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nachtheilig werden , Conspirationen gegen die Zwecke oder selbst gegen die Fortdauer der besiehenden Staatsgewalt befördern könnte .
L . 1 . D . quod cujuscunq . univers . nom . ( 3 . 4 . )
L . 1 . pr , § . 1 . D . de colleg . eL corpor . ( 47 . 32 . )
^ L . 20 . D . de reb . dub . ( 34 . 5 . ) .
Nach früherm römischen Rechte konnten Corporationen , weil die Römer sie als personae incertae ansahen , nicht zu Erben eingesetzt werden . Allmählig liest man auch hier etwas von der Strenge des alten Rechts nach . Daher jagt Ulpian Tit . 22 . § . 5 . : Ncc municipia nec municipcs lieredcs institui possunt : quo - niam incertuni corpus est , ul nequc cerncre universi , ncque pro liercdc gcrcre possint , ut hcredes fiani . Senatusconsulto tarnen concessum est , ut a libertis suis heredes insfrilui possint etc .
Aus einem Rescript der Kaiser Diocletian und Mariminian vom I . 290 . geht hervor , daß eine Corporation nur in Folge eines besondern Privilegiums die Erb - fchaft erwerben konnte .
L . 8 . G . de liered . inst . ( 6 . 24 . )
Collegium , si nullo speciali privilegio subnixum sit , hereditatem capere non posse , dubium non est ,
Leo gestattete endlich allgemein , daß Städte ( civiiatcs ) sollten zu Erben ein - gesetzt werden können .
L . 12 . C . eod .
G 2 ) Wenn es gleich der Falle , wo das Substrat der juristischen Person aus Sachen besteht , verschiedene giebt , so ist doch der wichtigste und hier zur Anwen - dung kommenoe Fall der , wenn aus gewissen Sachen eine gemeinnützige Stiftung errichtet wird .
Heise Grundriß eines Systems des gem . Zivilrechts ( 2c . Aufl . ) S . 21 . not . 13 .
v . Wenning - Jngenheim a . a . O . Buch II . § . 106 .
Die Ursache warum nach den Ansichten der Römer in früherer Zeit selbst die wohlthätigste Stiftung nicht zum Erben eingesetzt werden konnte , war die : daß die Römer sie als persona incerta ansahen . Diese Ansicht wurde bey Anstalten , die als besonders heilsam angesehen wurden , nach und nach aufgegeben . Am mei - sten trug hierzu der Eifer für die christliche Religion bey , seitdem diese im römi ; schen Reiche , die herrschende geworden war , indem die Kaiser es als ihre heiligste Pflicht ansahen , die Fundation und die Bereicherung besonders kirchlicher Institute