hieraus folgt , baß jede anderweitige und absichtliche Vermehrung selneSMnths und seiner Freudigkeit mit dem Wesen und mit dein eigentlichen Endzweck der ihm . gesetzmäßig zuerkannten Todesstrafe völlig unvereinbar ist . Folglich bleibt'es dabey : Predigerbegleitung ist in dieser Rücksicht im Grunde völlig
zweckwidrig . Zweckwidrig ist sie , weil sie nicht weniger auch bey
den Zuschauern die Starke des Eindrucks , den das warnende und ckende Straferempel anf sie absichtlich machen soll , in eben dem Grade schwächt und vermindert , in welchem sie den Muth und die Freudigkeit des MissethäterS bey seineln Hingang zum Tode befördert und vermehrt . Dieß ist schon an sich selbst so klar und so handgreiflich daß es gar keines weitern Beweises zu fen scheint . Denu Beförderung und Vermehrung des Mnths und der Freu - digkeit bey eiuerSache , ist auch zugleich wahre Schwächnng und wirklicheVer - niindernng ihres warnenden zurückschreckenden Eindrucks . — — Zweckwidrig ist fie aber eudlich auch darum , weil sie deu Abscheu und Widerwille» , den jeder Vernünftiger'mit Recht vor jeder Art des Missethätertodes haben muß , bey dem großen Hänfen nicht allein wirklich schwächt und vermindert ; sondern auch so gar dem großen und unvermeidlichen Mißbranch unterworfen ist , daß der große Hanfe der Schwachen , nach seiuen gewöhnlichenVorurtheilen und nach seinem gang - baren Empft'ndungsfystem , die Predigerbegleitung , so zu sagen , als einen sichernGe - leitsbrieszumHumnel und als eine Art von Seeligsprechuug ansieht , die dem Misse - thätertode von allen andern eigen ist . Wer hiulänglicheMeufcheu - nndWelt - Kennt - uiß besißt , wird diesem Erfahruugsfaße seine Gültigkeit nicht absprechen . Anch wird man nicht langnen , daß die Predigerbegleitnng für deu Missethätertod wirklich eiue Art von Verherrlichung in sich faßt . Denn sie gibt ihn» ein gewiss seS feyerlicheö Anfehn , das der Sinnlichkeit schmeichelt , und natürlicher Weise Em - psindungenrege macht , die den gerechten Abscheu und vernünftigen Widerwillen , gegen den Missethätertod ihrer Natur nach wirklich schwächen und vermindern und dagegen ein gewisses sehr zweckwidriges Aufwallen von heiliger Ehrfurcht vor dem feyerlichen Todesgang des also Sterbenden hervorbringen . Dieses fey - erliche , nicht Abscheu und Widerwillen , senden ? heilige Ehrfurcht , religiöses Wohlgefallen erregende Anfehn , das vermittelst der Predigerbegleitung der Missethätertod dem äußern Heiligthum der Religion gleichfam abborgt , macht dann auf die Sinne der Schwachen und auf ihr Empsindnngsfystem , dem vornehmlich nur die Husserliche Heilgkeit religiöser und Gottesdienstlicher ( Zeremonien fühlbar ist , einen desto schlimmer Eindruck , je mehr die Macht des Aberglaubens und religiöser Vorurtheile in die ganze Sceue sich mit einmischt» Es ist bekannt genug , wie sehr der Aberglaube mit einen ; hingerichteten Mif - sethätrr , und sogar auch mit dem Sandhaufen , woranf fein Blut floß , noch
E sein