dem generellen Recht zur gutachterlichen Stellungnahme und Beratung in wählten Bereichen auch recht .
Die Sprachpolizei schnüffelt
Die Sprachengesetzgebungen in allen drei baltischen Staaten stammen aus dem Jahre 1989 und zielen im wesentlichen auf die Behauptung und den Schutz der Sprache der jeweiligen Titularnation genüber dem Russischen , der nen lingua franca der Sowjetunion . nisch , lettisch und litauisch werden zur Staats - , Amts - und Geschäftssprache hoben und im öffentlichen Leben pflichtend eingeführt . Laut der litauischen Verfassung ist Litauisch zugleich alleinige Gerichtssprache , während in Estland und Lettland weiterhin nach dem schen Gerichtsverfassungsgesetz estnisch oder lettisch beziehungsweise die Sprache der örtlichen Mehrheitsbevölkerung wendet wird . Dafür wird in Litauen ders als in Estland und Lettland , an ten , in denen eine Minderheit kompakt siedelt , deren Sprache als zweite sprache festgeschrieben .
Konkret bedeutete die Etablierung von Estnisch , Lettisch und Litauisch als elle Verkehrssprachen vor allem , daß wohl das Führungspersonal im privaten und öffentlichen Sektor als auch alles Personal mit Publikumsverkehr jeweils innerhalb einer Übergangsfrist von zwei bis vier Jahren - je nach Betätigungsfeld in unterschiedlichem Grade - zur schung der Landessprache verpflichtet wurde , andernfalls drohten Geldstrafe und Entlassung . Dies betrifft vor allem Frauen , da diese im ten Dienstleistungssektor besonders reich vertreten sind .
Ein Recht auf Unterricht in der sprache genießen ge in Estland und Lettland , nicht aber in Litauen . Dort muß der Staat unter gungen , die im Minderheiten - , Sprachen - und Bildungsgesetz jeweils anders lauten und unterschiedlich verpflichtend sind , allerdings ebenfalls die Voraussetzungen für muttersprachlichen Unterricht fen . In Estland ist nicht ganz klar , weit der Staat zur Einrichtung führender Schulen mit lichem Unterricht für Minderheiten pflichtet ist . Für weiterführende Schulen
bestünde theoretisch die Möglichkeit , den Ausbildungsbedürfnissen der russischen Minderheit auch mit vertieftem unterricht Genüge zu tun . In Lettland gibt es nur für den Hochschulbereich die schränkung , daß bei staatlich finanzierten Lehreinrichtungen ab dem zweiten richtsjahr Lettisch che ist . In allen Ländern steht den derheiten grundsätzlich die Möglichkeit offen , Privatschulen ins Leben zu rufen , die sich an den staatlichen plänen zu orientieren haben .
Vielfalt an Minderheitenschulen
In Estland gab es 1990 neben 502 nischsprachigen 104 russischsprachige und 30 gemischtsprachige Schulen . zwischen wurde außerdem eine hebräische Schule eingerichtet . In land gab es 1993 insgesamt 211 russische , 123 lettisch - russische , drei polnische , eine estnische und eine ukrainische Schule . In Litauen bestehen rund 70 russische , des weiteren polnische und weißrussische Schulen , deren Anzahl noch erweitert werden soll . Es gibt auch eine jüdische Schule in Litauen . Nach Angaben der ehemaligen Direktorin der Abteilung für nationale Minderheiten im litauischen Kultusministerium , Haiina Kobeckaite , die selbst der winzigen Minderheit der Karaimen angehört , betrug die Zahl der polnischen Schulen in den beiden nehmlich von Polen besiedelten Bezirken Litauens 130 . Alle diese Zahlen zeigen , daß in den baltischen Ländern mit dem Bildungsbereich in der Praxis ein überaus wichtiger Aspekt von Minderheitenschutz gewährleistet ist .
Auf der anderen Seite sind Zahlen über zunehmende slawische , vor allem sche Emigration aus den baltischen ten als Indizien für eine Diskriminierung der Minderheiten zu werten . So net Lettland seit 1989 zum ersten Mal seit Ende des Zweiten Weltkriegs eine Netto - Auswanderung . Während in der ersten Hälfte der achtziger Jahre die jährliche Netto - Zuwanderung noch rund 40 . 000 Personen pro Jahr betrug , verringerte sich diese Zahl Ende der achtziger Jahre hends . Im Jahre 1989 kam es erstmals zu einer Netto - Auswanderung von 5 . 400 Personen , die sich 1990 auf 8 . 400 , 1991 auf 11 . 200 und 1992 auf 47 . 200 Personen erhöhte . Vom Januar bis September 1993
wanderten 23 . 200 Personen aus Lettland aus . Diese Entwicklung ist sowohl auf eine drastisch gesunkene Einwanderung , als auch auf eine deutlich erhöhte wanderung zurückzuführen ( vor allem der letztere Punkt spricht für rung , zumal die wirtschaftliche Situation in Rußland noch deutlich schlechter ist als in Lettland ) .
Zusammenfassend läßt sich sagen , daß während für den Bereich der Staatsbür - gerschafts - und Ausländergesetzgebung die Bandbreite zwischen den integrativen Regelungen in Litauen und der ven Staffelung in Lettland sehr groß ist , die baltischen Länder in der allgemeinen Minderheitengesetzgebung recht ähnliche Politiken führen , die auf eine de pragmatische Akzeptanz der nen Verhältnisse bei gleichzeitigem mißverständlichem Pochen auf die wiedergewonnene eigene Oberhoheit auslaufen .
Die heutigen Minderheitenpolitiken in den baltischen Staaten sind nicht lich und bleiben hinter dem Niveau des demokratischen Teils der kriegszeit zurück . Trotzdem sind sie neswegs so schlecht wie ihr Ruf , der im Westen manchmal geradezu vor - bürger - kriegsähnliche Zustände erwarten läßt . Im Gegensatz zu Deutschland kam es in den baltischen Staaten bisher noch nicht zu ausländerfeindlichen Krawallen und Gewalttaten . Die im Vergleich zu land gute Wirtschaftslage , der faktische Wirtschaftsaufschwung vor allem in land , aber auch in Lettland , werden in Zukunft die Lebensperspektiven in den baltischen Ländern auf ein friedliches Miteinander ausrichten helfen . stig steht die staatsbürgerschaftliche Sanktionierung einer Einwanderung , die nicht temporär , sondern auf Dauer ist , weder für Estland noch für Lettland in Frage . ■
Literatur : Schmidt , Carmen . Der heitenschutz in den baltischen Staaten : Dokumentation und Analyse . Estland , Lettland und Litauen . Minderheitenschutz im östlichen Europa 1 . Bonn : Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen , 1993 .
NORDEUROPA
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