Abth. II 4.
Verkehrsanstalten.
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Wochenwage«.
©ilfter fährt Dienst., Dann. u. Sonnabend Nachm. 6 U.
von „Stadt Flensburg" nach Gettorf.
Frau Mund fährt Donn. u. Sonnt. Morg. 8 U. nach
^Schönberg. Abf. von „Stadt Altona".
Jäger fährt jeden Freitag 11 U. von „Stadt Altona"
nach Lütjenburg.
Sensen fährt jeden Vorm. u. Nachm, nach Ellerbek
Wellingdorf u. Neumühlcn. Abf. von „Stadt Altona".
Bauer fährt Dienst, u. Freit. 9 U. Morg. nach Rends-
bürg. Abf. Sophienblait 34.
"3• Kunst fährt jeden Tag Nachm. 6 U. nach Preetz,
ausgen. Sonnt. Abf. von „Stadt Altona".
Stoltenberg Nachf. (Böck) fährt Dienst., Donn. und
Sonnab. mit einen: Blockwagen über Probsteierhagen
nach Schönbcrg. Abf. Nachm. 2 U. von „Weimar's
Hotel" (Landhaus).
Asmussen u. Steffen fahren tägl. um 4 U. Nachm, nach
Eckernsörde von „Stadt Altona".
Wulf, Doofe Nachf., fährt jeden Tag Morg. 11,20 U.
von „Muhls Hotel" ab nach Achterwehr. Fahrpreis:
Tour 80 Pf.
Pforr fährt jeden Tag Abends 6 Uhr nach Preetz von
„Weimar's Hotel" lLandhaus) ab.
Dampfschifffahrt von Kiel.
Expedition bei Sartori & Berger, Wall 48:
1- nach und von Bremen (Geestemünde), ca. einmal
wöchentlich,
2. nach und von Korsör täglich mit den Kais, deutsch.
Postdampfschiffen. Abf. von Kiel Vorm, und von
Korsör Nachm.,
3. nach und von Burg und Ohrt auf Fehmarn 1 mal
wöch. nach Heiligenhasen und Bnrg-Fehmarn, im
Sommer 2 mal, mit den Dampfschiffen „Äeta" und
„Fehmarn",
4. nach Lübeck 2 mal wöch. mit den Dampfschiffen „Meta"
und „Fehmarn",
5. nach Stettin mindestens 1 mal wöch. mit Durchfrachten
nach Elbing, Memel, Tilsit, Riga, St. Petersburg,
6. nach Königsberg und Danzig jede Woche eine Ex
pedition,
7. nach Gothenburg „Diana" u. „Flora", Post, Passa
giere und Güter mitnehmend. Abfahrt von Kiel
Montags und Donnerst. Mittags, nach Ankunft des
Schnellzuges von Hamburg. Im Winter Mont, und
Donnerst. Nachm. Reisedauer ca. 20 Stunden,
8. nach Rotterdam und Rheinhäfen bis Köln ca. alle
3 Wochen eine Expedition,
9. nach Sonderburg (Flensburg) fährt das Dampfschiff
„Thor" täglich (niit Ausnahme Sonntags) Abends
6 Uhr.
Exped. der Königl. Dänischen Postdampfschiffe,
(G. I. Bargum, Hasengasse Nr. 6):
nach Korsör jede Nacht nach Ankunft des Schnellzuges
mittelst der Postdampfschiffe „Dannefljvld-Samso"
„Wgir", „Skirncr".
Exped. bei Mumm & Matthiesen, Wall 30a;
1. nach Kappeln, Dampfschiff „Dithmarsia II", Dienst.,
Donnerst, und Sonnab, Abgangszeit wird durch
Fahrpläne und Anzeigen bekannt gemacht,
2. Dampf-Schleppschifffahrt Hamburg—Kiel und um-
gekehrt, ab Hamburg jede» Mittwoch u. Sonnabend,
ab Kiel jede» Dienstag und Freitag.
