Full text: (1892)

Abth. II 3. 
Verkehrs-Anstalten. 
35 
Nach und von Heiligenhafen und Ohrt auf Feh 
marn I mal wöchentlich, nach Heiligenhasen, im 
Sommer 2 mal, mit den Dampfschiffen „Falke" 
und „Fehmarn". Exped. bei Sartori & Berger, 
Wall 48. 
Nach und von Neustadt (nur im Sommer) und 
Lübeck zweimal wöchentlich mit den Dampf 
schiffe» „Falke" und „Fehmarn". Exped. bei 
Sartori & Berger, Wall 48. 
Nach Korsör jede Nacht nach Ankunft des Schnell 
zuges mittelst der Postdanipfschiffe„Danneskjold- 
Samsö", „Wgir",„Skirner"u „Freya". Exped. 
in der Königlich Dänischen Postdampfschiffs- 
expedition (£>. Schlotfeldt, Wall 34). 
Nach Kopenhagen Dampfschiffe „Aurora", „Zam- 
pa", nach den Dänischen Inseln „Vidar", nach 
Svendborg, Rudjöbing, Nyborg, Kallundborg, 
Kjerteminde. Exped. bei A. Casati, Wall 30a. 
Nach Stettin mindestens 1 mal wöchentlich mit 
Durchfrachten nach Elbing, Memel, Tilsit, Riga, 
St. Petersburg. Nach Königsberg und Danzig 
je ca 3 Expeditionen monatlich. Expedition 
bei Sartori & Berger, Wall 48. 
Nach Kappeln Dampfschiff „Dithmarsia II", 
Dienstags. Donnerst, u. Sonnab., Abgangszeit 
wird durch Fahrpläne und Annoncen bekannt 
gemacht. Exped. bei L. Schlotfeldt, Wall 34. 
Nach Sonderburg—Flensburg fahren die Dampf 
schiffe „Fylla" und „Hertha", deren Abgangs 
zeit durch die Kieler Zeitung bekannt gemacht 
wird. Expedition bei L. Schlotfeldt, Wall 34. 
„Diana", „Flora", Post, Passagiere und Güter 
mitnehmend. Abfahrt von Kiel Dienstags, 
Donnerst, u. Sonnabends nach Ankunft des 
Zuges von Hamburg. Ankunft in Gothenburg 
nächsten Morgen. Expedition Emil Klünder, 
Kiel, Wall 42. 
Nach Burg und Fehmarn mit „Falke" und 
„Fehmarn" 2 mal, im Sommer 3 mal wöchent 
lich. Exped. bei Sartori & Berger, Wall 48. 
Dampfschiffe auf dem Kieler Hafen. 
Die Dampfschiffe „Dahlström", „Bismarck", „May 
bach", „Boetticher", „Goßler", „Steinmann", 
„Heinrich Adolf", „Expreß", „Klaus Groth", 
„Rendsburg",„Canal", „Verein!!",,, Schwalbe", 
„Libelle", „Wilhelminenhöhe",,, Telegraph" an 
legend Folkers Garten, Badeanstalt, Bellevue, 
Alt-Heikendorf, Möltenort, Holtenau und Fried 
richsort. 
Die Dampfschiffe „Georg", „Helena" und „Anna" 
nach Neumühlen, „Frieda" nach Neumühlen 
und Diedrichsdors. 
Die Dampfschiffe „Andreas", „Maria" und „See 
möve" nach Ellerbek. 
Die Dampfschiffe „Kiel" u. „Wilhelminenhöhe II" 
nach Wilhelminenhöhe. 
Die Dampfschiffe „Sophie" und „Clara" nach 
Gaarden. (Linie Jensenstr.—Germ.-Werft.) 
Die Dampfschiffe der „Neuen Dampferkompagnie" 
fahren nach Holtenau, Friedrichsort, Heiken 
dorf, Laboe, Folkers Garten, Badeanstalt und 
Bellevue anlaufend. 
Vorsitzender des Aufsichtsraths: Geh.Komm.-Rath 
Sartori. Vorstand: Kaufmann Max Seidel 
und F. Ebeling. Betriebs-Inspektor: A. Con- 
radi, Komtor beim Seegarten. 
IV. Memmr Illuhlilhleil 
Meldepflicht. 
An- und abziehende Personen haben sich ! 
bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu Jk 00, 
oder verhältnißmäßiger Haft, spätestens innerhalb 
3 Tagen nach eingetretener Veränderung des 
Wohn- und Aufenthaltsortes zu melden. 
Jeder W o h n u n g s- oder Dien st Wechsel 
innerhalb des Polizeibezirks der Stadt Kiel ist 
binnen 10 Tagen anzumelden. 
Zu diesen Meldungen sind auch diejenigen, 
welche als Dienstherrschaften, Meister, Arbeitgeber, 
Hauseigenthümer, Zimmer- und Schlasstellen- 
Bermiether, die betr. Personen bei sich aufgenommen 
haben, innerhalb 6 Tagen nach dem Ab- oder { 
Anzuge und innerhalb 20 Tagen nach jedem l 
Wohnungs- oder Dienstwechsel innerhalb der 
Stadt verpflichtet, sofern sie sich nicht durch 
Einsicht der polizeilichen Bescheinigung von der 
bereits erfolgten Meldung Ueberzeugung ver- 
schafft haben.' 
Die Meldungen für Kiel sind im Personen 
standsbureau, für nur vorübergehend sich hier 
Aufhaltende im Polizei-Melde-Zimmer (Damm- 
straße 5 resp. 3A) zu bewirken. 
Wer den sebstständigen Betrieb eines 
stehenden Gewerbes beginnt oder ein bisher 
im steuerfreien Umfange betriebenes Gewerbe auf 
den steuerpflichtigen Umfang ausdehnt, (durch 
Vermehrung der Zahl der Gehülfen oder Lehr 
linge, Einrichtung eines Ladengeschäfts, Ver 
mehrung der Zahl der Webstühle über 4, Ver- 
Mehrung der Zahl der vermietheten heizbaren 
niöblirten Zimmer über 2, durch Benutzung von 
Schiffsfahrzeugen zur Beförderung fremder 
Waaren, durch Anschaffung eines zweiten Pferdes 
zum Betriebe des Fuhrmannsgewerbes u. f. w.) 
hat vor, spätestens gleichzeitig mit dem Ein 
tritt dieser Ursachen die Anmeldung bei der Ge 
meindebehörde des Ortes der gewerblichen Nieder 
lassung bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen 
zu bewirken. «Anmeldung für Kiel im Personen 
standsbureau.) 
Wer ein stehendes Gewerbe betreibt, ist befugt, 
auch außerhalb des Gemeindebezirks seiner gewerb 
lichen Niederlassung persönlich oder durch in seinem 
Dienste stehende Reisende sür die Zwecke seines 
Gewerbebetriebes Waaren aufznkausen und Be 
stellungen auf Waaren zu suchen. Sie bedürfen 
dazu einer Legilimationskarte, welche sür 
Kiel im Polizeibureau zu beantragen ist. 
3a*
	        
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