Full text: Actenstücke und Rechtliche Gutachten in Sachen der Städelschen Intestat-Erben gegen die Administration des Städelschen Kunst-Instituts zu Frankfurt am Main. Testamentsanfechtung betreffend

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possessio geholfen wurde , so würde selbst dessen analogische Anwendung hier schon ausreichen , denn ein solcher posiumus brauchte nicht concipirt zu seyn zur Zeit der Testaments - Errichtung ; zur Zeit des Todes des Erblassers aber eristirte er auch noch nicht , da die Römer in dieser Lehre den nasciturus nicht als natus trachteten und dennoch ihm die bonorum possessio gaben . Wir würden also diesen partus vollkommen mit einer Stiftung vergleichen können , die durch die vom Te - stator über die Verwendung seines Vermögens abgegebene Willenserklärung eristirt , die aber noch die Genehmigung des Staats erwartet , um die Erbschaft wirklich er - werben zu können . Wenn man aber auch annehme , daß die Stiftung zu ihrer Existenz der Genehmigung des Staats bedürfe , so würde ste doch ein postumus seyn , wenn die Genehmigung post mortem lestatoris erfolgte . 
II . Das Städelfche Kunst - Institut konnte als milde Stiftung ( / " '« causa ) von dem Stifter zum Erben eingesetzt werden . 
Un> die Richtigkeit des hier aufgestellten Satzes zu beweisen , muß entwickelt werden : 
A . nach welchen Grundsätzen unser gemeines Recht die Erbeinsetzung einer pia causa betrachtet . B , daß das Städtische Kunstinstitut unter den Begriff einer pia causa gehört . 
A . Nach welchen Grundsätzen betrachteten die Römer die Erb / 
einsetzung einer pia causa ? 
§ . 7 . 
Um zwischen einer zu wohlthätigen Zwecken bestimmten Anstalt ( pia causa ) und zwischen einer Corporation , die beyde nicht immer nach denselben Grundsätzen beurtheilt werden können , das richtige Verhältniß anzugeben , ist die Bemerkung vorauszuschicken , daß juristische Person alles ausser den einzelnen Menschen umfaßt , was juristisch als ein eigenes Subjeet von Rechten gilt , mag nun das Substrat , welches die juristische Person bildet oder vorstellt , entweder aus Men - schen oder aus Sachen bestehen . Wenn es 
t ) aus Menschen besteht , wovon die gleichzeitige Vereinigung Mehrerer ( universitas oder Gemeinheit ) die Hauptart ist , so hat der Staat sehr trifftige Gründe , daß er sie nur dann als erlaubt ansieht , wenn er sie genehmigt hat , weil sonst die Verbindung mehrerer Menschen zu einer Corporation leicht dem Staate
	        
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