Full text: (1895)

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Allgemeine Nachrichten. 
Abth. II 4. 
Anzuge und innerhalb 20 Tagen nach jedem 
Wohnungs- oder Dienstwechsel innerhalb der 
Stadt verpflichtet, sofern sie sich nicht durch 
Einsicht der polizeilichen Bescheinigung von der 
bereits erfolgten Meldung Ueberzeugung ver 
schafft haben. 
Die Meldungen für Kiel sind im Personen- 
standbüreau, für nur vorübergehend sich hier 
Aufhaltende im Polizei-Melde-Zimmer (Damm 
straße 5 resp. 32) zu bewirken. 
Wer den Betrieb eines stehenden Ge 
werbes anfängt, muß davon vorher oder 
spätestens gleichzeitig mit dem Beginne des 
Betriebes dem Gemeindevorstand des Ortes, wo 
solches geschieht, schriftlich oder zu Protokoll 
Anzeige machen. Diese Verpflichtung trifft auch 
denjenigen, welcher 
a. das Gewerbe eines Anderen übernimmt, 
und fortsetzt, 
b. neben seinem bisherigen Gewerbe oder an 
Stelle desselben ein anderes Gewerbe anfängt. 
Gewerbetreibende, welche an mehreren Orten 
in Preußen einen stehenden Betrieb unterhalten, 
haben an jedem Orte, wo solches geschieht, den 
Anfang des einzelnen Betriebes anzumelden. 
Das Aufhören eines steuerpflichtigen Ge 
werbes ist dem Vorsitzenden des für die Ver 
anlagung zuständigen Stenerausschusses schrift 
lich anzuzeigen. 
(Meldung für Kiel im Personenstandsbüreau.) 
Zum einjährig.freiwilligen Militär- 
Dienst sind Meldungen behufs Zulassung zur 
Prüfung frühestens nach vollendetem 17. 
Lebensjahre und spätestens bis zum 1. Februar 
des Jahres, in welchem der Bewerber das 20. 
Lebensjahr vollendet hat, bei der Ersatzkommission 
des Aufenthaltsortes anzubringen. 
Gesuchsanlagen: a. Geburtsschein, b. Beschei 
nigung der Einwilligung des Vaters, oder Vor- ! 
mundes mit der Erklärung über die Btreitwillig- 
keit und Fähigkeit, den Freiwilligen während 
einer einjährigen aktiven Dienstzeit zu bekleiden, 
auszurüsten und die Kosten für Wohnung und 
Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu 
muß obrigkeitlich bescheinigt sein. c. Ein Un- 
bescholtenheitszeugniß. 
Im Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist 
anzugeben, in welchen zwei 'fremden Sprachen 
die Prüfung gewünscht wird, auch ist ein selbst 
geschriebener Lebenslauf beizufügen. 
Wer die Berechtigung zum einj.-freiwilligen 
Dienst auf Grund eines Schulzeugnisses 
erwirken will, hat das betr. Gesuch mit denselben 
Anlagen, wie oben angegeben, bei der König!. 
Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige in 
Schleswig spätestens bis zum 1. April des 20. 
Lebensjahres anzubringen. Der zum einjährig- 
freiwilligen Dienst Berechtigte hat beim Eintritt 
in das militärvflichtige Alter (20. Lebensjahr) 
seine ev. Zurückstellung bei der Ersatz-Kommission 
des Aushebungsbezirks, wo er gestellungspflichtig 
ist, unter Einsendung seines Berechtigungsscheines l 
zu beantragen. I 
Für den freiwilligen Eintritt zum zwei 
jährigen aktiven Dienst ist die Meldung bei der 
Erfatzkommission des Aufenthaltsortes zu bean 
tragen. 
Den mit Meldeschein versehenen steht die Wahl 
des Truppenteiles frei. 
Militärvflichtige haben sich vom 15. 
Januar bis 1. Februar des Jahres, in welchem 
sie das 20. Lebensjahr vollenden, zur Aufnahme 
in die Rekrutirungs-Stammrolle anzumelden. 
Außerhalb Kiels Geborene haben ihren Taufschein 
zu produzieren. Für zeitig Abwesende sind die 
Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrik 
herren zur Anmeldung verpflichtet. 
Militärpflichtige, welche ihren Wohnort im 
Laufe des Jahres wechseln, haben innerhalb 
3er Tage sich bei der betr. Behörde des alten 
Wohnortes ab- und der des neuen anzumelden. 
Verschuldete Versäumniß dieser Vorschriften 
unterliegt einer Geldstrafe bis zu 30 J& oder 
einer.haftstrafe bis zu 3 Tagen. 
Die Anmeldung zur Stammrolle ist solange 
u wiederholen, bis über den Militärpflichtigen 
efinitiv entschieden ist. 
(Meldung für Kiel im Militärbüreau, im 
Stadthause, Dammstraße 3».) 
Geburten sind binnen 7 Tagen, die Anqabe 
der Vornamen des Kindes binnen 2 Monaten 
nach der Geburt desselben, Todesfälle späte 
stens am nächsten Werktage beim Standesamt 
(Fleethörn 50) zur Anzeige zn bringen. 
Taxen. 
Taxe für die Kieler Droschken. 
(vom 10. Dezember 1886). 
I. Für eine Fahrt in der Stadt bis 
zu folgenden Endpunkten einschließlich- 
Äahnhofsstraße.Gaardcnerstraße.EckedesSophien 
blatts und Köniqswegs, Köniqsweg, Wintcr- 
bekerstraße, Papenkamp und Kirchhofsallee, beide' 
bis zum neuen Kirchhof, Hasseldiecksdammerweg 
und Kronshagenerweg, beide bis znm Grundstück 
des städtischen Armen- und Krankenhauses, Eng 
lischer Garten, Knooperweq bis zur Junqmann- 
straße, Jniigmannstraße, Marinekasernen,Marine- 
Waschanstalt, Marinelazareth. Schwanenweg, 
Düsternbrookerlveq, bis zum Schwanenweg 
für eine Person.... 60 Pf. 
für jede Person mehr. . 10 Pf. 
II. Für eine Fahrt über diese Grenze 
hinaus bis zu folgenden Endpunkten 
einschließlich: Lübecker Chaussee bis zur 
Gastwirthschatt ..Zur Perle", Krusenrott, Ham 
burger Chaussee bis zur Gastwirtschaft „Hohe 
luft", Eckernförder Chaussee bis zur Kieler 
Mühle, Ecke des Knooperweges und derholtenauer- 
straße, Beseler - Allee, Nicmannsweg bis zuM 
Karolinenwege. Düsternbrookcrweg bis zur neu cn 
Seebadcanstalt 
für eine Person ... 80 Pfg. 
für jede Person^mehr . 20 Pfg.
	        
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