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Allgemeine Nachrichten.
Abth. II 4.
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Wohnungs- oder Dienstwechsel innerhalb der
Stadt verpflichtet, sofern sie sich nicht durch
Einsicht der polizeilichen Bescheinigung von der
bereits erfolgten Meldung Ueberzeugung ver
schafft haben.
Die Meldungen für Kiel sind im Personen-
standbüreau, für nur vorübergehend sich hier
Aushaltende im Polizei-Melde-Zimmer (Damm-
straße 5 resp. 32) zu bewirken.
Wer den Betrieb eines stehenden Ge
werbes anfängt, muß davon vorher oder
spätestens gleichzeitig mit dem Beginne des
Betriebes dem Gemeindevoistand des Ortes, wo
solches geschieht, schriftlich oder zu Protokoll
Anzeige machen. Diese Verpflichtung trifft auch
denjenigen, welcher
a. das Gewerbe eines Anderen übernimmt,
und fortsetzt,
b. neben seinem bisherigen Gewerbe oder an
Stelle desselben ein anderes Gewerbe anfängt.
Gewerbetreibende, welche an mehreren Orten
in Preußen einen stehenden Betrieb unterhalten,
haben an jedem Orte, wo solches geschieht, den
Anfang des einzelnen Betriebes anzumelden.
Das Aufhören eines steuerpflichtigen Ge
werbes ist dem Vorsitzenden des für die Veran
lagung zuständigen Steuerausschusjes schriftlich
anzuzeigen.
(Meldung für Kiel im Personenstandsbüreau.)
Zum einjährig- fr ei willi gen Militär.
Dienst sind Meldungen behufs Zulassung zur
Prüfung frühe st ens nach vollendetem 17.
Lebensjahre und spätestens bis zum 1. Februar
des Jahres, in welchem der Bewerber das 20.
Lebensjahr vollendet hat, bei der Ersatzkommission
des Ausenthaltsortes anzubringen.
Gcsuchsanlagen: a. Geburtsschein, b. Bescher-
nigung der Einwilligung des Vaters, oder Vor
mundes mit der Erklärung über die Bereitwillig
keit und Fähigkeit, den Freiwilligen wädrend
einer einjährigen aktiven Dienstzeit zu bekleiden,
auszurüsten und die Kosten für Wohnung und
Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu
muß obrigkeitlich bescheinigt sein. c. Ein Un-
bescholtenheitszeugniß.
Im Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist
anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen
die Prüfung gewünscht wird, auch ist ein selbst-
geschriebener Lebenslauf beizufügen.
Wer die Berechtigung zum einj.-freiwilligen
Dienst auf Grund eines Schulzeugnisses
erwirken will, hat das betr. Gesuch mit denselben !
Anlagen, wie oben angegeben, bei der König!. |
Prüfungskommission für Einjahrig-Freiwillige in j
Schleswig spätestens bis zum 1. April des 20. |
Lebensjahres anzubringen. Der zum einjährig
freiwilligen Dienst Berechtigte hat beim Eintritt
in das militärpflichtige Alter <20. Lebensjahr)
seine ev. Zurückstellung bei der Ersatz-Kommission j
des Aushebungsbezirks, wo er gestellungspflichtig I
ist, unter Einsendung seines Berechtigungsscheines !
zu beantragen.
Für den freiwilligen Eintritt zum zwei-
jährigen aktiven Dienst ist die Meldung bei der
Ersatzkommission des Aufenthaltsortes zu bean-
trage».
Den mit Meldeschein versehenen steht die Wahl
des Truppentheiles frei.
Militärpflichtige haben sich vom 15-
Januar bis 1. Februar des Jahres, in welchem
sie das 20. Lebensjahr vollenden, zur Ausnahme
in die Rekrutirungs-Stammrolle anzumelden.
Außerhalb Kiels Geborene haben ihren Taufschein
zu produziren. Für zeitig Abwesende sind die
Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrik'
Herren zur Anmeldung verpflichtet.
Militärpflichtige, welche ihren Wohnort im
Laufe des Jahres wechseln, haben innerhalb
3er Tage sich bei der betr. Behörde des alten
Wohnortes ab- und der des neuen anzumelden.
Verschuldete Versäumniß dieser Vorschriften
unterliegt einer Geldstrafe bis zu 30 Ji oder
einer Haststrafe bis zu 3 Tagen.
Die Anmeldung zur Stammrolle ist solange
zu wiederholen, bis über den Militärpflichtigen
definitiv entschieden ist.
(Meldung für Kiel im Militärbüreau, im
Stadthause, Dammstraße 3a.)
Geburten sind binnen 7 Tagen, die Angabe
der Vornamen des Kindes binnen 2Monaten
nach der Geburt desselben, Todesfälle späte
stens am nächsten Werktage beim Standesamt
(Flecthörn 50) zur Anzeige zu bringen.
Taxen.
Taxe für die Kieler Droschken.
(vom 10. Dezcnlber 1886).
I. Für eine Fahrt in der Stadt bis zu
folgenden Endpunkten einschließlich:
Bahnhofsstraße, Gaardenerstraße, Ecke des
Sophienblatts u. Königswegs, Königsweg, Winter-
bekerstraße, Papenkamp und Kirchhofsällee, beide
bis zum neuen Kirchhof, Hasseldiecksdammerweg
und Kronshagenerweg, beide bis zum Grundstück
des städtischen Armen- und Krankenhauses, Eng
lischer Garten, Knooperweg bis zur Jungmann
straße, Jungmannstraße, Marinekasernen, Marine-
Waschanstalt, Marinelazareth, Schwanenweg,
Düsternbrookerweg bis zum Schwanenweg
für eine Person. . . . 60 Pf.
für jede Person mehr. . 10 Ps.
II. Für eine Fahrt über diese Grenze
hinaus bis zu folgenden Endpunkten
einschließlich: Lübeker Chaussee bis zur
Gastwirthschaft „Zur Perle", Krusenrott, Ham
burger Chaussee bis zur Gastwirthschaft „Hohe
luft", Eckernförder Chaussee bis zur Kieler
Mühle, Ecke des Ku ooperwegesund der Holtenauer-
straße, Beselerallee, Niemannsweg bis zum
Karvlinenwege, Düsternbrookerweg bis zur neuen
Seebadeanstalt
für eine Person ... 80 Pf.
für jede Person mehr. . 20 Pf.