemplar behuss des Nachweises der geschehenen
Meldung abgestempelt zurückgegeben wird.
Bei Abmeldung nach auswärts muß noch ein drittes
Exemplar der Abmeldung eingereicht werden, welches
abgestempelt zurückgegeben wird und als Abzugs-Attest
zur Legitimation des Verziehenden bei der Behörde
seines neue» Wohnortes bestimmt ist.
§ 9. Die Meldungen müssen genau nach Maßgabe des
amtlichen Formulars unter vollständiger und deutlicher
Ausfüllung sämmtlicher Spalten derselben erstattet werde».
8 10 Jede Person ist auf einem besonderen Melde
zettel zu melden. Jedoch dürfen bei Meldungen über
den An- und Abzug von Familien, sowie über Wohnungs-
veränderung-n von Familien die zu dem betr. Haus
stände gehörigen Familien-Mitglieder und Dienstboten
auf einem und demselben Meldezettel gemeldet werden.
8 11. Meldungen, welche den vorstehenden Bestim
mungen nicht entsprechen, gelten als nicht erstattet und
werden dem Meldenden als unbrauchar zurückgegeben.
Dieselben sind alsdann binnen 5 Tagen vollständig und
vorschriftsmäßig zu wiederholen.
8 12. Aktive Militürpersonen sind nur hinsichtlich
ihrer eigenen Person nicht meldepflichtig.
8 13. Die Verpflichtung der Gastwirthe zur Führung
von Fremden-Verzeichnisseu bleibt unberührt.
8 14. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Be
stimmungen werden, soweit nicht nach allgemeinen
Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, mit Geld-
strafe bis zu 60^ und im Unvermögensfalle mit Haft
bestraft.
Wer den Betrieb eines stehenden Gewerbes
anfängt, muß davon vorher oder spätestens gleich
zeitig mit dem Beginne des Betriebes dem Gemeinde
vorstand des Ortes, wo solches geschieht, schriftlich oder
zu Protokoll Anzeige machen. Dieselbe Verpflichtung
trifft auch denjenigen, welcher
a. das Gewerbe eines Andern übernimmt und fortsetzt,
K. neben seinem bisherigen Gewerbe oder an Stelle
desselben ein anderes Gewerbe ansängt.
Gewerbetreibende, welche an mehreren Orten in
Preußen einen stehenden Betrieb unterhalten, haben an
jedem Orte, wo solches geschieht, den Anfang des ein
zelnen Betriebes anzumelden.
Das Aufhören eines steuerpflichtigen Gewerbes ist
dem Vorsitzenden des für die Veranlagung zuständigen
Steuerausschusses anzuzeigen.
(Meldungen für Kiel im Personenstandsbüreau.)
Zum ei n jährig-fr ei willigen Militär-Dien st
sind Meldungen behufs Zulassung zur Prüfung f rühe -
stens nach vollendetem 17. Lebensjahre und spätestens
bis zum 1. Februar des Jahres, in welchem der Bewer
ber das 20. Lebensjahr vollendet hat, bei der Ersatz
kommission des Aufenthaltsortes anzubringen.
Gcsuchsanlagen: a. Geburtsschein, b. Bescheinigung
der Einwilligung des Vaters, oder Vormundes, mit der
Erklärung über die Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den
Freiwilligen während einer einjährigen aktiven Dienst
zeit zu bekleiden, auszurüsten und die Kosten sür Woh
nung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit
hierzu muß obrigkeitlich bescheinigt sein. c. Ein Un-
bescholtenheitszeugniß.
Im Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist anzugeben,
in welchen zwei fremden Sprachen die Prüfung gewünscht
wird, auch ist ein selbstgeschriebener Lebenslauf beizufügen.
Wer die Berechtigung zum einj.-freiwilligen Dienst
auf Grund eines Schulzeugnisses erwirken will,
hat das betr. Gesuch mit denselben Anlagen, wie oben
angegeben, bei der König!. Prüfungskommission für
Einjähr.-Freiwillige in Schleswig spätestens bis zum
1. April des 20. Lebensjahres anzubringen. Der zum
einjährig.freiwilligen Dienst Berechtigte hat beim Eintritt
in das militärpflichtige Alter (20. Lebensjahr) seine ev.
Zurückstellung bei der Ersatzkommission des Aushebungs-
bezirks, wo er gestellungspflichtig ist, unter Einsendung
seines Berechtigungsscheines zu beantragen.
Für den freiwilligen Eintritt zum zweijährigen
aktiven Dienst ist die Meldung bei der Ersatzkommission
des Aufenthaltsortes zu beantragen.
Den mit Meldeschein Versehenen steht die Wahl des
Truppentheils frei.
Militärpflichtige Habensich vom 15. Januar bis
1. Februar des Jahres, in welchem sie das 20. Lebens
jahr vollenden, zur Aufnahme in die Rekrutirungs-
Stammrolle anzumelden. Außerhalb Kiels Geborene
haben ihren Taufschein beizubringen. Für zeitig Ab-
wesende sind die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder
Fabrikherren zur Anmeldung verpflichtet.
Militärpflichtige, welche ihren Wohnort im Lause des
Jahres wechseln, haben innerhalb 3er Tage sich bei
der betr. Behörde des alten Wohnortes ab- und der des
neuen anzumelden.
Verschuldete Versäumuiß dieser Vorschriften unterliegt
einer Geldstrafe bis zu 30 Ji oder einer Haftstrase bis
zu 3 Tagen.
Die Anmeldung zur Stammrolle ist solange zu
wiederholen, bis über den Militärpflichtigen endgiltig
entschieden ist.
(Meldung für Kiel im Militärbüreau, im Stadthause,
Dammstraße 5.)
Geburten sind binnen 7 Tagen, die Angabe der
Vornamen des Kindes binnen 2 Monaten nach der
Geburt desselben, Todesfälle spätestens am nächsten
Werktage beim Standesamt (Sophienblatt 21) zur An
zeige zu bringen.
Gcrieerr
Taxe für Droschken
«vom 10. Dezember 1886).
I. Für eine Fahrt in der Stadt bis zu
folgenden Endpunkten einschließlich: Bahn
hossstraße, Gaardener Str.. Ecke des Sophienblatts u.
Königswegs, Königsweg, Winterbeker Str., Papenkamp
und Kirchhossallee bis zum neuen Kirchhof, Hassel-
diecksdammer Weg und Kronshagener Weg bis zum
Grundstück des städtischen Armen- und Krankenhauses,
Englischer Garten, Knooper Weg bis zur Jungmann
straße, Jungmannstraße, Marinekasernen, Marine-Wasch-
anstalt, Marinelazareth, Schwanenweg, Düsternbrooker
Weg bis zum Schwanenweg
für eine Person .... 60 Pf.
für jede Person mehr . . 10 Pf.
II. Für eine Fahrt über diese Grenze hinaus
bis zu folgenden Endpunkten einschließlich:
Lübcker Chaussee bis zur Gastwirthschaft „Zur Perle",
Krusenrott, Hamburger Chaussee bis zur Gastwirthschaft
„Hoheluft", Eckernsörder Chaussee bis zur Kieler Mühle,
Ecke des Knooper Weges und der Holtenauer Straße,
Beselerallee, Niemannswcg bis zum Karolinenwege,
Düsternbrooker Weg bis zur neuen Seebadeanstalt
für eine Person . . . . 80 Ps.
sür jede Person mehr . . 20 Ps.