trostreichen Zuspruch sie ihm möglichst zu versüßen . Nicht so bey diesem , der seinen Tod als wirkliche Strafe absichtlich leiden soll , und folglich anch als wirkliche Strafe bey seiuem Hingang znm RichtplaH ihnanfehn nndcnipsindenmnß . Es ist also klar , daß die Erleichterung und Äersüßnng seines Hingangs znm Tode durch die Predigerbegleitnng , und der dadurch verursachte oder damit verbun - dene geistliche Pomp , mit dem Wesen und mit dem eigentlichen Endzweck einer . absichtlichen Todesstrafe im Gründe völlig »Wereinbar ist . — Man sage nicht : dieser Grund beweißt zu viel ; er wurde anch beweisen , daß Prcdigerbcsnch damit völlig unvereinbar wäre . — — Dieser Einwurf , wenn ihn jemand machen wollte , würde weiter nichts , als Dunkelheit nnd Verwirrung der Be - griffe verratheu . Denn Predigerbesuch und Predigerbegleitnng stehen hierbey keinesweges in einem gleichen Verhältnis Dieß wird ein jeder leicht einsehn , der darüber etwas anfmerksamer nachdenkt . Denn der Predigerbesnch steht mit dem letzten großen Endzweck , den man an einem Missethäter nach Pflicht und Ge - wessen noch zu erreichen sich bemühen mnß , nemlich , uiit der Erleichterung ner wahren Bekehrung , und mit der Beförderung seines Seeligpierdens , in einer so nahen , und , sowohl vermöge der Pflichten , die man ihm fchnldig ist , als auch vennöge der Rechte , die als Menschen ihm noch znstehn , lichen Zusammenhange , daß es Veruachlaßigung der ihm schuldigen Pflichten , und Eingriff in seine Menschenrechte seyn würde , denselben ihm versagen und ent« ziehen zu wollen . In sofern also Erleichterung und Beförderung seiner wahren Bekehrung , die durch den Prcdigerbcsnch bey ihm abgezweckt wird , ihm auch zugleich Erleichterung und Versüssung seines Hingangs zum Tode ist , in sofern kann auch dieß , um ihres natürlichen Znsammcnha>ig6 mit jener Willen , ihm nicht geraubt und nicht entzogen werden . Man bemerke aber wohl : nicht diese , sondern bloß jene , ist der eigentliche Endzweck , ans dessen . Er - . reichnng allcö absichtlich und pflichtmäßig bey ihm angelegt werden muß . Da nun Predigerbesuch ihm hierzu hinlänglich ist , und allen seinen morali - scheu Bedürfnisse» schon vollkommen ein Genüge thut ; Predigerbeglei - tnng aber ans die Erleichtenmg und Beförderung seiner wahren Bekehrung keinen wesentlichen' ihm unentbehrlichen Einfluß , und folglich auch keinen wesentlichen und keinen bleibenden Nußen für ihn hat ; sondern bloß dazu dient ihm bey seinem Hingang znm Tode zu unterstütze» , und Mnth und Freudig - keit dazu bey ihm zu vermehren ; so ist klar , daß die Predigerbegleitnng nicht' . allein überflüßig , sondern auch wirklich zweckwidrig ist , weil Mnth und digkeit bey seiuem Hingang znm Tode nnd in sofern ihn : rechtmäßig zu - kommt , in sofern diese Frendigkeir unansbleibliche natürliche oder von Gott gewirkte Folge seiner wahren Bekehrung ist ; nnd weil mithin augeuscheiulich