Full text: (1896)

42 
Allgemeine Nachrichten. 
Abth. II 4. 
Taxe für die Kieler Bootführer 
(vom 25. März 1886). 
I. Für eine Fahrt. 
von: 
Fischerleger oder 
Schloßbrücke: 
Jensenbrücke 
oder Drehbrücke: 
Brücke bei der 
Secburg 
nach 
K 
Jk 
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1. Wilhelniinenhöhc 
0,10 
0,10 
1,00 
0,20 
0,10 
1,00 
0,30 
0,10 
1,20 
2. Gaarden 
0,30 
0,10 
1,20 
0,20 
0,10 
1,00 
0,50 
0,15 
1,50 
3. Ellerbek 
0,30 
0,15 
1,50 
0,50 
0,15 
1,50 
0,30 
0,15 
1,50 
4. Diedrichsdors 
1,00 
0,20 
2,50 
1,20 
0,20 
2,50 
1,00 
0,20 
2,50 
5. Neumühlen 
1,20 
0,20 
3,00 
1,50 
0,20 
3,00 
1,20 
0,20 
3,00 
6. Jenseit- oder Drehbrücke . 
7. Fischerleger oder Schloß- 
0,30 
0,10 
1,20 
— 
— 
0,50 
0,15 
1,50 
brücke 
— 
— 
— 
0,30 
0,10 
1,20 
0,30 
0,10 
1,20 
8. Brücke bei der Secburq. . 
0,30 
0,10 
1,20 
0,50 
0,15 
1,50 
— 
— 
— 
9. Folcker's Garten 
0,80 
0,20 
2,00 
1,00 
0,20 
2,00 
0,50 
0,15 
1,50 
0. Seebadeanstalt 
1,00 
0,20 
2,40 
1,20 
0,20 
2,40 
0,75 
0,15 
2,00 
1. Bellevue 
2. einem ans dein Hafen lie 
genden Schiff, einschließ 
lich der Rückfahrt: 
a. zwischen d. Abschluß des 
Hafens und dem Kieler 
1,50 
0,30 
3,00 
1,80 
0,30 
3,00 
1,20 
0,20 
2,50 
Privatdock 
b. zwischen dem Kieler Pri> 
vatdvck und der Schloß- 
0,50 
0,15 
0,30 
0,10 
0,75 
0,20 
brücke 
c. von der Schloßbrücke bis 
0,30 
0,10 
— 
0,30 
0,10 
— 
0,50 
0,20 
Boje 9 insI 
d. von Boje 9 bis Boje 5 
0,30 
0,15 
— 
0,50 
0,20 
— 
0,30 
0,15 
inkl 
e. von Boje 5 bis Boje 1 
0,60 
0,30 
0,60 
0,30 
— 
0,50 
0,25 
inkl 
1,00 
0,40 
— 
1,00 
0,40 
— 
0,75 
0,20 
Bei den Touren nach den Schiffen (Nr. 12 a bis e) ist für die Wartezeit nach Position Hl 
zu zahlen. 
II. Fahrten nach Zeit. 
Bis zu einer Stunde und fünf Personen 
Jk 1,20; mit mehr als fünf Personen Jk 1,50. 
Bei Fahrten über eine Stunde ist die Berechnung 
nach Viertelstunden zulässig und wird jede aii- 
S efangene Viertelstunde als volle gerechnet. Die 
,eit für die Rückfahrt zur Stadt wird mit be 
rechnet. 
III. Wartezeit. 
Für die eine Viertelstunde übersteigende Warte 
zeit Jk 0,40 für jede angefangene Viertelstunde. 
IV. Gepäck. 
Für größere Gepäckstücke bis 25 kg in kl. 
Jk 0,20, für jede angefangene 10 kg mehr 
Jk 0,10. Kleinere Gepäckstücke, welche die Fahr 
gäste selbst zu tragen pflegen, sind frei. 
V. Allgemeine Bestimmungen. 
1. Falls der Fahrgast nach Zeit zu fahren 
wünscht, hat er dies dem Bootsührer vor Beginn 
der Fahrt zu erklären und mit demselben die 
Anfangszeit zu bestimmen. Für Tourfahrien, 
für welche vorstehend unter I eine Taxe nicht 
bestimmt ist, tritt die Berechnung nach Zeit ein, 
wenn nicht Fahrgast und Bootführer eine andere 
Vereinbarung über die zu zahlende Vergütung 
getroffen haben. 
2. Für Kinder unter 10 Jahren in Begleitung 
Erwachsener ist die Hälfte der Taxe zu entrichten. 
3. Während der Monate Mai, Juni, Juli und 
August wird von 10 bis 12 Uhr Abends die 
Hälfte der Taxe mehr bezahlt, von 12 Uhr Nachts 
bis 6 Uhr Morgens die doppelte Taxe; während 
der übrigen Monate von 7 bis 11 Uhr Abends
	        
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