Full text: (1895)

Abth. II 4. 
Allgemeine Nachrichten. 
39 
ni. Für eine Fahrt bis zu folg en 
den Endpunkten einschließlich für 
^ine Person: 
Bellevue und Marienhöhc -A 1,20 
Niemannsweg vom Karolinenwege bis 
zum Anfang des Düsternbrooker Holzes A 1,— 
Niemannsweg bis zu deni von Bellevue 
konnnenden Privalwege des Besitzers 
von Forsteck A 1,20 
Sternwarte 1,20 
Forsteck ■ 1,40 
Baumichule 1,60 
Düvelsbekerweg 1,60 
Meltzgarten fbis zum Wohnhause) . . „ 1,20 
Kst- und Neu-Christinenhöhe .... „ 1,50 
Wik bis zur Mühle 2,— 
Holtenaner Schleuse 2,50 
Kempen 1,50 
Kieler Hof 2,- 
Änoopet Schleuse • „ 3,— 
Kopperpahl „ 2,— 
Suchsdorf 3 — 
Kronshagcn „ 2,50 
Hasseldieksdamni „ 2,50 
Winterbek bis zum Rehm'schen Gasthaus „ 1,50 
Hamburger Baum 1,50 
Übertrug 2,— 
Hammer 
Hornheim 
Blehburg 
Karlsburg 
Gaarden 
Landkreis Kiel - soweit 
es nicht unter 1 der Taxe fällt. - - 
Gaarden — Kreis Plön — die Schön- 
bergerstraße bis zum Karlsthal. . 
DieSchviibergerstraße bis zurKaiserstraßc 
Karlsthal ■ • 
Kaiserstr., Werftdivisionskaserne, Preetzer- 
ßraße, Preetzer Chaussee bis zur 
::::.... 
Wellingdorf und Nenmühlen „3, 
Für jede Person mehr 30 Pf. 
IV. S tunde ii fahrt e n : 
2,- 
1,20 
2,- 
2,— 
1,— 
1,— 
1,20 
1,20 
1.50 
2.50 
für eine Person . . 1,50 Ji 
für jede Person mehr 0,30 „ 
Die Zeit der Rückfahrt der Droschke nach ihrem 
Standorte ist bei Fahrten außerhalb der unter 
1 bezeichneten Grenzen mit zu berechnen. 
Bei Fahrten über eine Stunde ist die Berech 
nung nach Viertelstunden zulässig. 
Bei der Zeitfahrt hat der Kutscher vor Beginn 
derselben dem Fahrgast seine Uhr vorzuzeigen 
und mit demselben die Zeit zu bestimmen. 
V. Gepäckstücke: Für ein Gepäckstück 
30 Pf. Handgepäck ist frei. Zum Handgepäck 
gehören Hutschachteln, kleine Reisetaschen und 
sonstige kleine Gepäckstücke. 
VI. Wartezeit: Für die 5 Minuten über- 
steigende Wartezeit 30 Pf. für jede angefangene 
Viertelstunde. Wird eine Tourfahrt auf Ver 
langen des Fahrgastes aus nicht länger als fünf 
Minuten unterbrochen, so sind für eine solche 
Unterbrechung 20 Pf. zu zahlen. 
VII. Allgemeine Be st im m ungen. 
1. Falls der Fahrgast nach Zeit zu fahren 
wünscht, hat er dies dem Droschkenkutscher vor 
Beginn der Fahrt zu erklären und mit demselben 
die Anfangszeit zu bestimmen. Für Toursahrten, 
für welche vorstehend eine Taxe nicht bestimmt 
ist, tritt die Berechnung nach Zeit ein, wenn 
nicht Fahrgast und Droschkenkutscher eine andere 
Vereinbarung über die zu zahlende Vergütung 
getroffen haben. 
2. Innerhalb der Grenzen unter I sind die 
aus dem nächstbelegenen Halteplatze haltenden 
! Droschkenkutscher verpflichtet, die Fahrgäste un 
entgeltlich abzuholen. Im Uebrigen ist für das 
Abholen die Hälfte der für eine Person geltenden 
Taxe zu bezahlen. 
3. Fahren die Fahrgäste innerhalb 10 Minuten 
von dem Bestimmungsorte nach dem Abfahrts 
orte zurück, so ist sür diese Rückfahrt die Hälfte 
der Taxe zu bezahlen und wird für den Aufent 
halt nichts entrichtet. 
4. Werden auf der direkten Fahrt nach dem 
vom ersten Fahrgast angegebenen letzten Be> 
stinimungsorte andere Fahrgäste aufgenomnien, 
so gilt die ganze Fahrt als eine von dem ersten 
Abgangsort bis zum letzten Bestimmungsort 
gehende Tour, falls die Fahrt nicht auf 
den einzelnen Stellen durch eine län 
ger als 5 Minuten dauernde Wartezeit 
u nterbro chen wird. Für die Wartezeit ist in 
einem solchen Falle, wenn dieselbe auf den einzel 
nen Stellen nicht länger als 5 Minuten dauert, 
nichts zu zahlen. 
5. Für ein Kind unter 10 Jahren ist die 
Hälfte der Taxe zu entrichten. Ist jedoch ein 
solches Kind der einzige Fahrgast, so ist die 
gewöhnliche Taxe zu zahlen. 
6. Von 10-11 Uhr Abends und 6-7 Uhr 
Morgens wird die Hälfte der Taxe mehr bezahlt. 
Von 11 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens ist die 
doppelte Taxe zu entrichten. 
Chaussee- und Brückengelder für die Hin- und 
Rückfahrt zahlen die Fahrgäste.
	        
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