Abth. II 4. Allgemeine
** Hälfte der Taxe mehr, von 12 Uhr Nachts |
6,8 7 Uhr Morgens die doppelte Taxe.
4. Wenn in Gemäßheit des § 7 der Polizei
verordnung, betreffend die Bootführer, ein Boot
^vn 2 Mann geführt werden muß, ist die doppelte
^vxe zu entrichten.
Die Thiertödtung
svird i„ Veranlassung des Kieler Thierschutz
vereins in schneller und schonender Weife nach
Anordnung des Kreisthierarztes von dem Abdecker
»randsen, Hasseldieksdaminerweg, ausgeführt.
jedermann kann Thiere zu dem Zweck dort
en lenden, oder die Abholung, welche nur
iI7°utags und Donnerstags Vormittags bis
j^i-Uhr erfolgt, schriftlich bestellen. Es ist zu
Behufe bei Herrn Vergolder Ai. Heuck,
^ orstadt 43, ein Brieftasten auf dem Hausflur
angebracht.
Nachrichten. 41
| Die ortsanwesende Einwohnerzahl Kiels
i hat nach den Volkszählungen betragen inkl.
Militärbevölkerung in den Jahren:
, 1750 4500 *°‘ n lnoAA
1781 6667
1798 7000
1803 7075
1825 10035
1835 11620 ....
Militärpersonen sind in der Bevölkerungszahl
enthalten: 1867:3110, 1871: 3080, 1875: 1292,
1880 : 3086, 1885 : 3125, 1890 : 4506.
1840
12344
1871
1845
13572
1875
1855
16218
1880
1860
17541
1885
1864
18770
1890
1867
27136.
31764
37246
43594
51706
69172
1871 —
1875 =
1880 —
1885 —
1890 =
Wohngeb.
1772
2121
2319
2720
3581
Haushalt. Anstalten
6251
7737
9014
10833
14210
41
62
58
57
76
Auszug aus der Stolgebühren-Taxe
für die Kieler Kirchengemeinde.
i
i . Es werden für die Kirchenkasse erhoben:
1• bet Taufen: . _ ,
a ) Ktrchentaufen am Sonntage zu der für diese Taufen
,,, festgesetzten Zeit
b ) für sonstige Kirchentaufen
7, » " Haustausen
d ) Nothtaufen nichts. . . ., m.niiUr
Taufen von Zwillingen nur die einfache Ge )
9 . bei Konfirmationsunterricht
a ) für Traumigen am Sonntage zu der für diese
Trauungen festgesetzte» Zeit. • • •
b ) für sonstige Trauungen in der Kirche ... .
c ) für Trauungen im Hanse in Krankheitsfällen.
d ) , für sonstige Trauungen im Hause
3. bei Beerdigungen:
а ) für Leichenreden
б) für Läuten der Kirchenglocken, wenn solches verlangt
wird, an die Kirchenkasse • ■ ■ ; ^ {ü .
Dauert das Läuten länger wie 1 Stunde 0
jede fernere angefangene Stunde. . . .
Außerdem ist der Arbeitslohn an die Lautenden zu zahlen.
Kosten und
l. für Gräber und für Benutzung der Kapelle |
und des Leichenhauses aus den Kieler Friedhosen.
Es ist zu bezahlen: dff
1. für den Platz zu einem Kapellengrab
für das Quadrai-Meter Fläche . . -
2. für den Platz zu einem gemauerteil
Grab für das Ouadrat-Meter Fläche .
3. für den Platz zu einem Erbbegräbniß (fi
3 Meier lang, 1,5 Meter breit
— 4,5 Qu.-Mtr. . . .
dnu V .
I I II. | III. I IV. I V. j VI.
Maximalgrenze des steuerpflichtigen
skiri'knmmens.
Ji
Ji I
Ji 1
Ji
1200
2400
3600
6000
2
5
10
15
2
5
8
12
—
5
10
15
5
10
15
20
5
10
15
20
10
15
20
30
3
5
10
15
15
15
15
15
15
15
15
15
8400 > über
8400
20 30
16 20
30
45
45
60
30
15
15
30
30
45
20
15
15
30
20
45 -
Gebühren
3 Meter lang, 2,5 Meter breit
^ 7,5 Qu.-Mtr 75 -
und für jede Leichenbrcite mehr
(3 Qu.-Mtr.) 30 -
4. für den Platz zu einem Erbbegräbniß (II)
2,3 Mtr. lang, 1,15 Mtr. breit
— 2,65 Qu.-Mtr 27
2,3 Mtr. lang, 2,3 Mtr. breit
= 5,29 Qu.-Mtr 54
2,3 Mtr. lang, 3,45 Mtr. breit
- 7,93 Ou.-Mtr 80