Full text: (1898)

Abth. II 5. 
Allgemeine Nachrichten. 
37 
und zwar während der Nachtzeit neben der im 8 11 
vorgesehenen Erhöhung, so daß alsdann das Doppelte 
des gewöhnlichen Fahrpreises zu zahlen ist. 
8 13. Kinder unter 10 Jahren zahlen in Begleitung 
Erwachsener in allen Fällen nur die Hälfte der für 
Erwachsene zu zahlenden Preise. 
8 14. Ergeben sich bei der Berechnung Pfennig, 
betrüge, welche durch 5 nicht theilbar sind, so sind sie 
auf solche zu erhöhen. 
IV. Ausnahmebestimmung. 
8 15. Der Fahrpreis auf der Bootsfähre zwischen 
Wilhelminenhöhe und dem Fischerleger betrügt: 
a) am Tage für jede Person 10 Pfennige, 
!>) bei Nacht „ „ „ 20 „ 
ohne, daß eine Ermäßigung für Kinder stattfindet. Für 
Annahme eines zweiten Mannes bei stürmischem Wetter 
.(8 12) erhöhen sich beide Sätze um die Hälfte. 
Die Thiertödtung 
wird in Veranlassung des Kieler Thierschutzvereins in 
schneller und schonender Weise nach Anordnung des 
Kreisthierarztes von dem Abdecker Koch, Hasseldieks- 
dammer Weg, ausgeführt. 
Jedermann kann Thiere zu diesem Zweck dorthin senden, 
oder die Abholung, welche nur Montags und 
Donnerstags Vormittags bis 10 Uhr erfolgt, schrift 
lich bestellen. Es ist zu diesem Behufe bei Herrn Fa 
brikanten Hägele, Vorstadt 7, ein Briefkasten auf dem 
Hausflur angebracht. 
Die ortsanwesende Einwohnerzahl Kiels hat nach 
den Volkszählungen betragen einschl. Militärbevölkerung 
in den Jahren: 
1750 
4500 1840 
12344 1871 
31764 
1781 
6667 1845 
13572 1875 
37246 
1798 
7000 1855 
16218 1880 
43594 
1803 
7075 1860 
17541 1885 
51706 
1825 
10035 1864 
18770 1890 
69172 
1835 
11620 1867 
27136 1895 
85666 
Militärpersonen sind in 
der Bevölkerungszahl ent- 
halten: 1867 : 3110, 1871: 3080, 1875: 1292, 1880: 
3086, 1885: 3125, 1890: 4506, 1895: 5953. 
Wohngeb. Haushalt. Anstalten 
1871 
1772 
6251 
41 
1875 
2121 
7737 
62 
1880 
2319 
9014 
58 
1885 
2720 
10833 
57 
1890 
3581 
14210 
76 
1895 
3888 
17890 
141 
1. 
2. 
3. 
4. 
5. 
Auszug aus der Stolgebühren-Taxe 
für die Kieler evang.-luth. Kirchengemeinde vom 12. Mai 1897. 
Es werden für die Kirchenkasse erhoben: 
bei Taufen: 
a) Kirchentausen am Sonntage zu der für diese Taufen festgesetzten 
Zeit 
b) für sonstige Kirchentaufen . 
c) „ Haustaufen 
4) „ Nothtaufen nichts. 
<Für Taufen von Zwillingen wird nur die einfache Gebühr erhoben.) 
bei Trauungen: 
a) Trauungen in der Kirche am Sonntage zu der für diese Trauungen 
festgesetzten Zeit 
b) für sonstige Trauungen in der Kirche 
daneben für Orgelspiel, wenn solches verlangt wird 
c) für Trauungen im Hanse in Krankheitsfällen 
d) für Trauungen im Haufe 
bei Beerdigungen: 
a) für Leichenreden 
b) für Läuten der Kirchenglocken, wenn solches verlangt wird, für 
jede angefangene Stunde 
Außerdem ist der Arbeitslohn mit Ji 7,80 an die Läutenden zu zahlen. 
für den Konfirmationsunterricht 
für Auszüge aus den Kirchenbüchern 
sowie in den Fällen, in welchem dies bisher zulässig war 
Klasse 
I. | II. | III. | IV. | V. | VI. 
Maximalgrenze des steuerpflichtigen 
Einkommens. 
Ji 
Ji 
Ji 
Ji 
Ji 
Ji 
1200 
2400 
3600 
6000 
8400 
über 
8400 
2 
5 
10 
15 
20 
30 
2 
5 
8 
12 
16 
20 
5 
10 
15 
20 
30 
45 
4,50 
4,50 
4,50 
4,50 
4,50 
4,50 
5 
10 
15 
20 
30 
45 
10 
15 
20 
30 
45 
60 
— 
3 
6 
12 
20 
30 
15 
15 
15 
15 
15 
15 
3 
6 
12 
20 
30 
1,50 
1,50 
1,50 
1,50 
1,50 
1,50 
0,60 
0,60 
0,60 0,60 
0,60 
0,60 
Kosten und Gebühren 
I. für Gräber und für Benutzung der Kapelle und des 
Leichenhauses auf den Kieler Friedhöfen. 
Es ist zu bezahlen Ji Pf. 
1. für den Platz zu einem Kapellengrab für das 
Quadrat-Meter Fläche 30 — 
2. für den Platz zu einem gemauerten Grab für 
das Quadrat-Meter Fläche 20 — 
3. für den,. Platz zu einem Erbbegräbniß (I) 
3 Meter lang, 1,5 Meter breit 
— 4,5 Qu.-Mtr 45 - 
Ji Pf. 
3 Meter lang, 2,5 Meter breit 
— 7,5 Qu.-Mtr 75 — 
und für jede Leichenbreite mehr 
(3 Qu.-Mtr., 30 — 
4. für den Platz zu einem Erbbegräbniß (II) 
2,3 Mtr. lang, 1,15 Mir. breit 
— 2,65 Qu.-Mtr 27 — 
2,3 Mtr. lang, 2,3 Mtr. breit 
— 5,29 Qu.-Mtr 54 -
	        
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