Abth. II 3.
Verkehrs-Anstalten.
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Nach und von Heiligenhafen und Ohrt auf Feh
marn I mal wöchentlich, nach Heiligenhasen, im
Sommer 2 mal, mit den Dampfschiffen „Falke"
und „Fehmarn". Exped. bei Sartori & Berger,
Wall 48.
Nach und von Neustadt (nur im Sommer) und
Lübeck zweimal wöchentlich mit den Dampf
schiffe» „Falke" und „Fehmarn". Exped. bei
Sartori & Berger, Wall 48.
Nach Korsör jede Nacht nach Ankunft des Schnell
zuges mittelst der Postdanipfschiffe„Danneskjold-
Samsö", „Wgir",„Skirner"u „Freya". Exped.
in der Königlich Dänischen Postdampfschiffs-
expedition (£>. Schlotfeldt, Wall 34).
Nach Kopenhagen Dampfschiffe „Aurora", „Zam-
pa", nach den Dänischen Inseln „Vidar", nach
Svendborg, Rudjöbing, Nyborg, Kallundborg,
Kjerteminde. Exped. bei A. Casati, Wall 30a.
Nach Stettin mindestens 1 mal wöchentlich mit
Durchfrachten nach Elbing, Memel, Tilsit, Riga,
St. Petersburg. Nach Königsberg und Danzig
je ca 3 Expeditionen monatlich. Expedition
bei Sartori & Berger, Wall 48.
Nach Kappeln Dampfschiff „Dithmarsia II",
Dienstags. Donnerst, u. Sonnab., Abgangszeit
wird durch Fahrpläne und Annoncen bekannt
gemacht. Exped. bei L. Schlotfeldt, Wall 34.
Nach Sonderburg—Flensburg fahren die Dampf
schiffe „Fylla" und „Hertha", deren Abgangs
zeit durch die Kieler Zeitung bekannt gemacht
wird. Expedition bei L. Schlotfeldt, Wall 34.
„Diana", „Flora", Post, Passagiere und Güter
mitnehmend. Abfahrt von Kiel Dienstags,
Donnerst, u. Sonnabends nach Ankunft des
Zuges von Hamburg. Ankunft in Gothenburg
nächsten Morgen. Expedition Emil Klünder,
Kiel, Wall 42.
Nach Burg und Fehmarn mit „Falke" und
„Fehmarn" 2 mal, im Sommer 3 mal wöchent
lich. Exped. bei Sartori & Berger, Wall 48.
Dampfschiffe auf dem Kieler Hafen.
Die Dampfschiffe „Dahlström", „Bismarck", „May
bach", „Boetticher", „Goßler", „Steinmann",
„Heinrich Adolf", „Expreß", „Klaus Groth",
„Rendsburg",„Canal", „Verein!!",,, Schwalbe",
„Libelle", „Wilhelminenhöhe",,, Telegraph" an
legend Folkers Garten, Badeanstalt, Bellevue,
Alt-Heikendorf, Möltenort, Holtenau und Fried
richsort.
Die Dampfschiffe „Georg", „Helena" und „Anna"
nach Neumühlen, „Frieda" nach Neumühlen
und Diedrichsdors.
Die Dampfschiffe „Andreas", „Maria" und „See
möve" nach Ellerbek.
Die Dampfschiffe „Kiel" u. „Wilhelminenhöhe II"
nach Wilhelminenhöhe.
Die Dampfschiffe „Sophie" und „Clara" nach
Gaarden. (Linie Jensenstr.—Germ.-Werft.)
Die Dampfschiffe der „Neuen Dampferkompagnie"
fahren nach Holtenau, Friedrichsort, Heiken
dorf, Laboe, Folkers Garten, Badeanstalt und
Bellevue anlaufend.
Vorsitzender des Aufsichtsraths: Geh.Komm.-Rath
Sartori. Vorstand: Kaufmann Max Seidel
und F. Ebeling. Betriebs-Inspektor: A. Con-
radi, Komtor beim Seegarten.
IV. Memmr Illuhlilhleil
Meldepflicht.
An- und abziehende Personen haben sich !
bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu Jk 00,
oder verhältnißmäßiger Haft, spätestens innerhalb
3 Tagen nach eingetretener Veränderung des
Wohn- und Aufenthaltsortes zu melden.
Jeder W o h n u n g s- oder Dien st Wechsel
innerhalb des Polizeibezirks der Stadt Kiel ist
binnen 10 Tagen anzumelden.
Zu diesen Meldungen sind auch diejenigen,
welche als Dienstherrschaften, Meister, Arbeitgeber,
Hauseigenthümer, Zimmer- und Schlasstellen-
Bermiether, die betr. Personen bei sich aufgenommen
haben, innerhalb 6 Tagen nach dem Ab- oder {
Anzuge und innerhalb 20 Tagen nach jedem l
Wohnungs- oder Dienstwechsel innerhalb der
Stadt verpflichtet, sofern sie sich nicht durch
Einsicht der polizeilichen Bescheinigung von der
bereits erfolgten Meldung Ueberzeugung ver-
schafft haben.'
Die Meldungen für Kiel sind im Personen
standsbureau, für nur vorübergehend sich hier
Aufhaltende im Polizei-Melde-Zimmer (Damm-
straße 5 resp. 3A) zu bewirken.
Wer den sebstständigen Betrieb eines
stehenden Gewerbes beginnt oder ein bisher
im steuerfreien Umfange betriebenes Gewerbe auf
den steuerpflichtigen Umfang ausdehnt, (durch
Vermehrung der Zahl der Gehülfen oder Lehr
linge, Einrichtung eines Ladengeschäfts, Ver
mehrung der Zahl der Webstühle über 4, Ver-
Mehrung der Zahl der vermietheten heizbaren
niöblirten Zimmer über 2, durch Benutzung von
Schiffsfahrzeugen zur Beförderung fremder
Waaren, durch Anschaffung eines zweiten Pferdes
zum Betriebe des Fuhrmannsgewerbes u. f. w.)
hat vor, spätestens gleichzeitig mit dem Ein
tritt dieser Ursachen die Anmeldung bei der Ge
meindebehörde des Ortes der gewerblichen Nieder
lassung bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen
zu bewirken. «Anmeldung für Kiel im Personen
standsbureau.)
Wer ein stehendes Gewerbe betreibt, ist befugt,
auch außerhalb des Gemeindebezirks seiner gewerb
lichen Niederlassung persönlich oder durch in seinem
Dienste stehende Reisende sür die Zwecke seines
Gewerbebetriebes Waaren aufznkausen und Be
stellungen auf Waaren zu suchen. Sie bedürfen
dazu einer Legilimationskarte, welche sür
Kiel im Polizeibureau zu beantragen ist.
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