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Vermächtnisse und Schenkungen.
bwselbst, nach ihrem Testamente d. d. 16. Nov. 1804 und 12. Aug-
1806, ein Capital von 12000 nach Abzug der Bankhaft und
Halbprocentsteuer 11220 1$, betragend, von welchem nur die Zinsen
gebraucht werden dürfen.
Von dem Hof- und Landgerichtsadvocaten C. F. Schmidt hie-
selbst, nach seinem Testamente d. d. 13. Aug. 1804 und der Bei
lage d. d. 4. Juni 1818, die Hälfte des Ertrags feiner Kupferstich-
sammlung. Dieselbe beträgt 4800 wovon nur die Zinsen ge
braucht werden dürfen. Diese sind nach der Vorschrift »nicht blos
zum Unterhalt bereits wirklich verarmter Personen und zum Unter
richt und zur Erziehung arnier Kinder, sondern vorzüglich zur Ver
hütung der Armuth, uud also hauptsächlich dazu zu verwenden, Hand
werker und Tagelöhner, welche durch Krankheiten und Unglücksfälle
in die Gefahr zu verarmen gerathen, durch Vorschüsse, oder nach
Befinden nicht wieder zn bezahlende Beisteuer und Hülfe vor der
Gefahr der Verarmung zu schützen.»
Die Verwaltung des Capitals hat der Magistrat; über die Ver
wendung der Zinsen verfugt die Versorgungscommission der Armen-
auftalt und macht jährlich hievon Anzeige bei dem Magistrate.
Von demselben und dessen Ehefrau, geb. Hasse, nach demselben
Testamente, ein Capital von 600 unter Verwaltung des Magi
strats, wovon nur die Zinsen gebraucht werden dürfen.
Von dem hiesigen Weinhändler I. A. Strauß, laut SchenkungS-
acke d. d. 13. Juni 1807, ein Legat von 12000 _#•
Von dem Fürsten von Hessenstein, nach seinem Testamente rl. d.
8. Octbr. 1808, eine jährliche Rente von 1200 welche in den
Landgräsl. Hessischen Fideicvmmistgütern im Herzvgthum Holstein
radicirt ist. .
Von der Frau Justizräthin A. C. C. Jselin, geb. Jürgensen
hiefelbst, nach ihrem Testamente d. d. 5. Juni 1811, 6000 als
den Betrag einer auf dem Hause der Armenanstalt protocollirten,
an ihren verstorbenen Ehemann ausgestellten Verschreibung, welche
casstrt und zurückgegeben worden.
Von P. H. Losen, nach seinem Testamente d. d. 19. Aug. 1811
ein Legat von 1500
Von dem Buchhalter P. H. Witt ans Lübeck ein Legat von
1500
Von dem Conferenzrath Professor G. H. Weber, Ritter, ein
Capital von 600 A, als Üeberfchuß der von ihm zur Feier des
Friedeusfestes gesammelten Beiträge. Zufolge einer von der Gesell
schaft freiwilliger Armenfreunde d. d. 14. März 1814 ausgestellten
Acte soll das Capital stets erhalten und der Zinsenertrag nur dazu
verwendet werden, daß jährlich am 16. Febr. demjenigen Knaben
der Freischule, welcher am besten schreibt, und demjenigen Mädchen