Abth. II 4.
Allgemeine Nachrichten.
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ni. Für eine Fahrt bis zu folg en
den Endpunkten einschließlich für
^ine Person:
Bellevue und Marienhöhc -A 1,20
Niemannsweg vom Karolinenwege bis
zum Anfang des Düsternbrooker Holzes A 1,—
Niemannsweg bis zu deni von Bellevue
konnnenden Privalwege des Besitzers
von Forsteck A 1,20
Sternwarte 1,20
Forsteck ■ 1,40
Baumichule 1,60
Düvelsbekerweg 1,60
Meltzgarten fbis zum Wohnhause) . . „ 1,20
Kst- und Neu-Christinenhöhe .... „ 1,50
Wik bis zur Mühle 2,—
Holtenaner Schleuse 2,50
Kempen 1,50
Kieler Hof 2,-
Änoopet Schleuse • „ 3,—
Kopperpahl „ 2,—
Suchsdorf 3 —
Kronshagcn „ 2,50
Hasseldieksdamni „ 2,50
Winterbek bis zum Rehm'schen Gasthaus „ 1,50
Hamburger Baum 1,50
Übertrug 2,—
Hammer
Hornheim
Blehburg
Karlsburg
Gaarden
Landkreis Kiel - soweit
es nicht unter 1 der Taxe fällt. - -
Gaarden — Kreis Plön — die Schön-
bergerstraße bis zum Karlsthal. .
DieSchviibergerstraße bis zurKaiserstraßc
Karlsthal ■ •
Kaiserstr., Werftdivisionskaserne, Preetzer-
ßraße, Preetzer Chaussee bis zur
::::....
Wellingdorf und Nenmühlen „3,
Für jede Person mehr 30 Pf.
IV. S tunde ii fahrt e n :
2,-
1,20
2,-
2,—
1,—
1,—
1,20
1,20
1.50
2.50
für eine Person . . 1,50 Ji
für jede Person mehr 0,30 „
Die Zeit der Rückfahrt der Droschke nach ihrem
Standorte ist bei Fahrten außerhalb der unter
1 bezeichneten Grenzen mit zu berechnen.
Bei Fahrten über eine Stunde ist die Berech
nung nach Viertelstunden zulässig.
Bei der Zeitfahrt hat der Kutscher vor Beginn
derselben dem Fahrgast seine Uhr vorzuzeigen
und mit demselben die Zeit zu bestimmen.
V. Gepäckstücke: Für ein Gepäckstück
30 Pf. Handgepäck ist frei. Zum Handgepäck
gehören Hutschachteln, kleine Reisetaschen und
sonstige kleine Gepäckstücke.
VI. Wartezeit: Für die 5 Minuten über-
steigende Wartezeit 30 Pf. für jede angefangene
Viertelstunde. Wird eine Tourfahrt auf Ver
langen des Fahrgastes aus nicht länger als fünf
Minuten unterbrochen, so sind für eine solche
Unterbrechung 20 Pf. zu zahlen.
VII. Allgemeine Be st im m ungen.
1. Falls der Fahrgast nach Zeit zu fahren
wünscht, hat er dies dem Droschkenkutscher vor
Beginn der Fahrt zu erklären und mit demselben
die Anfangszeit zu bestimmen. Für Toursahrten,
für welche vorstehend eine Taxe nicht bestimmt
ist, tritt die Berechnung nach Zeit ein, wenn
nicht Fahrgast und Droschkenkutscher eine andere
Vereinbarung über die zu zahlende Vergütung
getroffen haben.
2. Innerhalb der Grenzen unter I sind die
aus dem nächstbelegenen Halteplatze haltenden
! Droschkenkutscher verpflichtet, die Fahrgäste un
entgeltlich abzuholen. Im Uebrigen ist für das
Abholen die Hälfte der für eine Person geltenden
Taxe zu bezahlen.
3. Fahren die Fahrgäste innerhalb 10 Minuten
von dem Bestimmungsorte nach dem Abfahrts
orte zurück, so ist sür diese Rückfahrt die Hälfte
der Taxe zu bezahlen und wird für den Aufent
halt nichts entrichtet.
4. Werden auf der direkten Fahrt nach dem
vom ersten Fahrgast angegebenen letzten Be>
stinimungsorte andere Fahrgäste aufgenomnien,
so gilt die ganze Fahrt als eine von dem ersten
Abgangsort bis zum letzten Bestimmungsort
gehende Tour, falls die Fahrt nicht auf
den einzelnen Stellen durch eine län
ger als 5 Minuten dauernde Wartezeit
u nterbro chen wird. Für die Wartezeit ist in
einem solchen Falle, wenn dieselbe auf den einzel
nen Stellen nicht länger als 5 Minuten dauert,
nichts zu zahlen.
5. Für ein Kind unter 10 Jahren ist die
Hälfte der Taxe zu entrichten. Ist jedoch ein
solches Kind der einzige Fahrgast, so ist die
gewöhnliche Taxe zu zahlen.
6. Von 10-11 Uhr Abends und 6-7 Uhr
Morgens wird die Hälfte der Taxe mehr bezahlt.
Von 11 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens ist die
doppelte Taxe zu entrichten.
Chaussee- und Brückengelder für die Hin- und
Rückfahrt zahlen die Fahrgäste.