die Gränze , und dringen unaufhörlich dahin der zurück . Der Kaufmann in den benachbarte»' Handelsstädten kann sie nur zu Rückzahlungen in das Land , woher sie gekommen sind , benutzen .
Man könnte es befremdlich finden , daß Banb scheine , für welche ein sicheres und zulängliches > Grundeigenthnm verbürgt ist , nur innerhalb Law des in Umlauf kommen , da doch die Wechsel der Kauflente , für welche bloß der persönliche Credit des Ausstellers und höchstens ein unbe ? stimmtes bewegliches Eigenthum bürgt , ihden lauf durch die ganze Handelswelt machen . Aber gerade das bewegliche Eigenthum des Kaufmanns ist es , welches seine Wechsel in den Stand seht , diese Rolle zu spielen . Das bewegliche thum geht seinen Wechseln voraus , oder folgt ihnen nach , oder begegnet ihnen auf ihrem Kreis< lauf . - Ein Wechsel , der von Hand zu Hand ge - gangen ist , trifft endlich an einem Ort ein , wo Maaren bereits schon angekommen sind , oder sicher erwartet werden . Hier wird also der Wechsel mit Vortheil realisirt ; und so wie die Waaren selbst an dem Ort , wo sie anlangen , mehr Werth sind / als an dem Ort , wo sie abgeschickt werden , nimmt auch der kaufmännische Wechsel an dieses Vorzuge so weit Antheil , daß er zur Berichtigung von Schuldfoderungen an fernen Orten gesucht ui'1