gersBehmsiung / dessenTochterHochzeit aus diger Pflichtunduegster Anverwaudmüßbeywoh^ ncnmüsscn / MddaheroinihrcnBcmffgewesen / und des Abends ttmb 10 . Uhr ungefehr / ihrm Ehe H errn zur Ruhe begleiten wolle» / auch ohngefehr oder 4 - Stuftn anffder Steigen hinan gekommen / ohn - vcrsehms leyder rücklings herunter gefallen / und hat damit die Hochzeitliche Freude / mit einem über - aus kläglichen traurigen Abend - Gesang über und wlcdcrallerannochanwcscndmHochzettlichcGäste verhoffen kläglich und elendiglich beschlossen
Obnunwol ihr höhest bestürtztcr Ehewirt uebenst anderen Anverwandten und allen Hochzeit - lichenGästen / GeistlichenundWeltlichenStandes / sich ihm alsobald get : eulich angenommen mitaller - handerdencklichen kostbahrm Mitteln und Krafft - wassern sie stets erquicket / anch den H . ^eäicum uebenst einen Balbierer voll hinncn aus der Stadt abholen lassen / hat doch das alles nicht verfangen wollen / tndemesieimmerfortilleineOhnmacht über die ander gefallen / und endlich ihr Leben Mit einem so gahr plötzlichen / unvermuthlichen Todesfall schlossen müssen . Wiewol sie nichtwmiger auch in dem JusTand / dem BarwhertzigenjGmndgütigm Gottihre SeelemitandächtigemHertzen / und mit gefaltcnen Händenbefohlm / mwalso / dcsMorgms ftühwarder 27 . Zunij ungefehr umb z . Uhrfehlig
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