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Sttftungs - B r i e f
des
Städtischen Kunst - Instituts , enthalten in dem Tcstamcni des am 2 . Dee . 1816 »erstorbenen Herrn Johann Friedrich Sljdel hiesigen Hau - delsmanns und gewesenen Mitglieds löbl . Bnrgercollegs , errichtet z» Frankfurt a . M . am 15 . März 1815 , gerichtlich publicire am 3 . Dec . 1816 .
ich , der hiesige Bürger und Handelsmann Johann Friedrich .
Städel , seit langem den Entschluß gefaßt habe , meine beträchtliche Sammlung von Gemählden , Kupferstichen und Kunstsachen , nebst meinem gesammten dereinst zurücklassenden Vermögen , in soweit lezteres nicht durch besondere Legate eine Verminderung erleidet , der Stiftung eines besonderen , für sich bestehenden und meinen Namen führenden Kunstinstituts zum Besten hiesiger Stadt und Bürger - schaft zu widmen , auch zu dem Ende bereits früherhin und namentlich unterm lösten Jänner 1793 und 18ten Januar 1812 testamentarische Verordnungen von nur errichtet worden sind , inzwischen aber meine geliebte Vaterstadt in ihre Selbst - Verwaltung , und nach Abschaffung der französischen Einrichtungen und Gesetze , in den Genuß der vorhin dahier gegolten habenden gemeinen und statutarischen Rechte zurückgetreten ist ; so habe ich mich entschlossen , unter Cassir - und Annullirung der obgedachten und aller frühern leztwilligen Dispositionen , mit Beobachtung der Förmlichkeiten des gemeinen RechtS , bey , Gott sei ) Dank ! noch genießenden vollen
Im Namen Gottes !
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