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Allgemeine Nachrichten.
Abth. II 4.
Geburten sind binnen 7 Tagen, die Angabe
der Vornamen des Kindes binnen 2 Monate»
nach der Geburt desselben, Todesfälle spätestens
am nächsten Werktage beim Standesamt (Fleet
hörn 50) zur Anzeige zu bringen.
Taxen.
Taxe für die Kieler Droschken
(vom 10. Dezember 1886).
I. Für eine Fahrt in der Stadt bis
zu folgenden Endpunkten einschließt ich:
Bahnhofsstraße,Gaardenerstraße,EckedesSophien-
blatts und Königswegs. Königsweg, Winter
bekerstraße, Papenkamp und Kirchhofsallee, beide
bis zum neuen Kirchhof, Hasseldiecksdammerweg
und Kconshagenerweg, beide bis zum Grundstück
des städtischen Armen- und Krankenhauses, Eng
lischer Garten, Knooperweg bis zur Jungmann
straße, Jungmannstraße, Marinekasernen, Marine-
Waschanstalt, Marinelazareth, Schwanenweg,
Düsternbrookerweg, bis zum Schwanenweg
für eine Person . . 60 Pf.
für jede Person mehr 10 Ps.
II. Für eine Fahrt über diese Grenze
hinaus bis zu folgenden Endpunkten
einschließlich: Lübecker Chaussee bis zur
Gästwirthschaft „Zur Perle", Krusenrott, Ham
burger Chaussee bis zur Gastwirthschaft „Hohe-
lust'h Eckernförder Chaussee bis zur Kieler
Mühle, Ecke des.Knoopcrweges und derHoltenaner-
straße, Beseler-Allee, Niemaunsweg bis zum
Karoliuenwege, Düsternbrookerweg bis zur neuen
Seebadeaustalt
für eine Person . . 80 Pf.
für jede Person mehr 20 Pf.
III. Für eine Fahrt bis zu folgenden
Endpunkten einschließlich für eine
Perso u:
Bellevue und Marienhöhe fi 1,20
Niemannsweg vom Karolinenweg bis
zum Anfang des Düsternbrooker Holzes Ji 1,—
Niemannsweg bis zu dem von Bellevue
kommenden Privatwege des Besitzers
von Forsteck Ji 1,20
Sternwarte „ 1,20
Forsteck „ 1,40
Baumschule „ 1,60
Düvelsbekerweg „ 1,60
Meltzgarteu (bis zum Wohnhauses . . „ 1,20
Alt- und Neu-Christinenhöhe „ 1,50
Wik bis zur Mühle „ 2, -
Holtenauer Schleuse „ 2,50
Kempen „ 1,50
Kieler Hof „ 2, —
Knooper Schleuse Ji3,—
Kopperpahl „ 2,—
Suchsdorf „ 3,—
Kronshagen „ 2,50
Hasseldieksdamm „ 2,50
Wiuierbek bis zum Rehm'schen Gasthaus „ 1,50
Hamburger Baum „ 1,50
Eiderkrug „ 2,—
Hanimer' 2,—
Hornheim ii 1,20
Viehburg 2,~
Karlsburg 2,—
Gaarden — Landkreis Kiel — soweit
es nicht unter I der Taxe füllt . . . „ 1,—
Gaarden — Kreis Plön — die Schön
bergerstraße bis zum Karlsthal . . . „1,—
Die Schönbergerstraße bis zur Kaiserstraße „ 1,20
Karlsthal „ 1,20
Kaiserstraße, Werftdivisionskaserne, .
Preetzerstraße, Preetzer Chaussee bis
zur Preetzerstraße „ 1,50
Ellerbek „ 2,50
Wellingdorf und Neumühlen „ 3,—
Für jede Person mehr 30 Pf.
IV. Stu ndenfahrten:
für eine Person . . 1,50 Ji
für jede Person mehr 0,30 „
Die Zeit der Rückfahrt der Droschke nach ihrem
Standorte ist bei Fahrten außerhalb der unter
I bezeichneten Grenzen mit zu berechnen.
Bei Fahrten über eine Stunde ist die Berech
nung nach Viertelstunden zulässig.
Bei der Zeitfahrt hat der Kutscher vor Beginn
derselben dem Fahrgast seine Uhr vorzuzeigen
und mit demselben die Zeit zu bestimmen.
v. Gepäckstücke: Für ein Gepäckstück
30 Pf. Handgepäck ist frei. Zum Handgepäck
gehören Hutschachteln, kleine Reisetaschen und
sonstige kleine Gepäckstücke.
VI. Wartezeit: Für die 5 Minuten über
steigende Wartezeit 30 Pf. für jede angefangene
Viertelstunde. Wird eine Tourfahrt auf Ver
langen des Fahrgastes aus nicht länger als fünf
Minuten unterbrochen, so sind für eine solche
Unterbrechung 20 Pf. zu zahlen.
VII. Allgemeine Bestimmungen.
1. Falls der Fahrgast nach Zeit zu fahren
wünscht, hat er dies dem Droschkenkutscher vor
Beginn der Fahrt zu erklären und mit demselben
die Anfangszeit zu bestimmen. Für Toursahrten,
für welche vorstehend eine Taxe nicht bestimmt
ist, tritt die Berechnung nach Zeit ein, wenn
nicht Fahrgast und Droschkenkutscher eine andere
Vereinbarung über die zu zahlende Vergütung
getroffen haben.
2. Innerhalb der Grenzen unter I sind die
auf dem nächstbelegenen Halteplatze haltenden
Droschkenkutscher verpflichtet, die Fahrgäste un
entgeltlich abzuholen. Im Uebrigen ist für das
Abholen die Hälfte der für eine Person geltenden
Taxe zu bezahlen.
3. Fahren die Fahrgäste innerhalb 10 Minuten
von dem Bestimmungsorte nach dem Abfahrts
orts zurück, so ist für diese Rückfahrt die Hälfte
der Taxe zu bezahlen und wird für den Aufent
halt nichts entrichtet.
4. Werden auf der direkten Fahrt nach dem
vom ersten Fahrgast angegebenen letzten Be
stimmungsorte andere Fahrgäste aufgenommen,
so gilt die ganze Fahrt als eine von dem ersten
Abgangsort bis zum letzten Bestimmungsort
gehende Tour, falls die Fahrt nicht aus