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) \v dem Gelde vorgezogen wird . Eine solche Rolle zu
ten spielen sind Bankscheine , auf liegenden Gründen ver -
in sichert , ihrer Natur nach nicht fähig , weil das un - bewegliche Eigenthum diesen Papieren in die Fremde
mk - n'cht nachfolgen kann . Die Bankscheine werden
hes daher immer zu ihrer Hypothek zurück kehren , oder
! aiv vielmehr sich nie weit davon entfernen . Geschieht
hsel dieß dennoch , so werden sie nicht in der Eigenschaft
iche eines Papiergeldes , sondern einer Schuldverschrei - bung betrachtet , von welcher ihre Inhaber nicht
eis - bloß Sicherheit für ihr Capital , sondern auch Nutzen ,
lber d . j . Zinsen erwarten . Innerhalb Landes haben in -
nns Zwischen solche Papiere die volle Brauchbarkeit des
setzt , Geldes , so lange die Circulation mit ihnen nicht
gen - überhäuft ist : denn indem sie schnell von Hand zu
folgt Hand gehn , nützen sie ihren Inhabern als Tausch -
reis - Littel . Sobald sie aber sich in zu großen Massen
, ge - anhäufen und eine Zeitlang müNg liegen bleiben ,
wo verlieren sie ihre Eigenschaft als Papiergeld , sie wer -
scher wieder , was sie eigentlich sind , Schuldverschrei -
( mit Zungen , welche bey aller ihrer Sicherheit niemand
selbß sich behält , als wenn sie Zinsen tragen . Sie
sinv - ^wmen also bey der Bank zum Wechseln ein , oder
sc müssen , wo dieß nicht geschehen kann , an ihrem
iese . " VZerth verlieren .
igu» ! hier gegen die Errichtung einer Bankanstalt
t ititM vorgetragenen Bedenklichkeiten können übertrieben