Full text: (1898)

Ablh, II 5. 
Allgemeine Nachrichten. 
35 
Geburten sind binnen 7 Tagen, die Angabe der 
Vornamen des Kindes binnen 2 Monaten nach der 
Geburt desselben, Todesfälle spätestens am nächsten 
Werktage beim Standesamt (Fleethörn 50) zur Anzeige 
zu bringen. 
Gcr^err. 
Taxe für Droschken 
(vom 10. Dezember 1886). 
I. Für eine Fahrt in der Stadt bis zu 
folgenden Endpunkten einschließlich: Bahn 
hofsstraße, Gaardener Str., Ecke des Sophienblatts u. 
Königswegs, Königsweg, Winterbeker Str., Papenkamp 
und Kirchhofsallee bis zum neuen Kirchhof, Hassel- 
diecksdammer Weg und Kronshagencr Weg bis zum 
Grundstück des städtischen Armen- und Krankenhauses, 
Englischer Garten, Knooper Weg bis zur Jungmann 
straße, Jungmannstraße, Marinekasernen, Marine-Wasch- 
anstalt, Marinelazareth, Schwanenweg, Düsternbrooker 
Weg bis zum Schwanenweg 
für eine Person . 60 Pf. 
für jede Person mehr . . 10 Pf. 
II. Für eine Fahrt über diese Grenze hinaus! 
bis zu folgenden Endpunkten ein schließlich: I 
Lübeker Chaussee bis zur Gastwirthschaft „Zur Perle", 
Krusenrott, Hamburger Chaussee bis zur Gastwirtbschaft 
»Hoheluft", Eckernförder Chaussee bis zur Kieler Mühle, 
Ecke des Knooper Weges und der Holtenauer Straße, 
Beselerallee, Niemannsweg bis zum Karolinenwege, 
Düsternbrooker Weg bis zur neuen Seebadeanstalt 
für eine Person . . . . 80 Ps. 
für jede Person mehr . . 20 Pf. 
III. Für eine Fahrt bis zufolgenden Endpunk 
ten einschließlich für eine Person: 
Bellevue und Marienhöhe Ji 1,20 
Niemannsweg vom Karolinenwege bis zum An 
fang des Düsternbrooker Holzes. . . . Ji 1,— 
Niemannsweg bis zu dem von Bellevue kom- 
menden Privatwege des Besitzers von Forsteck Ji 1,20 
Sternwarte „ 1,20 
Forsteck - . . 1,40 
Baumschule „ 1,60 
Düvelsbeker Weg „ 1,60 
Meltzgarten (bis zum Wohuhause) . . . . „ 1,20 
Alt- und Neu-Christinenhöhe „ 1,50 
Wik bis zur Mühle 2,— 
Holtenauer Schleuse „ 2,50 
Kempen . „ 1,50 
Kieler Hos „ 2,— 
Knooper Schleuse „ 3,- 
Kopperpahl „ 2,— 
Suchsdorf 3,— 
Kronshagen 2,50 
Hasseldieksdamm 2,50 
Winterbek bis zum Rehm'schen Gasthaus . . „ 1,50 
Hamburger Baum 1,50 
Eiderkrug „ 2,— 
Hammer 2,— 
Hornheim 1,20 
Viehburg 2,— 
Karlsburg „ 2,— 
Gaarden — Landkreis Kiel — soweit es nicht 
unter 1 der Taxe fällt „ 1,— 
Gaarden — Kreis Plön — die Schönberger Str. 
bis zum Karlsthal „ 1,— 
Die Schönberger Str. bis zur Kaiserstr. . . „ 1,20 
Karlsthal 1,20 
Kaiserstr., Werstdivisionskaserne, Preetzer Str., 
Preetzer Chaussee bis zur Preetzer Str. . . Ji 1,50 
Ellerbek 2,50 
Wellindgorf und Neumühlen „ 3,— 
Für jede Person mehr 30 Pf. 
