Full text: (1894)

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Allgemeine Nachrichten. 
Abth. II 4. 
Geburten sind binnen 7 Tagen, die Angabe 
der Vornamen des Kindes binnen 2 Monate» 
nach der Geburt desselben, Todesfälle spätestens 
am nächsten Werktage beim Standesamt (Fleet 
hörn 50) zur Anzeige zu bringen. 
Taxen. 
Taxe für die Kieler Droschken 
(vom 10. Dezember 1886). 
I. Für eine Fahrt in der Stadt bis 
zu folgenden Endpunkten einschließt ich: 
Bahnhofsstraße,Gaardenerstraße,EckedesSophien- 
blatts und Königswegs. Königsweg, Winter 
bekerstraße, Papenkamp und Kirchhofsallee, beide 
bis zum neuen Kirchhof, Hasseldiecksdammerweg 
und Kconshagenerweg, beide bis zum Grundstück 
des städtischen Armen- und Krankenhauses, Eng 
lischer Garten, Knooperweg bis zur Jungmann 
straße, Jungmannstraße, Marinekasernen, Marine- 
Waschanstalt, Marinelazareth, Schwanenweg, 
Düsternbrookerweg, bis zum Schwanenweg 
für eine Person . . 60 Pf. 
für jede Person mehr 10 Ps. 
II. Für eine Fahrt über diese Grenze 
hinaus bis zu folgenden Endpunkten 
einschließlich: Lübecker Chaussee bis zur 
Gästwirthschaft „Zur Perle", Krusenrott, Ham 
burger Chaussee bis zur Gastwirthschaft „Hohe- 
lust'h Eckernförder Chaussee bis zur Kieler 
Mühle, Ecke des.Knoopcrweges und derHoltenaner- 
straße, Beseler-Allee, Niemaunsweg bis zum 
Karoliuenwege, Düsternbrookerweg bis zur neuen 
Seebadeaustalt 
für eine Person . . 80 Pf. 
für jede Person mehr 20 Pf. 
III. Für eine Fahrt bis zu folgenden 
Endpunkten einschließlich für eine 
Perso u: 
Bellevue und Marienhöhe fi 1,20 
Niemannsweg vom Karolinenweg bis 
zum Anfang des Düsternbrooker Holzes Ji 1,— 
Niemannsweg bis zu dem von Bellevue 
kommenden Privatwege des Besitzers 
von Forsteck Ji 1,20 
Sternwarte „ 1,20 
Forsteck „ 1,40 
Baumschule „ 1,60 
Düvelsbekerweg „ 1,60 
Meltzgarteu (bis zum Wohnhauses . . „ 1,20 
Alt- und Neu-Christinenhöhe „ 1,50 
Wik bis zur Mühle „ 2, - 
Holtenauer Schleuse „ 2,50 
Kempen „ 1,50 
Kieler Hof „ 2, — 
Knooper Schleuse Ji3,— 
Kopperpahl „ 2,— 
Suchsdorf „ 3,— 
Kronshagen „ 2,50 
Hasseldieksdamm „ 2,50 
Wiuierbek bis zum Rehm'schen Gasthaus „ 1,50 
Hamburger Baum „ 1,50 
Eiderkrug „ 2,— 
Hanimer' 2,— 
Hornheim ii 1,20 
Viehburg 2,~ 
Karlsburg 2,— 
Gaarden — Landkreis Kiel — soweit 
es nicht unter I der Taxe füllt . . . „ 1,— 
Gaarden — Kreis Plön — die Schön 
bergerstraße bis zum Karlsthal . . . „1,— 
Die Schönbergerstraße bis zur Kaiserstraße „ 1,20 
Karlsthal „ 1,20 
Kaiserstraße, Werftdivisionskaserne, . 
Preetzerstraße, Preetzer Chaussee bis 
zur Preetzerstraße „ 1,50 
Ellerbek „ 2,50 
Wellingdorf und Neumühlen „ 3,— 
Für jede Person mehr 30 Pf. 
IV. Stu ndenfahrten: 
für eine Person . . 1,50 Ji 
für jede Person mehr 0,30 „ 
Die Zeit der Rückfahrt der Droschke nach ihrem 
Standorte ist bei Fahrten außerhalb der unter 
I bezeichneten Grenzen mit zu berechnen. 
Bei Fahrten über eine Stunde ist die Berech 
nung nach Viertelstunden zulässig. 
Bei der Zeitfahrt hat der Kutscher vor Beginn 
derselben dem Fahrgast seine Uhr vorzuzeigen 
und mit demselben die Zeit zu bestimmen. 
v. Gepäckstücke: Für ein Gepäckstück 
30 Pf. Handgepäck ist frei. Zum Handgepäck 
gehören Hutschachteln, kleine Reisetaschen und 
sonstige kleine Gepäckstücke. 
VI. Wartezeit: Für die 5 Minuten über 
steigende Wartezeit 30 Pf. für jede angefangene 
Viertelstunde. Wird eine Tourfahrt auf Ver 
langen des Fahrgastes aus nicht länger als fünf 
Minuten unterbrochen, so sind für eine solche 
Unterbrechung 20 Pf. zu zahlen. 
VII. Allgemeine Bestimmungen. 
1. Falls der Fahrgast nach Zeit zu fahren 
wünscht, hat er dies dem Droschkenkutscher vor 
Beginn der Fahrt zu erklären und mit demselben 
die Anfangszeit zu bestimmen. Für Toursahrten, 
für welche vorstehend eine Taxe nicht bestimmt 
ist, tritt die Berechnung nach Zeit ein, wenn 
nicht Fahrgast und Droschkenkutscher eine andere 
Vereinbarung über die zu zahlende Vergütung 
getroffen haben. 
2. Innerhalb der Grenzen unter I sind die 
auf dem nächstbelegenen Halteplatze haltenden 
Droschkenkutscher verpflichtet, die Fahrgäste un 
entgeltlich abzuholen. Im Uebrigen ist für das 
Abholen die Hälfte der für eine Person geltenden 
Taxe zu bezahlen. 
3. Fahren die Fahrgäste innerhalb 10 Minuten 
von dem Bestimmungsorte nach dem Abfahrts 
orts zurück, so ist für diese Rückfahrt die Hälfte 
der Taxe zu bezahlen und wird für den Aufent 
halt nichts entrichtet. 
4. Werden auf der direkten Fahrt nach dem 
vom ersten Fahrgast angegebenen letzten Be 
stimmungsorte andere Fahrgäste aufgenommen, 
so gilt die ganze Fahrt als eine von dem ersten 
Abgangsort bis zum letzten Bestimmungsort 
gehende Tour, falls die Fahrt nicht aus
	        
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