Full text: Actenstücke und Rechtliche Gutachten in Sachen der Städelschen Intestat-Erben gegen die Administration des Städelschen Kunst-Instituts zu Frankfurt am Main. Testamentsanfechtung betreffend

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Fähigkeiten bey diesem ersten Unterricht erprobet , auch durch Fleiß und gute Auf - führung stch einer weitern Unterstützung würdig gemacht haben , durch andere Meisterin der historischen - und Landschaftsmahlerey , im Kupferstechen in allen Manieren , in der reinen und angewandten Mathematik , ganz besonders aber in der Baukunst , und denen in daS Kunstfach einschlagenden Wissenschaften unent - zeitlich unterrichtet werden — und die nöthige Unterstützung dahier , auch wohl , Nack , befindenden Umständen und der stch bey einem oder dem andern Individuum zeigenden eminenten Fähigkeit» und guten Aufführung , in der Fremde , — um sich zu nützlichen und brauchbaren Bürgern und Künstlern zu bilden , aus diesem meinem Kunstinstitut erhalten sollen . 
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Die ganze Einrichtung dieses meines gestifteten Kunstinstituts ; somit auch die Anstellung und Verabschiedung deS nöthigen StiftungS - Personals ; — die Regu - lirung der Besoldungen ; die Verlegung des Instituts auS meinem auf dem Roß - markt gelegenen Hause in ein anderes geräumigeres zu dem Zweck eigends zu erkaufen - und neu zu erbauendes Haus , wo sodann das erstere an den Meist - bietenden zu verkaufen wäre ; die Veränsserung der zu meinem Nachlaß gehörigen Immobilien und Mobiiienz die Verwaltung des ganzen StiftungS - Fonds , dessen Kapitalien auf dahiestge und auswärtige Hypotheken , auf den Inhaber lautende Obligationen aller Gattung — bey in - und auswärtigen Anlehen , in Consortien , auch auf Versätze von Obligationen , diSponirt werden können ( wobey ich doch besonders verfüge , daß die bey meinem Ableben sich vorfindende Wechfelbriefe längstens nur noch auf ein Jahr von der Verfallzeit an , wenn sonst kein erheblicher Anstand obwaltet , nach dem Gutfinden der Stiftungsadministratoren prolongirt , daß aber nachher und nach Ablauf dieser Zeit , schlechterdings keine Darleihen auf simple mit keinem Pfand versehene Wechsel weiter gemacht werden dürfen ) ; die jährliche Vergrößerung dieses meines Stiftungs - Fonds aus einem Theil der jähr - lichen Zinsen , damit derselbe bey sich etwa ereignenden Verlusten nicht in der Folge geschwächt werde , und vielmehr von Zeit zu Zeit zunehme ; die Einziehung der Aktiv - Ausstände ; die Wahl der Lehrer , welche den jungen Leuten Unterricht ertheilen — die Bestimmung , welche Subjecte aus dem Institut Unterstützung 
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