Full text: Revision der Streitsache des Herrn Hauptpastor Sturm mit dem Herrn Hauptpastor Goeze in Hamburg, oder Prüfung und Entscheidung der Frage: ist die Gewohnheit, Missethäter durch Prediger zur Vollziehung ihrer Todesstrafe begleiten zu lassen, nützlich oder schädlich? Nebst einer gelegentlichen Anfrage über die vernünftige und moralische Freyheit der Menschen

Nnl so viel in ehr aber Ntöchte es beim doch manchen icfcr ttim wohl Wunder nehmen , wie eS zugegangen seyn mag , daß der Hauptp . Goeze , dieser all - gemein zu gestandenen Freyheit ohnerachtet , seinen : Hrn . Collegen eS gleichwohl doch so Übel deutet , daß Er sich die Freyheit genommen hat , diese Frage nach seiner Ueberzengung mit Nein , Zu . beantworten . — Jedoch der Hauptp . spricht ja von einem harten und unerträglichen 2lugriff , deuderHauptp . Stunn ans das Ansehn der christlichen Kirche gewagt haben soll ! Die Beschul - dignng ist hart ; aber — sollte eö denn wirklich ein so harter und unerträglicher Angriff auf die christliche Kirche seyn , wenn jemand behauptet , daß ihre Ein - rlchtnngen und Anordnungen in mancher Absicht , znmahl in solchen minder wichtigen Und anfferwesentlichen Dingen , wie die Begleitung eines Missetha - ' ters ist , wirklich «och mangelhaft und unvollkommen gewesen , und also einer Abänderung und Verbesserung bedürftig sind ? Gleichwohl aber ist doch dieß , und weiter nichts , die eigentliche Hauptsache , womit der Hr . Hauptp . Sturm in dem Eingange seiner Schrift für gut gefunden hat , seine nachfolgende Unter - snchung vorläufig einzuleiten . Wer könnte daS nun wohl für einen harten und unerträglichen A - tgriff halten ? Wäre er eö , so würde die hohe Obrigkeit sehr strafbar und verwegen handeln , wenn sie eine Aenderung darin vorzunehmen wagen wollte . Demi wen« sie es thut , £o kann sie es doch anS keinem andern Grunde thnn , als weil sie glaubt , daß die ehemalige christliche Kirche in ihren beybehaltenen oder eingeführten Anordnungen hin und wieder gefehlt habe , und daß es Pflicht , scy , ihre Fehler zu verbessern , und den daraus entstehenden nachteiligen Folgen und Mißbräuchen abzuhelfen . Nun nmst aber die Obrig - keit das doch geglaubt haben , indem sie wirklich eine Aenderung vorge - nomine» , und die Gewohnheit , Missethäter durch Prediger begleite» zulassen , wirklich abgeschaft oder eingeschränkt hat . Hat also der Hanprp . Sturm in seiner Schrift ans das Ansehn der ehemaligen christlichen Kirche einen harten und unerträglichen Angriff gewagt : so hat die Obrigkeit noch mehr gethan ; sie hat das mit derThat gethan , was jener bloß mit Worten that . — Aber ' der Hr . Hauptp . Goeze meint , daß sein Hr . College bei ) seiner Untersuchung nicht in den Gränzen geblieben sei ) , auf welche er sich billig hätte einschränken sollen . — Und welches sind denn diese Gränzen ? — Er habe bloß beweisen , sollen , „ daß er glanljf , daß die Obrigkeit recht und wohl handle , wenn sie bey solchen Umständen der Begleitung der Delinquenten durch Geistliche zum Tode , ob solche gleich eine bisher allgemein beobachtete Gewohnheit gewesen , dennoch engere Gränzen setzt , nnd solche in gewissen Fällen , über welche sie allezeit zu entscheide» allem berechtiget ist , verstattet , - in andern aber versagt , auch wohl daS letzte zur Regel setzt , sich aber dabey vorbehält , von derselben , wenn sie es rathsam siltdct / Anonahmen zu machen^ — Dieß habe er bloß beweisen sol -
	        
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