Hauptagentur John Spiering : Nordd. Lloyd in Bremen,
Passagierbesörd. nach Amerika, Ostasien, Australien rc.
Dampfschiffe auf dem Kieler Hafen.
Die Dampfschiffe der Neuen Dampfer - Kompagnie
„Hollmann", „Präsident Koch", „Johann Schweffel",
„Dahlström", „Bismarck", „Maubach", „Bocttichcr",
„Gossler", „Stein nmnn", „Heinr. Adolph", „Klaus
Groth", „Telegravh", „Verein >1", „Expreß",
„Holstein", „Pilot", „Mignon", „Libelle", „Concur-
rent" und „Schwalbe" vermitteln den Verkehr zwischen
Kiel und Reventloubrücke, Bellevue, Holtenau, Fried
ricksort, Heikendorf. Möltenort u. Laboe — sowie
mit Rendsburg, anlaufend die Stationen am Kaiser
Wilhelm-Kanal, Knoop, Levensau, Landwehr, Rosen
kranz, Königsförde, Sehestedt, Schirnau, Rade, Lein-
beck,Borgstedt, Nobiskrug, Schützenhof, Westerrönfeldt,
Schülp, Breiholz, Wienböken, Oldenbüttel, Fischer
hütte, Grünthal, Kl. Bornholt, Hohenhörn, Hochdonn,
Burg, Averlak, Ostermoor, Brunsbüttel.
Vorsitz, des Aufsichtsraths: Geh. Kommerziell - Rath
Sartori. Vorstand: Kons. Aug. Seidel u. F. Ebeling
Betriebs - Inspektor: A. Conradi. Betriebskonltoir:
am „Seegartcn". Direktion: Hofenstr. 17.
Die Dampfschiffe „Georg", „Helena", „Anna" und
„Frida" nach Neumühlen und Dietrichsdorf.
Die Dampfschiffe „Andreas", „Maria", „Seemöve" und
„Herrmann" nach Ellerbek.
Die Dampfschiffe „Kiel" und „Wilhelminenhöhc II" nach
Wilhelminenhöhe.
Die Dampsschisfe „Sophie", „Gertrud, „Clara" und
„Charlotte" nach Gaarden (Linie Jensenstr. - Germ.-
Werft).
V. Allgkuikille Nachrichten
Meldepflicht.
(Auszug aus der Regierungs-Polizei-Verordnung vom
16. März 1898, betreffend das Meldewesen.
§ 2. Wer in Kiel anzieht ist verpflichtet, unter Vor
legung des behördlichen Abzugs Attestes bezüglich seines
letzten Wohnortes sich anzumelden.
8 3. Wer aus Kiel verzieht, ist verpflichtet, sich ab
zumelden unter Vorlegung der Steuerzettel und Angabe
des künftigen Wohnortes.
8 4. Wer innerhalb der Stadt die Wohnung wechselt,
ist verpflichtet, die aufgegebene Wohnung ab- und die
neubezogene Wohnung anzumelden.
8 5. Zu den in den 88 2—4 vorgeschriebenen Mel
dungen sind auch diejenigen verpflichtet, welche ab- oder
anziehende Personen als Miether, Pächter, Dienstboten,
Hausgenossen oder in anderer Weise aufgenommen
haben, sofern die An-, Ab- und Umziehenden diese
Meldungen nicht selbst erstattet haben.
8 6. Jede Meldung muß schriftlich erfolgen, und
zwar in der Stadl Kiel die Anmeldung bei dem Bllreau
desjenigen Königlicken Polizei-Reviers, in welchem die
neubezogene, und die Abmelbungen, sofern der Unizug
nicht in einem und demselben Polizei-Revier stattfindet,
bei dem Büreau desjenigen Polizei-Reviers, in welchem
die aufgegebene Wohnung liegt. (Wegen der zu den
einzelnen Reviere» gehörenden Straßen: siche Abtheil. >1,
Königl. Polizeidirektion).
8 7. Der An- und Umzug — 88 2 und 4 — muß
innerhalb 3 Tagen nach Eintritt desselben gemeldet