Full text: (1852)

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Vermächtnisse und Schenkungen. 
bwselbst, nach ihrem Testamente d. d. 16. Nov. 1804 und 12. Aug- 
1806, ein Capital von 12000 nach Abzug der Bankhaft und 
Halbprocentsteuer 11220 1$, betragend, von welchem nur die Zinsen 
gebraucht werden dürfen. 
Von dem Hof- und Landgerichtsadvocaten C. F. Schmidt hie- 
selbst, nach seinem Testamente d. d. 13. Aug. 1804 und der Bei 
lage d. d. 4. Juni 1818, die Hälfte des Ertrags feiner Kupferstich- 
sammlung. Dieselbe beträgt 4800 wovon nur die Zinsen ge 
braucht werden dürfen. Diese sind nach der Vorschrift »nicht blos 
zum Unterhalt bereits wirklich verarmter Personen und zum Unter 
richt und zur Erziehung arnier Kinder, sondern vorzüglich zur Ver 
hütung der Armuth, uud also hauptsächlich dazu zu verwenden, Hand 
werker und Tagelöhner, welche durch Krankheiten und Unglücksfälle 
in die Gefahr zu verarmen gerathen, durch Vorschüsse, oder nach 
Befinden nicht wieder zn bezahlende Beisteuer und Hülfe vor der 
Gefahr der Verarmung zu schützen.» 
Die Verwaltung des Capitals hat der Magistrat; über die Ver 
wendung der Zinsen verfugt die Versorgungscommission der Armen- 
auftalt und macht jährlich hievon Anzeige bei dem Magistrate. 
Von demselben und dessen Ehefrau, geb. Hasse, nach demselben 
Testamente, ein Capital von 600 unter Verwaltung des Magi 
strats, wovon nur die Zinsen gebraucht werden dürfen. 
Von dem hiesigen Weinhändler I. A. Strauß, laut SchenkungS- 
acke d. d. 13. Juni 1807, ein Legat von 12000 _#• 
Von dem Fürsten von Hessenstein, nach seinem Testamente rl. d. 
8. Octbr. 1808, eine jährliche Rente von 1200 welche in den 
Landgräsl. Hessischen Fideicvmmistgütern im Herzvgthum Holstein 
radicirt ist. . 
Von der Frau Justizräthin A. C. C. Jselin, geb. Jürgensen 
hiefelbst, nach ihrem Testamente d. d. 5. Juni 1811, 6000 als 
den Betrag einer auf dem Hause der Armenanstalt protocollirten, 
an ihren verstorbenen Ehemann ausgestellten Verschreibung, welche 
casstrt und zurückgegeben worden. 
Von P. H. Losen, nach seinem Testamente d. d. 19. Aug. 1811 
ein Legat von 1500 
Von dem Buchhalter P. H. Witt ans Lübeck ein Legat von 
1500 
Von dem Conferenzrath Professor G. H. Weber, Ritter, ein 
Capital von 600 A, als Üeberfchuß der von ihm zur Feier des 
Friedeusfestes gesammelten Beiträge. Zufolge einer von der Gesell 
schaft freiwilliger Armenfreunde d. d. 14. März 1814 ausgestellten 
Acte soll das Capital stets erhalten und der Zinsenertrag nur dazu 
verwendet werden, daß jährlich am 16. Febr. demjenigen Knaben 
der Freischule, welcher am besten schreibt, und demjenigen Mädchen
	        
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