Full text: (1894)

i 
Abth, II 4. Allgemeine Nachrichten. 41 
Kosten und Gebühren 
1. für Gräber und für Benutzung der Kapelle 
und des Leichenhauses auf den Kieler Friedhöfen. 
Es ist zu bezahlen: ^M Pf. 
1. für den Platz zu einem Kapellengrab 
für den Quadrat-Meter Fläche. . . .30 — 
2. für den Platz zu einem gemauerten 
Grab für den Ouadrat-Meter Fläche. 20 — 
3. für den Platz zu einem Erbbegräbniß (I> 
3 Meter lang, 1,5 Meter breit 
— 4,5 Qu.-Mtr 45 — 
3 Meter lang, 2,5 Meter breit 
— 7,5 Qu.-Mtr 75 - 
und für jede Leichenbreite mehr 
(3 Qu.-Mtr.) 30 - 
4. für den Platz zu einem Erbbegräbniß (II) 
2,3 Mir. lang, 1,15 Mir. breit 
— 2,65 Qu.-Mtr 27 - 
2,3 Mtr. lang, 2,3 Mtr. breit 
— 5,29 Qu.-Mtr 54 — 
2,3 Mtr. lang, 3,45 Mtr. breit 
— 7,93 Qu.-Mtr 80 - 
und für jede Leichenbreite mehr 
«2,65 Qu.-Mtr.). ...... 27 - 
5. für den Platz zu einem Gemeindegrab 
iReihengrab) 
Klaffe A. für Erwachsene 15 — 
für Kinder 7 50 
Klaffe B. für Erwachsene 6 — 
für Kinder 3 — 
für Kinder unter 6 Wochen 
und Todtgeborene ... 1 50 
für den Kaufbrief über Erbbegräbnisse, Ji Pf. 
Kapellengräber einbegriffen, an 
Schreibgebühr 10 — 
II. für das Grabmachen und die Beisetzung 
1. in Kapellengräbern und gemauerten 
Gräbern für jeden Sarg 15 — 
2. in Erbbegräbnissen: 
a) für einen Erwachsenen 9 — 
b) für ein Kind 6 — 
3. in Gemeinde- (Reihen-) Gräbern 
Klaffe A: a) für einen Erwachsenen . 6 - 
b) für ein Kind 4 — 
Klasse B: a) für einen Erwachsenen . 4 — 
b) für ein Kind 2 50 
für die Benutzung des Leichenzimmers 
für jeden Tag 1 — 
(für Leichen, welche in den Gemeinde 
gräbern Klasse B beerdigt werden, 
wird keine Gebühr für Benutzung 
des Leichenzimmers gezahlt), 
für d. Ausstellung d. Sarges ind.Kapelle 
mit Decken und Beleuchtung 5 resp. 2 — 
für die Aufstellung des Sarges in der 
Kapelle ohne Decken und Beleuch 
tung wird nichts bezahlt. 
Andere, als die vom Kirchenvorstand vorstehend 
genehmigten Gebühren dürfen weder erhoben, 
noch entgegengenommen werden. 
Die Kosten und Gebühren werden von der Kirchen 
kasse gegen Quittung erhoben. 
Steuer-Tarif 
nach 
17 des Gesetzes vom 24. Juni 1891. 
Die Einkommensteuer beträgt jährlich bei einem Einkommen 
von mehr als 
bis einschließlich 
von mehr als bis einschließlich 
Ji 
Ji 
Ji 
Ji 
Ji 
Ji 
900 
1050 
6 
5500 
6000 
146 
1050 
1200 
9 
6000 
6500 
160 
1200 
1350 
12 
6500 
7000 
176 
1350 
1500 
16 
7000 
7500 
192 
1500 
1650 
21 
7500 
8000 
212 
1650 
1800 
26 
8000 
8500 
232 
1800 
2100 
31 
8500 
9000 
252 
2100 
2400 
36 
9000 
9500 
276 
2400 
2700 
44 
9500 
10500 
300 
2700 
3000 
52 
Sie steigt bet höherem Einkommen 
3000 
3300 
60 
von 
bis ein 
in Stufen 
3300 
3600 
70 
mehr als 
schließlich 
von 
UM je 
3600 
3900 
80 
Ji 
Ji 
Ji 
ji 
3900 
4200 
92 
10500 
30500 
1000 
30 
4200 
4500 
104 
30500 
32000 
1500 
60 
4500 
5000 
' 118 
32000 
78000 
2000 
80 
500Ö 
5500 
132 
78000 
100000 
2000 
100
	        
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