Abth. II. 4.
Allgemeine Nachrichten.
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den einzelnen Stellen durch eine län
ger als 5 Minuten dauernde Wartezeit
u n t e rb r o ch e n w i r b. Für die Wartezeit ist in
einem solchen Falle, wenn dieselbe auf den einzel-
nen Stellen nicht länger als 5 Minuten dauert,
uichts zu zahlen.
_ 5. Für ein Kind unter 10 Jahren ist die
Hälfte der Taxe zu entrichten. Ist jedoch ein
solches Kind der einzige Fahrgast, so ist die
gewöhnliche Taxe zu zahlen.
6. Von 10—11 Uhr Abends und 6—7 Uhr
Morgens wird die Hälfte der Taxe mehr bezahlt.
Bon 11 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens ist die
doppelte Taxe zu entrichten.
Chaussee- und Brückengelder für die Hin- und
Rückfahrt zahlen die Fahrgäste.
Taxe für die Kieler Bootführcr
(vom 25. März 1886).
I. Für eine Fahrt.
von:
Fischerleger oder
Schloßbrücke:
"Jensenbrücke
oder Drehbrücke:
Brücke bei der
Seeburg
nach:
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1. Wilhelminenhöhe
0,10
0,10
1,00
0,20
0,10
1,00
0,30
0,10
1,20
2. Gaarden
0,30
0,10
1,20
0,20
0,10
1,00
0,50
0,15
1,50
3. Ellerbek
0,30
0,15
1,50
0,50
0,15
1,50
0,30
0,15
1,50
4. Diedrichsdorf
1,00
0,20
2,50
1,20
0,20
2,50
1,00
0,20
2,50
5. Neumühlen
1,20
0,20
3,00
1,50
0,20
3,00
1,20
0,20
3,00
6. Jenseit- oder Drehbrücke .
0,30
0,10
1,20
—
—
—
0,50
0,15
1,50
7. Fischerleger oder Schloß-
brücke
0,30
0,10
1,20
0,30
0,10
1,20
8. Brücke bei der Seeburg. .
0,30
0,10
1,20
0,50
0,15
1,50
2,00
—
—
—
9. Folker's Garten
0,80
0,20
2,00
1,00
0,20
0,50
0,15
1,50
10. Seebadeanstalt
1,00
0,20
2,40
1,20
0,20
2,40
0,75
0,15
2,00
11. Bellevue
1,50
0,30
3,00
1,80
0,30
3,00
1,20
0,20
2,50
12. einem auf dem Hafen lie
genden Schiff, einschließ
lich der Rückfahrt:
a. zwischen d. Abschluß des
Hafens und dem Kieler
Privatdock
0,50
0,15
0,30
0,10
0,75
0,20
b. zwischen dem Kieler Pri
vatdock und der Schloß
brücke
0,30
0,10
0,30
0,10
0,50
0,20
c. von der Schloßbrücke bis
Boje 9 inkl
0,30
0,15
0,50
0,20
0,30
0,15
_
<3. von Boje 9 bis Boje 5
inkl
0,60
0,30
0,60
0,30
0,50
0,25
e. von Boje 5 bis Boje 1
inkl
1,00
0,40
—
1,00
0.40
-
0,75
0,20
—
Bei den Touren nach den Schiffen (Nr. 12 a bis e) ist für die Wartezeit nach Position III
Zu zahlen.
II. Fahrten nach Zeit.
Bis zu einer Stunde und fünf Personen
1,20; mit mehr als fünf Personen Ji 1,50.
Bei Fahrten über eine Stunde ist die Berechnung
nach Viertelstunden zulässig und wird jede an
gefangene Viertelstunde als volle gerechnet. Die
Zeit für die Rückfahrt zur Stadt wird mit be
rechnet.
III. Wartezeit.
Für die eine Viertelstunde übersteigende Warte
zeit Ji 0,40 für jede angefangene Viertelstunde.
IV. Gepäck.
Für größere . Gepäckstücke bis 25 kg inst.
Ji 0,20, für jede angefangene 10 kg mehr
Ji 0,10. Kleinere Gepäckstücke, welche die Fahr
gäste selbst zu tragen pflegen, sind frei.