Full text: Über die Compensatio lucri cum damno

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Dass die Entscheidung der 1 42 für analoge Fälle ver 
wertet werden kann, steht ausser Zweifel. Die Schwierigkeit 
ist nur die, herauszufinden, welche Fälle als analog angesehen 
werden dürfen. Sehr nahe liegt die Gefahr, das Prinzip der 
I 42 zu allgemein zu formulieren; gar zu leicht führen die 
Folgerungen eines allgemeinen Satzes weit über das hinaus, 
was man zum Ausdruck bringen will. Vielleicht leitet folgende 
Formulierung nicht auf Abwege: Wer verpflichtet ist, zwei 
oder mehrere bestimmte Leistungen zu machen, ist nicht 
schadensersatzpflichtig, wenn er auf Grund seiner Ver 
pflichtung durch andere Leistungen bewirkt hat, dass der 
Berechtigte das hat, was derselbe durch jene Leistungen 
bekommen sollte 16 ). 
Zu prüfen bleibt noch, ob die 1 42 voraussetzt, dass 
der Verkäufer hinsichtlich desjenigen Grundstücks, an dem 
10 jugera fehlen, die unrichtige Angabe unwissentlich ge 
macht hat. 
Hiermit gelangen wir zu der Bedeutung, die das 
Schuldmoment für die Zulässigkeit der c. 1. c. d. hat. 
Die Frage, ob das Hass der Verschuldung von Einfluss 
sei auf den Umfang des Interesses, ist m. E. zu verneinen. 
Die Beantwortung dieser Frage kann wichtig sein für die 
Vorteilsimputation, da diese ja nichts anderes ist, als ein 
Produkt der Grundsätze über den Umfang des Interesses. Für 
die Lehre von der c. 1. c. d. dagegen ist es gleichgültig, ob 
man jene Frage im einen oder anderen Sinne beantwortet. 
Der Umfang des Interesses, des Schadens (im rechtlichen Sinn), 
16 ) A verkauft dem B von seinem Wiesenland einen Teil, dessen 
Grenzen genau markiert sind; die Übereignung erfolgt sofort; der verkaufte 
Teil enthält nicht, wie A angegeben, 100, sondern 110 jugera; am nächsten 
Tag kauft B von dem Wiesenland des A ein weiteres, genau markiertes 
Stück, welches an das bereits gekaufte angrenzt und nicht 200 jugera, 
wie A angegeben, sondern nur 190 enthält. Quid juris: c. 1. c. d.! Wenn 
aber B das zuerst gekaufte Stück, bevor er das zweite kauft, bereits wieder 
weiter verkauft hat? Keine Kompensation! Vgl. den zweiten der auf den 
Mehlhändler bezüglichen Fälle. — Die Köchin verlangt 10 Pfund Fleisch 
für ein am Abend stattfindendes Souper; der Metzger wiegt ihr irrtümlich 
II Pfund zu; bald kommt die Köchin zurück und verlangt noch 10 Pfund 
dazu (es seien noch mehr Gäste angesagt); der Metzger gibt ihr ein neun- 
pfundiges Stück: Kompensation! Macht die Köchin den zweiten Einkauf 
erst einige Tage später für ein zweites Abendessen: Keine Kompensation
	        
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