Abth. II 5.
Allgemeine Nachrichten.
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und zwar während der Nachtzeit neben der im 8 11
vorgesehenen Erhöhung, so daß alsdann das Doppelte
des gewöhnlichen Fahrpreises zu zahlen ist.
8 13. Kinder unter 10 Jahren zahlen in Begleitung
Erwachsener in allen Fällen nur die Hälfte der für
Erwachsene zu zahlenden Preise.
8 14. Ergeben sich bei der Berechnung Pfennig,
betrüge, welche durch 5 nicht theilbar sind, so sind sie
auf solche zu erhöhen.
IV. Ausnahmebestimmung.
8 15. Der Fahrpreis auf der Bootsfähre zwischen
Wilhelminenhöhe und dem Fischerleger betrügt:
a) am Tage für jede Person 10 Pfennige,
!>) bei Nacht „ „ „ 20 „
ohne, daß eine Ermäßigung für Kinder stattfindet. Für
Annahme eines zweiten Mannes bei stürmischem Wetter
.(8 12) erhöhen sich beide Sätze um die Hälfte.
Die Thiertödtung
wird in Veranlassung des Kieler Thierschutzvereins in
schneller und schonender Weise nach Anordnung des
Kreisthierarztes von dem Abdecker Koch, Hasseldieks-
dammer Weg, ausgeführt.
Jedermann kann Thiere zu diesem Zweck dorthin senden,
oder die Abholung, welche nur Montags und
Donnerstags Vormittags bis 10 Uhr erfolgt, schrift
lich bestellen. Es ist zu diesem Behufe bei Herrn Fa
brikanten Hägele, Vorstadt 7, ein Briefkasten auf dem
Hausflur angebracht.
Die ortsanwesende Einwohnerzahl Kiels hat nach
den Volkszählungen betragen einschl. Militärbevölkerung
in den Jahren:
1750
4500 1840
12344 1871
31764
1781
6667 1845
13572 1875
37246
1798
7000 1855
16218 1880
43594
1803
7075 1860
17541 1885
51706
1825
10035 1864
18770 1890
69172
1835
11620 1867
27136 1895
85666
Militärpersonen sind in
der Bevölkerungszahl ent-
halten: 1867 : 3110, 1871: 3080, 1875: 1292, 1880:
3086, 1885: 3125, 1890: 4506, 1895: 5953.
Wohngeb. Haushalt. Anstalten
1871
1772
6251
41
1875
2121
7737
62
1880
2319
9014
58
1885
2720
10833
57
1890
3581
14210
76
1895
3888
17890
141
1.
2.
3.
4.
5.
Auszug aus der Stolgebühren-Taxe
für die Kieler evang.-luth. Kirchengemeinde vom 12. Mai 1897.
Es werden für die Kirchenkasse erhoben:
bei Taufen:
a) Kirchentausen am Sonntage zu der für diese Taufen festgesetzten
Zeit
b) für sonstige Kirchentaufen .
c) „ Haustaufen
4) „ Nothtaufen nichts.
<Für Taufen von Zwillingen wird nur die einfache Gebühr erhoben.)
bei Trauungen:
a) Trauungen in der Kirche am Sonntage zu der für diese Trauungen
festgesetzten Zeit
b) für sonstige Trauungen in der Kirche
daneben für Orgelspiel, wenn solches verlangt wird
c) für Trauungen im Hanse in Krankheitsfällen
d) für Trauungen im Haufe
bei Beerdigungen:
a) für Leichenreden
b) für Läuten der Kirchenglocken, wenn solches verlangt wird, für
jede angefangene Stunde
Außerdem ist der Arbeitslohn mit Ji 7,80 an die Läutenden zu zahlen.
für den Konfirmationsunterricht
für Auszüge aus den Kirchenbüchern
sowie in den Fällen, in welchem dies bisher zulässig war
Klasse
I. | II. | III. | IV. | V. | VI.
Maximalgrenze des steuerpflichtigen
Einkommens.
Ji
Ji
Ji
Ji
Ji
Ji
1200
2400
3600
6000
8400
über
8400
2
5
10
15
20
30
2
5
8
12
16
20
5
10
15
20
30
45
4,50
4,50
4,50
4,50
4,50
4,50
5
10
15
20
30
45
10
15
20
30
45
60
—
3
6
12
20
30
15
15
15
15
15
15
3
6
12
20
30
1,50
1,50
1,50
1,50
1,50
1,50
0,60
0,60
0,60 0,60
0,60
0,60
Kosten und Gebühren
I. für Gräber und für Benutzung der Kapelle und des
Leichenhauses auf den Kieler Friedhöfen.
Es ist zu bezahlen Ji Pf.
1. für den Platz zu einem Kapellengrab für das
Quadrat-Meter Fläche 30 —
2. für den Platz zu einem gemauerten Grab für
das Quadrat-Meter Fläche 20 —
3. für den,. Platz zu einem Erbbegräbniß (I)
3 Meter lang, 1,5 Meter breit
— 4,5 Qu.-Mtr 45 -
Ji Pf.
3 Meter lang, 2,5 Meter breit
— 7,5 Qu.-Mtr 75 —
und für jede Leichenbreite mehr
(3 Qu.-Mtr., 30 —
4. für den Platz zu einem Erbbegräbniß (II)
2,3 Mtr. lang, 1,15 Mir. breit
— 2,65 Qu.-Mtr 27 —
2,3 Mtr. lang, 2,3 Mtr. breit
— 5,29 Qu.-Mtr 54 -