Full text: (1899)

Abth. II 4. 
Verkehrsanstalten. 
37 
Wochenwage«. 
©ilfter fährt Dienst., Dann. u. Sonnabend Nachm. 6 U. 
von „Stadt Flensburg" nach Gettorf. 
Frau Mund fährt Donn. u. Sonnt. Morg. 8 U. nach 
^Schönberg. Abf. von „Stadt Altona". 
Jäger fährt jeden Freitag 11 U. von „Stadt Altona" 
nach Lütjenburg. 
Sensen fährt jeden Vorm. u. Nachm, nach Ellerbek 
Wellingdorf u. Neumühlcn. Abf. von „Stadt Altona". 
Bauer fährt Dienst, u. Freit. 9 U. Morg. nach Rends- 
bürg. Abf. Sophienblait 34. 
"3• Kunst fährt jeden Tag Nachm. 6 U. nach Preetz, 
ausgen. Sonnt. Abf. von „Stadt Altona". 
Stoltenberg Nachf. (Böck) fährt Dienst., Donn. und 
Sonnab. mit einen: Blockwagen über Probsteierhagen 
nach Schönbcrg. Abf. Nachm. 2 U. von „Weimar's 
Hotel" (Landhaus). 
Asmussen u. Steffen fahren tägl. um 4 U. Nachm, nach 
Eckernsörde von „Stadt Altona". 
Wulf, Doofe Nachf., fährt jeden Tag Morg. 11,20 U. 
von „Muhls Hotel" ab nach Achterwehr. Fahrpreis: 
Tour 80 Pf. 
Pforr fährt jeden Tag Abends 6 Uhr nach Preetz von 
„Weimar's Hotel" lLandhaus) ab. 
Dampfschifffahrt von Kiel. 
Expedition bei Sartori & Berger, Wall 48: 
1- nach und von Bremen (Geestemünde), ca. einmal 
wöchentlich, 
2. nach und von Korsör täglich mit den Kais, deutsch. 
Postdampfschiffen. Abf. von Kiel Vorm, und von 
Korsör Nachm., 
3. nach und von Burg und Ohrt auf Fehmarn 1 mal 
wöch. nach Heiligenhasen und Bnrg-Fehmarn, im 
Sommer 2 mal, mit den Dampfschiffen „Äeta" und 
„Fehmarn", 
4. nach Lübeck 2 mal wöch. mit den Dampfschiffen „Meta" 
und „Fehmarn", 
5. nach Stettin mindestens 1 mal wöch. mit Durchfrachten 
nach Elbing, Memel, Tilsit, Riga, St. Petersburg, 
6. nach Königsberg und Danzig jede Woche eine Ex 
pedition, 
7. nach Gothenburg „Diana" u. „Flora", Post, Passa 
giere und Güter mitnehmend. Abfahrt von Kiel 
Montags und Donnerst. Mittags, nach Ankunft des 
Schnellzuges von Hamburg. Im Winter Mont, und 
Donnerst. Nachm. Reisedauer ca. 20 Stunden, 
8. nach Rotterdam und Rheinhäfen bis Köln ca. alle 
3 Wochen eine Expedition, 
9. nach Sonderburg (Flensburg) fährt das Dampfschiff 
„Thor" täglich (niit Ausnahme Sonntags) Abends 
6 Uhr. 
Exped. der Königl. Dänischen Postdampfschiffe, 
(G. I. Bargum, Hasengasse Nr. 6): 
nach Korsör jede Nacht nach Ankunft des Schnellzuges 
mittelst der Postdampfschiffe „Dannefljvld-Samso" 
„Wgir", „Skirncr". 
Exped. bei Mumm & Matthiesen, Wall 30a; 
1. nach Kappeln, Dampfschiff „Dithmarsia II", Dienst., 
Donnerst, und Sonnab, Abgangszeit wird durch 
Fahrpläne und Anzeigen bekannt gemacht, 
2. Dampf-Schleppschifffahrt Hamburg—Kiel und um- 
gekehrt, ab Hamburg jede» Mittwoch u. Sonnabend, 
ab Kiel jede» Dienstag und Freitag. 
