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Allgemeine Nachrichten.
Abth. II 4.
a. das Gewerbe eines Anderen übernimmt und
fortsetzt,
b. neben seinem bisherigen Gewerbe oder an
Stelle desselben ein anderes Gewerbe anfängt.
Gewerbetreibende, welche an mehreren Orten
in Preußen einen stehenden Betrieb unterhalten,
haben an jedem Orte, wo solches geschieht, den
Anfang des einzelnen Betriebes anzumelden.
(Anmeldung für Kiel im Personenstandsbüreau.)
Das Aufhören eines steuerpflichtigen Gewerbes
ist der Hebestelle, an welche die Steuer ent
richtet wird, schriftlich anzuzeigen.
Verschuldete Versäumniß dieser Vorschriften
unterliegt einer Geldstrafe bis zu 30 J& oder
einer Haftstrase bis zu 3 Tagen.
Die Anmeldung zur Stammrolle ist solange
zu wiederholen, bis über den Militärpflichtigen
definitiv entschieden ist.
(Meldung für Kiel im Militärbüreau, im
Stadthause, Dammstraße 5.)
Geburten sind binnen 7 Tagen, die Angabe
der Vornamen des Kindes binnen 2 Monaten
nach der Geburt desselben, Todesfälle spätestens
am nächsten Werktage beim Standesamt (Fleet
hörn 50) zur Anzeige zu bringen.
Zum einjährig-freiwilligen Militär-
Dienst sind Meldungen behufs Zulassung zur
Prüfung f r ü h e st e n s nach vollendetem 17.
Lebensjahre und spätestens bis zum 1. Februar
des Jahres, iu welchem der Bewerber das 20.
Lebensjahr vollendet hat, bei der Ersatzkommission
des Aufenthaltsortes anzubringen.
Gesuchsanlagen: 3. Geburtsschein, b. Beschei
nigung oer Einwilligung des Vaiers oder Vor-
mundes mit der Erklärung über die Bereitwillig
keit und Fähigkeit, den' Freiwilligen während
einer einjährigen aktiven Dienstzeit zu bekleiden,
auszurüsten und die Kosten für Wohnung und
Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu
muß obrigkeitlich bescheinigt sein. c. Ein Unbe-
scholtenheitszcugniß.
Im Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist
anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen
die Prüfung gewünscht wird, auch ist ein selbst
geschriebener Lebenslauf beizufügen.
Wer die Berechtigung zum einjähr.-freiwilligen
Dienst auf Grund eines Schulzeugnisses
erwirken will, hat das betr. Gesuch mit denselben
Anlagen, wie oben angegeben, bei der König!.
Prüfungskommission sür Einjährig-Freiwillige in
Schleswig spätestens bis zum 1. April des 20.
Lehensjahres anzubringen. Der zum einjährig
freiwilligen Dienst Berechtigte hat beim Eintritt
in das militärpflichtige Alter (20. Lebensjahr)
seine ev. Zurückstellung bei der Ersatz-Kommission
des Aushebungsbezirks, wo er gestellungspflichtig
ist, unter Einsendung seines Berechtigungsscheines
zu beantragen.
Für den freiwilligen Eintritt zum drei
und vierjährigen aktiven Dienst ist die Meldung
bei der Ersatzkommission des Aufenthalsortes
anzubringen.
Den mit Meldeschein Versehenen steht die Wahl
des Truppentheiles frei.
Militärpflichtige haben sich vom 15.
Januar bis 1. Februar des Jahres, in welchem
sie das 20. Lebensjahr vollenden, zur Aufnahme
in die Rekrutirungs-Stammrolle anzumelden.
Außerhalb Kiels Geborene haben ihren Taufschein
zu produziren. Für zeitig Abwesende sind die
Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrik
herren zur Anmeldung verpflichtet.
Militärpflichtige, welche ihren Wohnort im
Laufe des Jahres wechseln, haben innerhalb
3er Tage sich bei der betr. Behörde des alten
Wohnorts ab- und der des neuen anzumelden.
Taxen.
Taxe für die Kieler Droschken
(vom 10. Dezember 1886).
I. Für eine Fahrt in der Stadt bis
zu folgenden Endpunkten einschließlich:
Bahnhofsstraße,Gaardcnerstraße,Ecke desSophien-
blatts und Königswegs, Königsweg, Winter
bekerstraße, Papenkamp und Kirchhofsallee, beide
bis zum neuen Kirchhof, Hasseldiecksdammerweg,
und Kronshagenerweg, beide bis zum Grundstück
des städtischen Armen- und Krankenhauses, Eng
lischer Garten, Knooperweg bis zur Jungmann
straße,Jungmannstraße, Marinekasernen, Marine-
Waschanstalt, Marinelazareth, Schwanenweg,
Düsternbrookerweg, bis zum Schwanenweg
für eine Person . . 60 Pf.
sür jede Person mehr 10 Ps.
II. Für eine Fahrt über diese Grenze
hinaus bis zu folgenden Endpunkten
einschließlich^ Lübecker Chaussee bis zur
Gastwirthschaft „Zur Perle", Krusenrott, Ham
burger Chaussee bis zur Gastwirthschaft „Hohe
luft", Eckernförder Chaussee bis zur Kieler
Mühle, Ecke des Knooperweges und der Holtenauer-
straße, Beseler-Allee, Niemannsweg bis zum
Karolinenwege, Düsternbrookerweg bis zur neuen
Seebadeanstalt
für eine Person . . 80 Ps.
sür jede Person mehr 20 Pf.
III. Für erne Fahrt bis zu folgenden
Endpunkten einschließlich für eine
Person:
Bellevue und Marienhöhe . . . . . Ji 1,20
Niemannsweg vom Karolinenweg bis
zum Anfang des Düsternbrooker Holzes Ji 1,—
Memannsweg bis zu dem von Bellevue
kommenden Privatwege des Besitzers
von Forsteck ..Ä 1,20
Sternwarte „ 1,20
Forsteck 1,40
Baumschule „ 1,60
Düvelsbekerweg „ 1,60
Meltzgarten (bis zum Wohnhause) . . „ 1,20
Alt- und Neu-Christinenhöhe „ 1,50
Wiek bis zur Mühle „ 2,—
t oltenauer Schleuse „ 2,50
empen „ 1,50
Kieler Hof „ 2,—