IV. Stundenfahrten: 
sür eine Person . 1,50 Ji 
für jede Person mehr. . 0,30 „ 
Die Zeit der Rückfahrt der Droschke nach ihrem Stand- 
orte ist bei Fahrten außerhalb der unter 1 bezeichneten 
Grenzen mit zu berechnen. 
Bei Fahrten über eine Stunde ist die Berechnung 
nach Viertelstunden zulässig. 
Bei der Zeitsahrt hat der Kutscher vor Beginn der 
selben dem Fahrgast seine Uhr vorzuzeigen und mit 
demselben die Zeit zu bestimmen. 
V. Gepäckstücke: Für ein Gepäckstück 30 Pf. 
Handgepäck ist frei. Zum Handgepäck gehören Hut 
schachteln, kleine Reisetaschen und sonstige kleine Gepäck 
stücke. 
VI. Wartezeit: Für die 5 Minuten übersteigende 
Wartezeit 30 Pf. für jede angefangene Viertelstunde. 
Wird eine Tourfahrt auf Verlangen des Fahrgastes 
auf nicht länger als 5 Minuten unterbrochen, so sind 
sür eine solche Unterbrechung 20 Pf. zu zahlen. 
VII. Allgemeine Bestimmungen. 
1. Falls der Fahrgast nach Zeit zu fahren wünscht, 
hat er dies dem Droschkenkutscher vor Beginn der 
Fahrt zu erklären und mit demselben die Anfangszeit 
zu bestimmen. Für Tourfahrten, sür welche vorstehend 
eine Taxe nicht bestimmt ist, tritt die Berechnung nach 
Zeit ein, wenn nicht Fahrgast und Droschkenkutscher eine 
andere Vereinbarung über die zu zahlende Vergütung 
getroffen haben. 
2. Innerhalb der Grenzen unter 1 sind die auf dem 
nächstbelegenen Halteplatze haltenden Droschkenkutscher 
verpflichtet, die Fahrgäste unentgeltlich abzuholen. Im 
Uebrigen ist sür das Abholen die Hälfte der für eine 
Person geltenden Taxe zu bezahlen. 
3. Fahren die Fahrgäste innerhalb 10 Minuten von 
dem Bestimmungsorte nach dem Abfahrtsorte zurück, so 
ist sür diese Rückfahrt die Hälfte der Taxe zu bezahlen 
und wird für den Aufenthalt nichts entrichtet. 
4. Werden auf der direkten Fahrt nach dem vom 
ersten Fahrgast angegebenen letzten Bestimmungsorte 
andere Fahrgäste aufgenommen, so gilt die ganze Fahrt 
als eine von dem ersten Abgangsort bis zum letzten 
Bestimmungsort gehende Tour, falls die Fahrt nich t 
auf den einzelnen Stellcn'durch eine länger 
als 5 Minuten dauernde Wartezeit unter, 
brachen wird. Für die Wartezeit ist in einem solchen 
Falle, wenn dieselbe auf den einzelnen Stellen nicht 
länger als 5 Minuten dauert, nichts zu zahlen. 
5. Für ein Kind unter 10 Jahren ist die Hälfte der 
Taxe zu entrichten. Ist jedoch ein solches Kind der 
einzige Fahrgast, so ist die gewöhnliche Taxe zu zahlen. 
6. Von 10—11 Uhr Abends und 6—7 Uhr Morgens 
wird die Hälfte der Taxe mehr bezahlt. Von 11 Uhr 
Abends bis 6 Uhr Morgens ist die doppelte Taxe zu 
entrichten. Chaussee- und Brückengelder für die Hin- 
und Rückfahrt zahlen die Fahrgäste. 
Taxe für Taxameter-Droschken. 
(Nachtrag zur Polizeiverordn, v. 10. Dezember 1896). 
A. Es sind zu zahlen bei Fahrten innerhalb des 
Polizeibezirks 
I. für 1 oder 2 Personen: 
1. bei Tage (im Sommer von 6 Uhr Morgens bis 
11 Uhr Abends, im Winter von 7 Uhr Morgens bis 
10,Uhr Abends): 
3»*
	        
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