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Th. Hess,
General-Agentur
der
Jeuer-Dersicherungs-Gesellschaft
„Deutscher Phönix“
und der
Frankfurter Lebcns-Versicherungs-Gesellslh äst.
Liei,
Vorstadt Nr. 29.
Der „Deutsche Phönix" versichert gegen Feuerschaden Gebäude,
Mobilien, Waaren, Fabrik-Geräthschaften, Geräthschaften, Getreide, Vieh
und landwirthschaftliche Gegenstände jeder Art zu möglichst billigen und
festen Prämien, so daß unter keinen Umständen Nachzahlungen zu leisten sind.
Bei Gebäude-Versicherungen ist den Hypothekar-Gläubigern voll
kommenste Sicherheit gewährt.
Die Prämien sind fest, bei welchen niemals Nachzahlung stattfindet.
Die Lebens-Bersicherungs-Gesellschaft
übernimmt gegen feste und mäßige Prämie:
1. Lebens-Versicherungen,
wo bei dem Tode des Versicherten ein vorher bestimmtes Capital ausbezahlt
oder einer namhaften Person eine Rente zugesichert wird.
2. Leibrenten-, Pensions-Versicherungen, Alters-Versorgung und
Sparkassen-Versichcrungen.
Während ad 1 von denjenigen Versicherungen die Rede ist, deren
Zahlung durch den Tod des Versicherten bedingt ist und welche vornehm
lich die Versorgung der Hinterbliebenen zum Zweck haben, behandelt der
gegenwärtige Prospect diejenigen Versicherungen, deren hauptsächlichster
Zweck die Versorgung des Versicherten selbst bei seinen eigenen Leb
zeiten ist.
3. Ausstattungs-Versicherungen.
Nächst der eigentlichen Lebens-Versicherung ist nämlich die Ausstat
tungs-Versicherung am meisten dazu berufen, das Wohl der Familie dauernd
zu begründen und den Sinn für Ordnung und Sparsamkeit zu befestigen.
Tie Ausstattungs-Versicherung sichert dem Kinde die einstige selbstständige
Existenz und die Mittel zur Begründung einer eigenen Familie; sie giebt
den Eltern und Vormündern das beruhigendste Gefühl der Pflichterfüllung
und überhebt sie der Besorgniß für ihre Kinder und Pflegebefohlenen.