Full text: (1893)

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0,60 
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— 
1,00 
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0,75 
0,20 
— 
1. Wilhelminenhöhe 
2. Gaarden 
3. Ellerbek 
4. Diedrichsdorf 
5. Neumühlen 
6. Jensen- oder Drehbrücke . 
7. Fischerleger oder Schloß- 
brücke 
8. Brücke bei der Seeburg. . 
9. Folker's Garten 
10. Seebadeanstalt 
11. Bellevue 
12. einem auf dem Hafen lie 
genden Schiff, einschließ 
lich der Rückfahrt: 
a. zwischen d, Abschluß des 
Hafens und dem Kieler 
Privatdock 
b. zwischen dem Kieler Pri 
vatdock und der Schloß 
brücke 
c. von der Schloßbrücke bis 
Boje 9 inkl 
d. von Boje 9 bis Boje 5 
inkl 
e. von Boje 5 bis Boje 1 
inkl 
Bei den Touren nach den Schiffen (Nr. 12 a bis e) ist für die Wartezeit nach Position in 
zu zahlen. 
II. Fahrten nach Zeit. 
Bis zu einer Stunde und fünf Personen 
Ji 1,20; mit mehr als fünf Personen Ji 1,50. 
Bei Fahrten über eine Stunde ist die Berechnung 
nach Viertelstunden zulässig und wird jede an 
gefangene Viertelstunde als volle gerechnet. Die 
Zeit für die Rückfahrt zur Stadt wird mit be 
rechnet. 
III. Wartezeit. 
Für die eine Viertelstunde übersteigende Warte 
zeit Ji 0,40 für jede angefangene Viertelstunde. 
IV. Gepäck. 
Für größere Gepäckstücke bis 25 kg inkl. 
Ji 0,20; für jede angefangene 10 kg mehr 
Ji 0,10. Kleinere Gepäckstücke, welche die Fahr- 
gäste selbst zu tragen pflegen, sind frei. 
V. Allgemeine Bestimmungen. 
1. Falls der Fahrgast nach Zeit zu fahren 
wünscht, hat er dies dem Bootsührer vor Beginn 
der Fahrt zu erklären und mit demselben die 
Anfangszeit zu bestimmen. Für Tourfahrteu, 
für welche vorstehend unter I eine Taxe nicht 
bestimmt ist, tritt die Berechnung nach Zeit ein, 
wenn nicht Fahrgast und Bootführer eine andere 
Vereinbarung über die zu zahlende Vergütung 
getroffen haben. 
2. Für Kinder unter 10 Jahren in Begleitung 
Erwachsener ist die Hälfte der Taxe zu entrichten.
	        
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