Hauptagentur John Spiering : Nordd. Lloyd in Bremen, 
Passagierbesörd. nach Amerika, Ostasien, Australien rc. 
Dampfschiffe auf dem Kieler Hafen. 
Die Dampfschiffe der Neuen Dampfer - Kompagnie 
„Hollmann", „Präsident Koch", „Johann Schweffel", 
„Dahlström", „Bismarck", „Maubach", „Bocttichcr", 
„Gossler", „Stein nmnn", „Heinr. Adolph", „Klaus 
Groth", „Telegravh", „Verein >1", „Expreß", 
„Holstein", „Pilot", „Mignon", „Libelle", „Concur- 
rent" und „Schwalbe" vermitteln den Verkehr zwischen 
Kiel und Reventloubrücke, Bellevue, Holtenau, Fried 
ricksort, Heikendorf. Möltenort u. Laboe — sowie 
mit Rendsburg, anlaufend die Stationen am Kaiser 
Wilhelm-Kanal, Knoop, Levensau, Landwehr, Rosen 
kranz, Königsförde, Sehestedt, Schirnau, Rade, Lein- 
beck,Borgstedt, Nobiskrug, Schützenhof, Westerrönfeldt, 
Schülp, Breiholz, Wienböken, Oldenbüttel, Fischer 
hütte, Grünthal, Kl. Bornholt, Hohenhörn, Hochdonn, 
Burg, Averlak, Ostermoor, Brunsbüttel. 
Vorsitz, des Aufsichtsraths: Geh. Kommerziell - Rath 
Sartori. Vorstand: Kons. Aug. Seidel u. F. Ebeling 
Betriebs - Inspektor: A. Conradi. Betriebskonltoir: 
am „Seegartcn". Direktion: Hofenstr. 17. 
Die Dampfschiffe „Georg", „Helena", „Anna" und 
„Frida" nach Neumühlen und Dietrichsdorf. 
Die Dampfschiffe „Andreas", „Maria", „Seemöve" und 
„Herrmann" nach Ellerbek. 
Die Dampfschiffe „Kiel" und „Wilhelminenhöhc II" nach 
Wilhelminenhöhe. 
Die Dampsschisfe „Sophie", „Gertrud, „Clara" und 
„Charlotte" nach Gaarden (Linie Jensenstr. - Germ.- 
Werft). 
V. Allgkuikille Nachrichten 
Meldepflicht. 
(Auszug aus der Regierungs-Polizei-Verordnung vom 
16. März 1898, betreffend das Meldewesen. 
§ 2. Wer in Kiel anzieht ist verpflichtet, unter Vor 
legung des behördlichen Abzugs Attestes bezüglich seines 
letzten Wohnortes sich anzumelden. 
8 3. Wer aus Kiel verzieht, ist verpflichtet, sich ab 
zumelden unter Vorlegung der Steuerzettel und Angabe 
des künftigen Wohnortes. 
8 4. Wer innerhalb der Stadt die Wohnung wechselt, 
ist verpflichtet, die aufgegebene Wohnung ab- und die 
neubezogene Wohnung anzumelden. 
8 5. Zu den in den 88 2—4 vorgeschriebenen Mel 
dungen sind auch diejenigen verpflichtet, welche ab- oder 
anziehende Personen als Miether, Pächter, Dienstboten, 
Hausgenossen oder in anderer Weise aufgenommen 
haben, sofern die An-, Ab- und Umziehenden diese 
Meldungen nicht selbst erstattet haben. 
8 6. Jede Meldung muß schriftlich erfolgen, und 
zwar in der Stadl Kiel die Anmeldung bei dem Bllreau 
desjenigen Königlicken Polizei-Reviers, in welchem die 
neubezogene, und die Abmelbungen, sofern der Unizug 
nicht in einem und demselben Polizei-Revier stattfindet, 
bei dem Büreau desjenigen Polizei-Reviers, in welchem 
die aufgegebene Wohnung liegt. (Wegen der zu den 
einzelnen Reviere» gehörenden Straßen: siche Abtheil. >1, 
Königl. Polizeidirektion). 
8 7. Der An- und Umzug — 88 2 und 4 — muß 
innerhalb 3 Tagen nach Eintritt desselben gemeldet
	        
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