36
Allgemeine Nachrichten.
Abth. II 4.
Sie ist gültig für das Kalenderjahr, alljähr- |
lich im November neu zu beantragen und wird
unentgeltlich ausgestellt.
Der Inhaber einer Leqit.-Karte darf aufge
kaufte Waaren nur behufs deren Beförderung
nach dem Bestimmungsorte und von den Waaren,
auf welche er Bestellungen sucht, nur Proben oder
Mutier mit sich führen.
Das Aufkäufen von Waaren darf nur bei
Kaufleuten oder solchen Personen, welche die
Waaren produziren, oder in offenen Verkaufs
stellen erfolgen.
Er hat die Karte auf der Reise stets bei sich
zu tragen, auf Erfordern den zuständigen Be
hörden oder Beamten vorzuzeigen und darf eine
andere, als die darin genannte Person, sie nicht
benutzen. Ein derartiger auswärtiger Geschäfts
betrieb ohne Legit.-Karte, auch wenn diese
bereits beantragt sein sollte, ist verboten.
Zum einjährig-freiwilligen Militär- I
Dienst sind Meldungen behufs Zulassung zur
Prüfung frühestens nach vollendetem 17.
Lebensjahre und spätestens bis zum 1. Februar
des Jahres, in welchem der Bewerber das 20.
Lebensjahr vollendet hat, bei der Ersatzkommifsion
des Aufenthaltsortes anzubringen.
Gesuchsanlagen: a. Geburtsschein, b. Beschei
nigung der Einwilligung des Vaters oder Vor
mundes mit der Erklärung über die Bereitwillig
keit und Fähigkeit, den Freiwilligen während
einer einjährigen aktiven Dienstzeit zu bekleiden,
auszurüsten und die Kosten für Wohnung und
Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit dierzu
muß obrigkeitlich bescheinigt.sein. c. Ein Unbe-
scholtenh-ntszeugniß.
Im Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist
anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen
die Prüfung gewünscht wird, auch ist ein selbst
geschriebener Lebenslauf beizufügen.
Wer die Berechtigung zum einjähr.-freiwilligen !
Dienst auf Grund eines Schulzeugnisses
erwirken will, hat das betr.'.Gesuch mit denselben
Anlagen, wie oben angegeben, bei der König!.
Prüfungskommission für Einjährig-FreiwilligeHi
Schleswig spätestens bis zum l. April des 20.
Lebensjahres anzubringen. Der zum einjährig-
freiwilligen Dienst Berechtigte hat beim Eintritt
in das militärpflichtige Aller <20. Lebensjahr)
seine ev. Zurückstellung bei der Ersatz-Kommission
des Aushebungsbezirkes, wo er gestellungspflichtig
ist, unter Einsendung seines Berechtigungsscheines
zu beantragen.
Für den freiwilligen Eintritt zum drei
und vierjährigen aktiven Dienst ist die Meldung
bei der Ersatzkommission des Aufenthaltsortes
anzubringen.
Den mit Meldeschein Versehenen steht die Wahl
des Truppentheiles frei.
Militärpflichtige haben sich vom 15.
Januar bis 1. Februar des Jahres, in welchem
sie das 20. Lebensjahr vollendeten, zur Aufnahme
in die Rekrutirungs-Stammrolle anzumelden.
Außerhalb Kiels Geborene haben ihren Taufschein
zu produziren. Für zeitig Abwesende sind die
Eltern, Vormünder, Lehrer-, Brod- oder Fabrik-
herren zur Anmeldung verpflichtet.
Militärpflichtige, welche ihren Wohnort im
Lause des Jahres wechseln, haben innerhalb
3er Tage sich bei der betr. Behörde des alten
Wohnortes ab- und der des neuen anzumelden.
Verschuldete Versäumniß dieser Vorschriften
unterliegt einer Geldstrafe bis zu 30 Jh oder
einer Haststrafe bis ;u 3 Tagen.
Die Anmeldung zur Stammrolle ist so lange
zu wiederholen, bis über den Militärpflichtigen
definitiv entschieden ist.
(Meldung sür Kiel im Militärbureau, im
Stadthauses Dammstraße 5.)
Geburten sind binnen 7 Tagen, die Angabe
der Vornamen des Kindes binnen 2 Mvnaten
nach der Geburt desselben, T überfalle spätestens
am nächsten Werktage beim Standesamt (Fleet
hörn 60) zur Anzeige zu bringen.
Taxen.
Taxe für die Kieler Droschken
(vom 10. Dezember 1886).
I. Für eine Fahrt in der Stadt bis
zu folgenden Endpunkten einschließlich:
Bahnhofsstraße,Gaardenerstraße,Ecke desSophien-
blatts und Königswegs, Königsweg, Winter
beckerstraße, Papenkamp und Kirchhofsallee, beide
! bis zum neuen Kirchhof. Hasseldiecksdaininerweg
und Kronshagenerwcg, beide bis zum Grundstück
des städtischen Armen- und Krankenhauses, Eng
lischer Garten, Knooperweg bis zur Jungmann
straße, Jungmannstraße, Marinekasernen. Marine
waschanstalt, Marinelazareth, Schwanenweg,
Düsternbrookerweg, bis znm Schwanenweg
für eine Person . . 60 Ps.
für jede Person mehr 10 Pf.
II. Für eine Fahrt über diese Grenze
hinaus bis zu folgenden Endpunkten
einschließlich: Lübecker Chaussee bis zur
Gastwirthschaft „Zur Perle", Krusenrott, Ham
burger Chaussee bis zur Gastwirthschaft „Hohe
luft", Eckernförder Chaussee bis zur Kieler
Mühle, Ecke desKnooperweges und derHoltenauer-
straße, Beseler-Allec, Niemannsweg bis zum
Karolinenwege, Düsternbrookerweg his zur neuen
Seebadeanstalt
für eine Person . . 80 Pf.
für jede Person mehr 20 Pf-
III. Für eine Fahrt bis zu folgenden
Endpunkten einschließlich für eine
Person:
Bellevue und Marienhöhe „4 1,20
Niemannsweg vom Karolinenweg bis
zum Anfang des Düsternbrovker Holzes Jk 1,—
Niemannsweg bis zu dem von Bellevue
kommenden Privatwege des Besitzers
von Forsteck ^ 1,20
Sternwarte „ 1,20
Forsteck 1,40
Baumschule „1,60