i I . Der Credit der Güter beruht vorzüglich auf dem Werths derselben . mung dieses Werches nach verschiedenen Rücksichten .
^ Wenn der Credit eines Gutes zu bestimmen ist , 'so muß der persönliche Credit des Besitzers davon schieden werden . Der persönliche Credit eines Man - - nes überhaupt beruht aufder beym Publico erworben 'nen Meinung von seinen persönlichen Eigenschaften . ' Je größer und ausgebreiteter die tteberzeugung von 1 seinem Fleiß und seiner Geschicklichkeit im Erwerben , ' von feiner Sparsamkeit im Gebrauch , von seiner Vorsicht in der Verwaltung seines Vermögens , von seiner Ehrliebe und Rechtlichkeit in der Erfüllung seines Versprechens : desto größer die Bereitwillig - keit , mit welcher man , auch ohne genauere Kennt - niß seines Vermögensstandes , ihm ein verlangtes Dar - lehn anvertraut .
Der Credit einer Sache , und namentlich eines Gutes — wir nehmen hier das Wort nach dem in den Herzogthümern eingeführten Sprachgebrauch für Landbesihungen von beträchtlichem Umfange — kommt nur dann in Betracht , wenn das Gut als Unterpfand für eine Schuldverpflichtung angeboten wird . Die Größe dieses Credits bestimmt sich theils nach dem Werths , zu welchem das Gut geschätzt