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stellen sollet , wie Wir zwar denselben aus besonderen^' ) con - fiderationen die praxin ausserhalb der Stadt nicht verbiethen , sondern hierin auch savorisiren wolten , ^ ) jedoch würde er sich bemühen , es so in die wege zu richten , daß durch ander - weitigen gröfferit33 ) Fleiß die ihm anvertranete Profeflion gebührend in obacht genommen würde , sonst 34 ) ihm nur die halbe gage solte gereichet werden . 35 )
Wir sind eures weitern nnterthgstn Bericht^ ) so wohl wegen der Academis'chert sachen überhaubt , als auch iu sonder - heit wegen der noch uuabgelegteu rechuuugeu , des Vorschlags zu denen in facultate Juridica et Philofophica nach geschehener translocation sich eräugenden vacirenbeii stellen mit dem forder - sahmsten gewärtig , damit nicht die Profeffiones lange unbesetzt , und hiednrch die Academie schaden leiden möge , eurer pru - dentz und dexterität überlassende , aufs was arth ihr am sügligsten diese Veränderung denen jetzigen Profefforibus mit glimpff wollet goutiren machen , damit nicht daraus noch mehr Verdruß und streit , welchen Wir beh jetzigen^ ) Zeiten
31 ) s „ besonder» , "
32 ) Es handelt sich um die Bestimmung im zweiten Theil der Anlage E : „ 14 . Soll gleichfalß kein Professor median« außer der Stadt prscticiren , es sey dann daß Er fpeciale permiffion hat , sondern solches andern überlaßen . " Das Verbot war also kein unbedingtes , wie es nach Ratjen ( . Geschichte der Universität " Seite 85 ! den Anschein haben könnte .
3S ) O „ größeren . "
34 ) O „ fernsten . "
35 ) Über Waldsckmidt , der damals der einzige medicinische Pro - sessor war , heißt es in Harpprecht's „ Kelstion " ( oben Note 15 ) , er habe in den letzten Jahren gar nicht gelesen , seine eigenen Söhne würden von dem Dr . Richter privatim in der Medicin informiert , und er hänge „ der Praxi continue anff dem Lande " nach . Ratjen , „ Chronik " 1858 . Seite 73 .
3C ) S „ Berichts . "
37 ) S „ itzigen . "