Abth. II 4.
Allgemeine Nachrichten.
41
e n -
für
1,20
1,-
U> Für eine Fahrt bis zu folg
"E >i Endpunkten einschließlich
k > n e Person:
Bellevue und Marienhöhe
Riemannsweg vom Karvlineuwege bis
zum Anfang des DüsternbrookerHolzes Ji
Kiemannsweg bis zu dem von Bellevue
kommenden Privatwege des Besitzers
von Forsteck
Sternwarte . > ,,
Zorsteck „
Baumschule
Düveisbekerweg „
Meltzgarten (bis zum Wohnhauses . . „
£lt- und Neu-Chistinenhöhe ,,
Wik bis zur Mühle „
Holtenauer Schleuse ,,
Kempen ,,
Kieler Hos ,,
Knooper Schleuse »
Kopperpahl »
Suchsdors
Kron-hagen »
Hasseldieksdamm »
Winterbek bis zum Rehm'schen Gasthaus „
Hamburger Baum
'siberttug ,,
Hammer
Hornheim »
Biehburg »
Karlsburg
Gaarden — Landkreis Kiel — soweit
es nicht unter 1 der Taxe fällt. . . ,,
Gaarden — Kreis Plön — die Schön
bergerstraße bis zum Karlslhal...»
DieSchönbergerstraße bis zur Kaiserstraße „
Kaiserstr., Werftdivisionskaserne, Preetzer-
siraße, Preetzer Chaussee bis zur
Preetzerstraße
Ellerbek »
Wellingdorf und Neumühlen . .. »
Für jede Person mehr 30 Ps.
IV. Stunden fahrten:
für eine Person. . . 1,50 Ji
für jede Person mehr 0,30 „
^ Die Zeit der Rückfahrt der Droschke nach ihrem
^tandorle ist bei Fahrten außerhalb der unter
I bezeichneten Grenzen mit zu berechnen.
Be, Fahrten über eine Stunde ist die Bereich-
nung „ach Viertelstunden zulässig. ,
Bei der Zeitfahrt hat der Kutscher vor Beginn
derselben dem Fahrgast seine Uhr vorzuzeigen
und mit demselben die Zeit zu bestimmen.
1,20
1,20
1,40
1,60
1,60
1,20
1.50
2,-
2.50
1.50
2-
3,—
2-
3,-
2,o0
2.50
1.50
1,50
2-
2,—
1,20
2,-
2-
1,-
1-
1.20 i
1.20
1.50
2.50
3,-
V. Gepäck st ücke: Für ein Gepäckstück
30 Pf. Handgepäck ist frei. Zum Handgepäck
gehören Hutschachteln, kleine Reisetaschen und
sonstige kleine Gepäckstücke.
VI. Wartezeit: Für die 5 Minuten über-
steigende Wartezeit 30 Pf. für jede angefangene
Viertelstunde. Wird eine Thourfahrt auf Ver-
langen des Fahrgastes auf nicht länger als fünf
Minuten unterbrochen, so sind für eine solche
Unterbrechung 20 Pf. zu zahlen.
VII. Allgemeine Bestimmungen.
1. Falls der Fahrgast nach Zeit zu fahren
wünscht, hat er dies dem Droschkenkutscher vor
Beginn der Fahrt zu erklären und mit demselben
die Anfangszeit zu bestimmen. Für Tourfahrten,
für welche vorstehend eine Taxe nicht bestimmt
ist, tritt die Berechnung nach Zeit ein, wenn
nicht Fahrgast und Droschkenkutscher eine andere
Vereinbarung über die zu zahlende Vergütung
getroffen haben.
2. Innerhalb der Grenzen unter 1 sind die
aus dem nächstbelegenen Halteplatze haltenden
Droschkenkutscher verpflichtet, die Fahrgäste un-
entgeltlich abzuholen. Im klebrigen ist für das
Abholen die Halste der für eine Person geltenden
Taxe zu bezahlen.
3. Fahren die Fahrgäste innerhalb 10 Minuten
von dem Bestimmungsorte nach dem Abfahrts
orte zurück, so ist für diese Rückfahrt die Hälfte
der Taxe zu befahlen und wird für den Aufent-
halt nichts entrichtet.
4. Werden aus der direkten Fahrt nach dem
vom ersten Fahrgast angegebenen letzten Be-
stiminungsorte andere Fahrgäste ausgenommen,
so gilt die ganze Fahrt als eine von dem ersten
Abgangsort bis zum letzten Bestimmungsort
gehende Tour, falls die Fahrt nicht ans
den einzelnen Stellen durch eine län
ger als 5 Minuten dauernde Wartezeit
unterbrochen wird. Für die Wartezeit ist in
einem solchen Falle wenn dieselbe auf den einzel-
nen Stellen nicht länger als ö Minuten dauert,
nichts zu zahlen.
5. Für ein Kind unter 10 Jahren ist die
Hälfte 'der Taxe zu entrichten. Ist jedoch ein
solches Kind der einzige Fahrgast, so ist die
gewöhnliche Taxe zu zahlen.
6. Von 10-11 Uhr Abends und 6-7 Uhr
Morgens wird die Hälfte der Taxe mehr bezahlt.
Von 11 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens ist die
doppelte Taxe zu entrichten.
Chaussee- und Brückengelder für die Hin- und
Rückfahrt zahlen die Fahrgäste.