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des Vormundes noch dadurch zu verbessern, dass man von den
nomina, die das Mündel entweder alle anerkennen, oder alle
ablehnen muss, diejenigen, die ohne Verantwortlichkeit des Vor
mundes unsicher stehen, ausschliesst. 73 ) Voraussetzung der Befugnis
ist ja gerade, dass das Mündel durch dieselbe keinen thatsäch-
lichen Schaden erleidet. — Die Befugnis aber für die hier
fraglichen Fälle überhaupt zu versagen, dafür liegt kein
Grund vor.
Ruhstrat 74 ) sucht die 1 16 folgendermassen zu erklären:
Der Vormund durfte nur dann Mündelgelder verzinslich ausleihen,
wenn keine idonea praedia zum Ankauf da waren. That er es,
ohne dass diese Voraussetzung vorlag, dann konnte das Mündel
die verzinsliche Anlage, auch wenn der Vormund diligenter
gehandelt hatte, abweisen, mit der Begründung: „du durftest nicht
verzinslich anlegen.“ Da ist es denn natürlich, dass das Mündel,
wenn es von dem Standpunkt ausgeht, es durfte nicht verzinslich
angelegt werden, nicht bei den gut angelegten Kapitalien „ja“,
bei den anderen aber „nein“ sagen könnte.
Das lässt sich hören; aber es fehlt ein wichtiger Punkt:
wo steht denn in der 1 16, dass die Kapitalien nicht verzinslich
angelegt werden durften, weil idonea praedia da waren? Durfte
das, was Ruhstrat als den eigentlichen Grund der Entscheidung
ansieht, mit Stillschweigen übergangen werden? Sicherlich nicht;
das um so weniger, weil trotz der Vorschrift: „zuerst praedia
ankaufen!“ die verzinsliche Anlage die Regel gewesen sein wird,
aus dem einfachen Grund, weil meistens keine idonea praedia da
waren. 75 ) 76 )
Ich komme nunmehr zur 1 39 § 14 I) h. t., die in schein
barem Widerspruch mit der 1 16 steht; sie lautet:
Neglegentiae tutorum periculo nominum, quae pater usuris
majoribus fecit, adscripto pupilla quidem actionem calendarii
praestare cogitur, exactas autem usuras tutelae tempore citra
ullam compensationem retinet.
79 ) Das Mündel würde dann 7000 anstatt 5000 verlieren.
™) Jahrb. f. Dogm. Bl. 27 S. 87.
7S ) 1 2405,37: Si forte (ut assolet) idonea non potuerint inveniri.
7e ) Mehr Übersetzungen als Erklärungen der 116 s. bei Glück Bd. 30
S. 334 fg., Rudorff III S. 75, Sintenis III § 150 Anm. 31, Windscbeid
II § 439 Anm. 7 a. E.