Full text: Actenstücke und Rechtliche Gutachten in Sachen der Städelschen Intestat-Erben gegen die Administration des Städelschen Kunst-Instituts zu Frankfurt am Main. Testamentsanfechtung betreffend

durch die in der gedruckten Beil . Nro . II . enthaltene Verordnung desselben , wo - durch die Stiftung förmlich angenommen wird . Hierauf erhielten [ »er decrctum des Stadtgerichts »cm loten März 1817 die Administratoren die förmliche Ein - Weisung in den Besitz . 
Am Ilten September desselben Jahres aber traten die Frauen C . S . Bur - guburu und E . S . Laoplace , etwaS später auch der französische Kavalleric - Kapitai» Städel zu Paris als die nächsten Verwandten und Intestaterben des Johann Friedrich Städel mit einer Klage gegen das Testament auf und behaupteten dessen Nichtigkeit . 
Nachdem in diesem Processe , dessen ausführliche Geschichte nicht zur Sache gehört , die Beklagte Administration in possessorio drei und in petitorio zwei günstige Urtheile erhalten , schwebt derselbe nun in letzter Instanz , und es sind bereits die Akten zum Spruch versandt . Zur Unterstützung seiner Sache hat der Klägerische Anwalt sich drei günstige Gutachten von den Fakultäten zu Leipzig , Kiel und Göttingen verschafft , deren Gründe nach dem ausdrücklichen Wunsche der Quärenten auch in diesem Gutachten mit berücksichtiget werden sollen . 
Was nun den Inhalt der bisherigen Verhandlung und insbesondere die gegen die Gültigkeit deS Testamentes vorgebrachten Gründe betrifft , so vereinigen sich dieselben alle in der Einen Behauptung : das Testament sei ) nichtig wegen des Mangels einer rechtsgültigen Erbeöeinsetzung , indem der Testirer die Städtische Stiftung , welche als juristische Person weder zur Zeit der Errichtung deS Testa - mentS noch zur Zeit feines Todes existirte , zur Unwersalerbin eingesetzt habe ; und auf Prüfung dieser Behauptung und ihrer Gründe wird demnach hauptsächlich Alles Folgende gerichtet scyn . 
§ . 2 . 
Errichtung des Städtischen Kunst - Instituts durch Testament und Gültigkeit derselben . 
Die Verfasser der früheren den Beklagte» günstigen Urtheile haben unter An - verein auch dadurch das Testament aufrecht zu erhalten gesucht , daß sie die Stadt
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.