Full text: (1895)

Abth. II 4. Allgemeine 
** Hälfte der Taxe mehr, von 12 Uhr Nachts | 
6,8 7 Uhr Morgens die doppelte Taxe. 
4. Wenn in Gemäßheit des § 7 der Polizei 
verordnung, betreffend die Bootführer, ein Boot 
^vn 2 Mann geführt werden muß, ist die doppelte 
^vxe zu entrichten. 
Die Thiertödtung 
svird i„ Veranlassung des Kieler Thierschutz 
vereins in schneller und schonender Weife nach 
Anordnung des Kreisthierarztes von dem Abdecker 
»randsen, Hasseldieksdaminerweg, ausgeführt. 
jedermann kann Thiere zu dem Zweck dort 
en lenden, oder die Abholung, welche nur 
iI7°utags und Donnerstags Vormittags bis 
j^i-Uhr erfolgt, schriftlich bestellen. Es ist zu 
Behufe bei Herrn Vergolder Ai. Heuck, 
^ orstadt 43, ein Brieftasten auf dem Hausflur 
angebracht. 
Nachrichten. 41 
| Die ortsanwesende Einwohnerzahl Kiels 
i hat nach den Volkszählungen betragen inkl. 
Militärbevölkerung in den Jahren: 
, 1750 4500 *°‘ n lnoAA 
1781 6667 
1798 7000 
1803 7075 
1825 10035 
1835 11620 .... 
Militärpersonen sind in der Bevölkerungszahl 
enthalten: 1867:3110, 1871: 3080, 1875: 1292, 
1880 : 3086, 1885 : 3125, 1890 : 4506. 
1840 
12344 
1871 
1845 
13572 
1875 
1855 
16218 
1880 
1860 
17541 
1885 
1864 
18770 
1890 
1867 
27136. 
31764 
37246 
43594 
51706 
69172 
1871 — 
1875 = 
1880 — 
1885 — 
1890 = 
Wohngeb. 
1772 
2121 
2319 
2720 
3581 
Haushalt. Anstalten 
6251 
7737 
9014 
10833 
14210 
41 
62 
58 
57 
76 
Auszug aus der Stolgebühren-Taxe 
für die Kieler Kirchengemeinde. 
i 
i . Es werden für die Kirchenkasse erhoben: 
1• bet Taufen: . _ , 
a ) Ktrchentaufen am Sonntage zu der für diese Taufen 
,,, festgesetzten Zeit 
b ) für sonstige Kirchentaufen 
7, » " Haustausen 
d ) Nothtaufen nichts. . . ., m.niiUr 
Taufen von Zwillingen nur die einfache Ge ) 
9 . bei Konfirmationsunterricht 
a ) für Traumigen am Sonntage zu der für diese 
Trauungen festgesetzte» Zeit. • • • 
b ) für sonstige Trauungen in der Kirche ... . 
c ) für Trauungen im Hanse in Krankheitsfällen. 
d ) , für sonstige Trauungen im Hause 
3. bei Beerdigungen: 
а ) für Leichenreden 
б) für Läuten der Kirchenglocken, wenn solches verlangt 
wird, an die Kirchenkasse • ■ ■ ; ^ {ü . 
Dauert das Läuten länger wie 1 Stunde 0 
jede fernere angefangene Stunde. . . . 
Außerdem ist der Arbeitslohn an die Lautenden zu zahlen. 
Kosten und 
l. für Gräber und für Benutzung der Kapelle | 
und des Leichenhauses aus den Kieler Friedhosen. 
Es ist zu bezahlen: dff 
1. für den Platz zu einem Kapellengrab 
für das Quadrai-Meter Fläche . . - 
2. für den Platz zu einem gemauerteil 
Grab für das Ouadrat-Meter Fläche . 
3. für den Platz zu einem Erbbegräbniß (fi 
3 Meier lang, 1,5 Meter breit 
— 4,5 Qu.-Mtr. . . . 
dnu V . 
I I II. | III. I IV. I V. j VI. 
Maximalgrenze des steuerpflichtigen 
skiri'knmmens. 
Ji 
Ji I 
Ji 1 
Ji 
1200 
2400 
3600 
6000 
2 
5 
10 
15 
2 
5 
8 
12 
— 
5 
10 
15 
5 
10 
15 
20 
5 
10 
15 
20 
10 
15 
20 
30 
3 
5 
10 
15 
15 
15 
15 
15 
15 
15 
15 
15 
8400 > über 
8400 
20 30 
16 20 
30 
45 
45 
60 
30 
15 
15 
30 
30 
45 
20 
15 
15 
30 
20 
45 - 
Gebühren 
3 Meter lang, 2,5 Meter breit 
^ 7,5 Qu.-Mtr 75 - 
und für jede Leichenbrcite mehr 
(3 Qu.-Mtr.) 30 - 
4. für den Platz zu einem Erbbegräbniß (II) 
2,3 Mtr. lang, 1,15 Mtr. breit 
— 2,65 Qu.-Mtr 27 
2,3 Mtr. lang, 2,3 Mtr. breit 
= 5,29 Qu.-Mtr 54 
2,3 Mtr. lang, 3,45 Mtr. breit 
- 7,93 Ou.-Mtr 80
	        
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