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1. Wilhelminenhöhe
2. Gaarden
3. Ellerbek
4. Diedrichsdorf
5. Neumühlen
6. Jensen- oder Drehbrücke .
7. Fischerleger oder Schloß-
brücke
8. Brücke bei der Seeburg. .
9. Folker's Garten
10. Seebadeanstalt
11. Bellevue
12. einem auf dem Hafen lie
genden Schiff, einschließ
lich der Rückfahrt:
a. zwischen d, Abschluß des
Hafens und dem Kieler
Privatdock
b. zwischen dem Kieler Pri
vatdock und der Schloß
brücke
c. von der Schloßbrücke bis
Boje 9 inkl
d. von Boje 9 bis Boje 5
inkl
e. von Boje 5 bis Boje 1
inkl
Bei den Touren nach den Schiffen (Nr. 12 a bis e) ist für die Wartezeit nach Position in
zu zahlen.
II. Fahrten nach Zeit.
Bis zu einer Stunde und fünf Personen
Ji 1,20; mit mehr als fünf Personen Ji 1,50.
Bei Fahrten über eine Stunde ist die Berechnung
nach Viertelstunden zulässig und wird jede an
gefangene Viertelstunde als volle gerechnet. Die
Zeit für die Rückfahrt zur Stadt wird mit be
rechnet.
III. Wartezeit.
Für die eine Viertelstunde übersteigende Warte
zeit Ji 0,40 für jede angefangene Viertelstunde.
IV. Gepäck.
Für größere Gepäckstücke bis 25 kg inkl.
Ji 0,20; für jede angefangene 10 kg mehr
Ji 0,10. Kleinere Gepäckstücke, welche die Fahr-
gäste selbst zu tragen pflegen, sind frei.
V. Allgemeine Bestimmungen.
1. Falls der Fahrgast nach Zeit zu fahren
wünscht, hat er dies dem Bootsührer vor Beginn
der Fahrt zu erklären und mit demselben die
Anfangszeit zu bestimmen. Für Tourfahrteu,
für welche vorstehend unter I eine Taxe nicht
bestimmt ist, tritt die Berechnung nach Zeit ein,
wenn nicht Fahrgast und Bootführer eine andere
Vereinbarung über die zu zahlende Vergütung
getroffen haben.
2. Für Kinder unter 10 Jahren in Begleitung
Erwachsener ist die Hälfte der Taxe zu entrichten.