Full text: (1896)

Abth. II 4. 
Allgemeine Nachrichten. 
41 
e n - 
für 
1,20 
1,- 
U> Für eine Fahrt bis zu folg 
"E >i Endpunkten einschließlich 
k > n e Person: 
Bellevue und Marienhöhe 
Riemannsweg vom Karvlineuwege bis 
zum Anfang des DüsternbrookerHolzes Ji 
Kiemannsweg bis zu dem von Bellevue 
kommenden Privatwege des Besitzers 
von Forsteck 
Sternwarte . > ,, 
Zorsteck „ 
Baumschule 
Düveisbekerweg „ 
Meltzgarten (bis zum Wohnhauses . . „ 
£lt- und Neu-Chistinenhöhe ,, 
Wik bis zur Mühle „ 
Holtenauer Schleuse ,, 
Kempen ,, 
Kieler Hos ,, 
Knooper Schleuse » 
Kopperpahl » 
Suchsdors 
Kron-hagen » 
Hasseldieksdamm » 
Winterbek bis zum Rehm'schen Gasthaus „ 
Hamburger Baum 
'siberttug ,, 
Hammer 
Hornheim » 
Biehburg » 
Karlsburg 
Gaarden — Landkreis Kiel — soweit 
es nicht unter 1 der Taxe fällt. . . ,, 
Gaarden — Kreis Plön — die Schön 
bergerstraße bis zum Karlslhal...» 
DieSchönbergerstraße bis zur Kaiserstraße „ 
Kaiserstr., Werftdivisionskaserne, Preetzer- 
siraße, Preetzer Chaussee bis zur 
Preetzerstraße 
Ellerbek » 
Wellingdorf und Neumühlen . .. » 
Für jede Person mehr 30 Ps. 
IV. Stunden fahrten: 
für eine Person. . . 1,50 Ji 
für jede Person mehr 0,30 „ 
^ Die Zeit der Rückfahrt der Droschke nach ihrem 
^tandorle ist bei Fahrten außerhalb der unter 
I bezeichneten Grenzen mit zu berechnen. 
Be, Fahrten über eine Stunde ist die Bereich- 
nung „ach Viertelstunden zulässig. , 
Bei der Zeitfahrt hat der Kutscher vor Beginn 
derselben dem Fahrgast seine Uhr vorzuzeigen 
und mit demselben die Zeit zu bestimmen. 
1,20 
1,20 
1,40 
1,60 
1,60 
1,20 
1.50 
2,- 
2.50 
1.50 
2- 
3,— 
2- 
3,- 
2,o0 
2.50 
1.50 
1,50 
2- 
2,— 
1,20 
2,- 
2- 
1,- 
1- 
1.20 i 
1.20 
1.50 
2.50 
3,- 
V. Gepäck st ücke: Für ein Gepäckstück 
30 Pf. Handgepäck ist frei. Zum Handgepäck 
gehören Hutschachteln, kleine Reisetaschen und 
sonstige kleine Gepäckstücke. 
VI. Wartezeit: Für die 5 Minuten über- 
steigende Wartezeit 30 Pf. für jede angefangene 
Viertelstunde. Wird eine Thourfahrt auf Ver- 
langen des Fahrgastes auf nicht länger als fünf 
Minuten unterbrochen, so sind für eine solche 
Unterbrechung 20 Pf. zu zahlen. 
VII. Allgemeine Bestimmungen. 
1. Falls der Fahrgast nach Zeit zu fahren 
wünscht, hat er dies dem Droschkenkutscher vor 
Beginn der Fahrt zu erklären und mit demselben 
die Anfangszeit zu bestimmen. Für Tourfahrten, 
für welche vorstehend eine Taxe nicht bestimmt 
ist, tritt die Berechnung nach Zeit ein, wenn 
nicht Fahrgast und Droschkenkutscher eine andere 
Vereinbarung über die zu zahlende Vergütung 
getroffen haben. 
2. Innerhalb der Grenzen unter 1 sind die 
aus dem nächstbelegenen Halteplatze haltenden 
Droschkenkutscher verpflichtet, die Fahrgäste un- 
entgeltlich abzuholen. Im klebrigen ist für das 
Abholen die Halste der für eine Person geltenden 
Taxe zu bezahlen. 
3. Fahren die Fahrgäste innerhalb 10 Minuten 
von dem Bestimmungsorte nach dem Abfahrts 
orte zurück, so ist für diese Rückfahrt die Hälfte 
der Taxe zu befahlen und wird für den Aufent- 
halt nichts entrichtet. 
4. Werden aus der direkten Fahrt nach dem 
vom ersten Fahrgast angegebenen letzten Be- 
stiminungsorte andere Fahrgäste ausgenommen, 
so gilt die ganze Fahrt als eine von dem ersten 
Abgangsort bis zum letzten Bestimmungsort 
gehende Tour, falls die Fahrt nicht ans 
den einzelnen Stellen durch eine län 
ger als 5 Minuten dauernde Wartezeit 
unterbrochen wird. Für die Wartezeit ist in 
einem solchen Falle wenn dieselbe auf den einzel- 
nen Stellen nicht länger als ö Minuten dauert, 
nichts zu zahlen. 
5. Für ein Kind unter 10 Jahren ist die 
Hälfte 'der Taxe zu entrichten. Ist jedoch ein 
solches Kind der einzige Fahrgast, so ist die 
gewöhnliche Taxe zu zahlen. 
6. Von 10-11 Uhr Abends und 6-7 Uhr 
Morgens wird die Hälfte der Taxe mehr bezahlt. 
Von 11 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens ist die 
doppelte Taxe zu entrichten. 
Chaussee- und Brückengelder für die Hin- und 
Rückfahrt zahlen die Fahrgäste.
	        
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