des Guts ist der brauchbarste für den , welcher für seine Person und für seine Erben sich in der schaft des bleibenden Besitzes denkt : denn dieser Werth ist ziemlich vest und wenig Veränderungen um terworfen . Zwar kann er , mit dem inneren Werth des Guts , durch Verbesserung der Cultur erhöht , durch Vernachlässigung vermindert werden , aber dieß hangt weniger von äußern Ursachen als von der Mit ? Wirkung des Besitzers ab . Zwar wird durch Erho * hung der Abgaben an den Staat der Nutzungswerth vermindert : aber merkliche Veränderungen dieser Art sind nur in Zeiten einer Gefahr oder Roth des Landes zu fürchten , wo jedes Eigenthum die Kosten seiner Erhaltung und Vertheidigung tragen muß . M Wenn ruhige Zeiten wiederkehren , wird auch das >en Gut seinen vorigen Nutzungswerth haben , und für an die Söhne und Enkel des Besitzers noch behalten , sie , Ein Grundstück , welches vor 100 Jahren seinem El - 9e ? genthümer 500 Tonnen Gctraide zum reinen Ein ? >aß kommen lieferte und noch liefert , hat an seinem ! al - Nutzungswerth nichts verlohren ; es hat ihn verdop ? gen Pel : , wenn es 1000 Tonnen liefert . — Eben die ? zo ser Werth liegt zum Grunde bey dem
W Pachtwerth des Guts ;
kr j , x hgH Einkommen in Produkten , zu Gelde ^ " geschlagen . Dieser Werth ist sehr veränderlich .