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Allgemeine Nachrichten.
8. Abth,
a. innerhalb folgender Grenzen:
Ecke des Sophienblatts und Königswegs,
Königsweg, Ringstraße, Schützenstraße, Englischer
Garten, Knooperweg, Fahrstraße, Jägersberg,
Brunswiekerstraße, Karlstraße bis zur Feldstraße,
Feldstraße zwischen der Karlstraße und der Hospital
straße, akademische Krankenhäuser, Hospitalstraße
von der Feldstraße dis zur Fleckenstraße, Flecken
straße, Schloßgarten.
kür eine und zwei Personen ... 60 Pf.
für jede Person mehr ..... 15 „
b. Schwanenweg, Marinelazarethe, Marine-
kasernen, Knooperweg von der Fährstraße bis zur
Aniienstraße, Holtenanerstraße bis zur Annen-
straße, Annenstraße, Graupenmühle, Armenhaus
am Kronshaqener Wege, neuer Kirchhof, Ham
burger Chaussee bis zum Wege nach Krusenrott,
Lübecker Chaussee bis zum Wege nach Kirch-
barkau.
für eine und zwei Personen ... 75 Pf.
für jede Person mehr 15 „
II. Für eine Fahrt über diese Grenze
hinaus bis zu folgenden Endpunkten:
für eine Person:
Neue Seebadeanstalt . . .
—
A 80 Pf.
Bellevue
1
20
Baumschule
1
40
Düvelsbeker Weg....
1
40
Sternwarte
1
20
Niemannsweg bis zur Revcnt-
lou- Allee und Reventlou-
Allee
—
„
80
„
Meltz Garten
1
„
—
„
Alt- u. Nen-Christinenhöhe .
1
„
40
„
Wiek .......
1
„
50
„
Kempen
1
„
50
„
Kielerhof
2
„
—
Holtenauer Schleuse . . .
2
—
Knooper Schleuse....
3
„
—
Kopperpahl
1
„
50
„
Sulsdorf
2
„
—
„
Kronshagen
2
„
—
„
Hasseldiecksdamm ....
2
—
„
Winterbck bis Rehm's Gast-
Haus
1
„
—
„
Krusenrott
—
„
80
„
Hamburger Baum . . .
1
„
20
„
Eiderkrug
1
„
50
„
Hammer
1
„
80
„
Vornheim
1
„
—
„
Viehburg
2
„
50
„
Carlsburq
1
„
50
„
Gaarden bi« zur Ecke der
Schönberger u. der Preetzer
Landstraße
1
„
—
„
Gaarden bis zum Karlsthal
und Karlsthal ....
1
„
20
ff
Gaarden bis zur Ecke der
Schönberger u. der Kaiser-
straße
I
„
50
„
Ellerbek
2
50
„
Wellingdorf und Neumiihlen .
3
„
—
„
für jede Person mehr . .
—
„
30
„
in. Stundenfahrten.
1) Für eine Person ä Stunde. 1 M. 50 Pf.
2) für jede Person mehr . . — „ 30 „
Die Zeit der Rückfahrt der Droschke zur Stadt
ist bei Fahrten außerhalb der unter I. bezeichneten
Grenzen mir zu berechnen.
Bei Fahrten über eine Stunde ist die Be
rechnung nach Viertelstunden zulässig.
Bei Stundenfahrten haben die Kutscher den
Fahrenden vor dem Einsteigen die Uhr vorzu
zeigen.
IV. Gepäckstücke.
Für ein Gepäckstück 30 Pf., Handgepäck ist
frei.
Zum Handgepäck gehören Hutschachteln, kleine
Reisetaschen, kleine Handkoffer und sonstige kleine
Gepäckstücke.
V. Wartezeit.
Für die 5 Minuten übersteigende Wartezeit
30 Pf. für jede Viertelstunde.
Allgemeine Bestimmungen.
Innerhalb der Grenzen unter I. a. sind die
Droschkenkutscher verpflichtet, von dem nächstbe-
legenen Halleplatze Fahrgäste unentgeltlich abzu
holen. Im Uebrigen ist für das Abholen die
Hälfte der Taxe zu bezahlen; innerhalb der
Grenzen I. b.; 40 Pf.
Fahren die Fahrgäste innerhalb 10 Minuten
von dem Bestimmungsorte nach dem Abfahrts
orte zurück, so ist für diese Rückfahrt die Hälfte
der Taxe zu bezahlen und wird für den Auf
enthalt nichts entrichtet.
Werden auf der directen Fahrt nach dem
von dem ersten Fahrgast angegebenen letzten Be
stimmungsorte andere Fahrgäste aufgenommen,
so gilt die ganze Fahrt als eine von dem ersten
Abfahrtsorte bis zn dem letzten Bestimmungsorte
gehende Tour, falls die Fahrt nicht aus den
einzelnen Stellen durch eine länger als 5 Minuten
dauernde Wartezeit unterbrochen wird.
Für ein Kind unter 10 Jahren ist die Hälfte
der Taxe zu entrichten.
Von 10—11 Uhr Abends und 6—7 Uhr Mor
gens wird die Hälfte der Taxe mehr bezahlt. Von
11 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens ist die dop
pelte Taxe zu entrichten.
Taxe für die Kieler Bootsiihrer
vom 12. Juni 1875.
I. Für Fahrten nach nachstehenden Be
stimmungsorten :
1) nach Wilhelminenhöhe
a. für eine Person — 10 Pf.
b. für eine Gesellschaft wird, auch
wenn sie aus mehr als 12 Per
sonen besteht, nicht mehr be
zahlt als 1 „ 20 „