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Eine Aenderung der Gaueintheilung und eine Neu
bildung von Gauen erfolgt unter Zustimmung bezw. auf
Antrag der betr. Gaue und Vereine durch den Bundes
vorstand. In streitigen Fällen entscheidet der Bundestag.
An der Spitze jedes Gaues steht ein vom Herbst-
Gautage gewählter Gau Vorstand.
Ueber die innere Gestaltung der Gaue bescliliessen die
Gautage.
Die Gau tage, welche alljährlich mindestens einmal
stattfinden, sind Zusammenkünfte zur Berathung und Be
schlussfassung über alle Angelegenheiten des Gaues.
Auf den Gautagen sind nur die Mitglieder des betr.
Gauvorstandes und die Delegirten der dem Gaue ange
hörenden Bundesvereine und Einzelfahrer stimmberech
tigt. Die Bundesvereine und Einzelfahrer sind berech
tigt, zu den Gautagen für je 20 Bundesmitglieder einen
Delegirten zu wählen.
Bundesvereine sind nur solche Vereine, deren
sämmtliche active d. h. stimmberechtigte Mitglieder dem
D. B.-B. angehören.
Mitgliedschaft.
Badfahrvereine, Einzelfahrer und Freunde des Bad-
fahrsportcs (auch Damen), welche das 18. Lebensjahr
vollendet haben, können die Bundesmitgliedschaft erlangen,
sofern nicht Gründe vorhanden sind, welche im Interesse
des Sportes und des Bundes die Nichtaufnahme geboten
erscheinen lassen.
Nur Herrenfahrer können Bundesmitglieder werden.
Berufsfahrer sind von der Bundesmitgliedschaft
und von allen Wettfahren für Herrenfahrer ausgeschlossen.
Herrenfahrer sind solche Fahrer, welche den Bad-
fahrsport nur zu ihrem Vergnügen betreiben.