Full text: (1892)

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Allgemeine Nachrichten. 
Abth. II 4. 
Sie ist gültig für das Kalenderjahr, alljähr- | 
lich im November neu zu beantragen und wird 
unentgeltlich ausgestellt. 
Der Inhaber einer Leqit.-Karte darf aufge 
kaufte Waaren nur behufs deren Beförderung 
nach dem Bestimmungsorte und von den Waaren, 
auf welche er Bestellungen sucht, nur Proben oder 
Mutier mit sich führen. 
Das Aufkäufen von Waaren darf nur bei 
Kaufleuten oder solchen Personen, welche die 
Waaren produziren, oder in offenen Verkaufs 
stellen erfolgen. 
Er hat die Karte auf der Reise stets bei sich 
zu tragen, auf Erfordern den zuständigen Be 
hörden oder Beamten vorzuzeigen und darf eine 
andere, als die darin genannte Person, sie nicht 
benutzen. Ein derartiger auswärtiger Geschäfts 
betrieb ohne Legit.-Karte, auch wenn diese 
bereits beantragt sein sollte, ist verboten. 
Zum einjährig-freiwilligen Militär- I 
Dienst sind Meldungen behufs Zulassung zur 
Prüfung frühestens nach vollendetem 17. 
Lebensjahre und spätestens bis zum 1. Februar 
des Jahres, in welchem der Bewerber das 20. 
Lebensjahr vollendet hat, bei der Ersatzkommifsion 
des Aufenthaltsortes anzubringen. 
Gesuchsanlagen: a. Geburtsschein, b. Beschei 
nigung der Einwilligung des Vaters oder Vor 
mundes mit der Erklärung über die Bereitwillig 
keit und Fähigkeit, den Freiwilligen während 
einer einjährigen aktiven Dienstzeit zu bekleiden, 
auszurüsten und die Kosten für Wohnung und 
Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit dierzu 
muß obrigkeitlich bescheinigt.sein. c. Ein Unbe- 
scholtenh-ntszeugniß. 
Im Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist 
anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen 
die Prüfung gewünscht wird, auch ist ein selbst 
geschriebener Lebenslauf beizufügen. 
Wer die Berechtigung zum einjähr.-freiwilligen ! 
Dienst auf Grund eines Schulzeugnisses 
erwirken will, hat das betr.'.Gesuch mit denselben 
Anlagen, wie oben angegeben, bei der König!. 
Prüfungskommission für Einjährig-FreiwilligeHi 
Schleswig spätestens bis zum l. April des 20. 
Lebensjahres anzubringen. Der zum einjährig- 
freiwilligen Dienst Berechtigte hat beim Eintritt 
in das militärpflichtige Aller <20. Lebensjahr) 
seine ev. Zurückstellung bei der Ersatz-Kommission 
des Aushebungsbezirkes, wo er gestellungspflichtig 
ist, unter Einsendung seines Berechtigungsscheines 
zu beantragen. 
Für den freiwilligen Eintritt zum drei 
und vierjährigen aktiven Dienst ist die Meldung 
bei der Ersatzkommission des Aufenthaltsortes 
anzubringen. 
Den mit Meldeschein Versehenen steht die Wahl 
des Truppentheiles frei. 
Militärpflichtige haben sich vom 15. 
Januar bis 1. Februar des Jahres, in welchem 
sie das 20. Lebensjahr vollendeten, zur Aufnahme 
in die Rekrutirungs-Stammrolle anzumelden. 
Außerhalb Kiels Geborene haben ihren Taufschein 
zu produziren. Für zeitig Abwesende sind die 
Eltern, Vormünder, Lehrer-, Brod- oder Fabrik- 
herren zur Anmeldung verpflichtet. 
Militärpflichtige, welche ihren Wohnort im 
Lause des Jahres wechseln, haben innerhalb 
3er Tage sich bei der betr. Behörde des alten 
Wohnortes ab- und der des neuen anzumelden. 
Verschuldete Versäumniß dieser Vorschriften 
unterliegt einer Geldstrafe bis zu 30 Jh oder 
einer Haststrafe bis ;u 3 Tagen. 
Die Anmeldung zur Stammrolle ist so lange 
zu wiederholen, bis über den Militärpflichtigen 
definitiv entschieden ist. 
(Meldung sür Kiel im Militärbureau, im 
Stadthauses Dammstraße 5.) 
Geburten sind binnen 7 Tagen, die Angabe 
der Vornamen des Kindes binnen 2 Mvnaten 
nach der Geburt desselben, T überfalle spätestens 
am nächsten Werktage beim Standesamt (Fleet 
hörn 60) zur Anzeige zu bringen. 
Taxen. 
Taxe für die Kieler Droschken 
(vom 10. Dezember 1886). 
I. Für eine Fahrt in der Stadt bis 
zu folgenden Endpunkten einschließlich: 
Bahnhofsstraße,Gaardenerstraße,Ecke desSophien- 
blatts und Königswegs, Königsweg, Winter 
beckerstraße, Papenkamp und Kirchhofsallee, beide 
! bis zum neuen Kirchhof. Hasseldiecksdaininerweg 
und Kronshagenerwcg, beide bis zum Grundstück 
des städtischen Armen- und Krankenhauses, Eng 
lischer Garten, Knooperweg bis zur Jungmann 
straße, Jungmannstraße, Marinekasernen. Marine 
waschanstalt, Marinelazareth, Schwanenweg, 
Düsternbrookerweg, bis znm Schwanenweg 
für eine Person . . 60 Ps. 
für jede Person mehr 10 Pf. 
II. Für eine Fahrt über diese Grenze 
hinaus bis zu folgenden Endpunkten 
einschließlich: Lübecker Chaussee bis zur 
Gastwirthschaft „Zur Perle", Krusenrott, Ham 
burger Chaussee bis zur Gastwirthschaft „Hohe 
luft", Eckernförder Chaussee bis zur Kieler 
Mühle, Ecke desKnooperweges und derHoltenauer- 
straße, Beseler-Allec, Niemannsweg bis zum 
Karolinenwege, Düsternbrookerweg his zur neuen 
Seebadeanstalt 
für eine Person . . 80 Pf. 
für jede Person mehr 20 Pf- 
III. Für eine Fahrt bis zu folgenden 
Endpunkten einschließlich für eine 
Person: 
Bellevue und Marienhöhe „4 1,20 
Niemannsweg vom Karolinenweg bis 
zum Anfang des Düsternbrovker Holzes Jk 1,— 
Niemannsweg bis zu dem von Bellevue 
kommenden Privatwege des Besitzers 
von Forsteck ^ 1,20 
Sternwarte „ 1,20 
Forsteck 1,40 
Baumschule „1,60
	        
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